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immosite Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.Jan 2006 20:53 Titel: EILT! KFZ-Pfändung bei Selbständigem durch FA droht... .... |
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EILT!!!
Ein guter Freund hat folgende Problemsituation:
- er ist selbständig, erzielt aber seit geraumer Zeit keine Einkünfte daraus, lebt daher mit Familie von ALG II
- er bemüht sich um Arbeitsmöglichkeiten, geht auch noch weiter seiner eigenen Tätigkeit nach
- er hat aus verg. Zeiten noch Steuerschulden in Höhe von ca. EUR 30.000
- ausserdem will das Finanzamt (FA) noch Bussgelder vollstrecken
- er hat ein KFZ, DB, Bj. Anf. 90er, ca. 200tkm, das er dringend braucht, zwecks Jobsuche + selbständiger Tätigkeit
- das FA hat gedroht und sendet nun den Büttel zwecks Pfändung des KFZ
- noch ist es gut versteckt... ...
Was kann er tun?
Gibt`s nicht auch nen Pfändungsschutz?
Wer weiss Rat?
Danke!!! |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 14.Jan 2006 21:57 Titel: |
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Nun, die Vollstrecker des Finanzamts haben ganz andere Möglichkeiten, als der gemeine Gerichtsvollzieher, der bloß im Auftrag eines bürgerlichen Gläubigers handelt. Während der GVollz. nur das pfänden darf, was über die gesetzlich geregelte Pfändungsgrenze hinausgeht, hat das Finanzamt Zugriff auf alles (dies gilt auch bei Bußgeldbescheiden und sonstige Zwangsgeldern!).
Ein gewisses Verständnis kan man dafür haben; die Existenzgrundlage des Staates ist scheinbar dringlicher als die Existenzgrundlage des einzelnen Bürgers.
Wie auch immer. Oft liegt es auch nur am persönlichen Gespräch mit dem Vollstrecker. Bei einem derart alten Karren, wie ihn Ihr Freund besitzt, sollte man darüber sprechen können. Wenn nicht, sollte er ihn auch weiterhin gut verstecken, obwohl der Vollstrecker als Zwangsmaßnahme den Wagen amtlich abmelden könnte.
Ein Bekannter meinerseits hatte ebenfalls Probleme mit einem solchen Vollstrecker. Er meint, durch den Rechtsstaat sei er daran gehindert, auf geeignete Art und Weise zu antworten. So wartet er halt die nächste Revolution ab. Wie in der französischen Revolution: da wurden ja auch persönliche Rechnungen gleich mit beglichen.
Ich glaube aber nicht, daß er dies ernst gemeint hat.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
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Verfasst am: 14.Jan 2006 22:16 Titel: |
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Hmmmm .... also ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verstecken des Autos irgendeine "positive" Auswirkung auf Ihren Bekannten hat.
Was will dieser denn dem FinAmt-Vollstrecker sagen wenn dieser fragt wo das Auto ist??? Hab ich Versteckt???? Hat sich in Luft aufgelöst?
Das Auto ist doch bestimmt amtlich angemeldet und versichert oder nicht? Dann wäre es ein leichtes für da FinAmt herauszufinden ob Ihr Bekannter ein Auto hat oder nicht.
Und wenn irgendwo das Auto angemeldet ist aber beim "heimischen Besuch" des FinAmt kein Auto zu finden ist .... hohoho ....
Ich glaube nicht, dass die Herrn Beamten dann einfach mit den Achseln zucken und wieder gehen .......
Wie Browser schon sagte .... ich würde versuchen mit den Herrn Beamten sachlich zu sprechen. Das VErstecken des Autos ist - meiner meinung nach - genau der falsche Weg und macht alles noch schlimmer. |
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greenspan Specialist
Anmeldungsdatum: 11.11.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 14.Jan 2006 22:18 Titel: |
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| Wie wärs denn damit, das Auto an die Eltern oder sonst irgend jemand, den Sie gut vertrauen, zu "verkaufen" und die das dann für Sie anmelden?!?! Dann könnten Sie Ihr Auto behalten... |
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Babsi2 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 20.08.2004 Beiträge: 300 Wohnort: Gummersbach
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Verfasst am: 14.Jan 2006 22:39 Titel: |
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Dann ist das Geld pfändbar, wäre ich vorsichtig mit.
Verschenken geht auch nicht so einfach.
Wäre diese Frage nicht besser in Insolvenz und Forderungen aufgehoben?
gruss babsi |
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immosite Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.Jan 2006 9:46 Titel: re |
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Browser schrieb:
| Zitat: |
| Ein Bekannter meinerseits hatte ebenfalls Probleme mit einem solchen Vollstrecker. Er meint, durch den Rechtsstaat sei er daran gehindert, auf geeignete Art und Weise zu antworten. So wartet er halt die nächste Revolution ab. |
Das bringt das Problem auf den Kern... ab einer "gewissen Qualität" der bürgerlichen Stellung tauchen solche Probleme kaum auf ... da geht man doch gerne als "smilie mit victory-Zeichen" aus`m Gericht, macht sich quasi vom Acker oder schiebt Geldköfferchen hin und her und wird zur Belohnung Innenminister... ...
Nun, der Bekannte ist nicht ganz das Opferlamm gewesen, es gibt `nen Darlehensvertrag, zwei Jahre alt, in dem er einer anderen Firma das Auto sicherungsübereignet (und den Brief übergeben) hat, es weiterhin nutzen darf - und dafür EUR 50,00 im Monat zu blechen hat... ...
Darf der Büttel das Auto trotzdem mitnehmen, wenn ihm dieser Vertrag gezeigt wird?
- oder sollte diese andere Firma lieber das Auto auf sich zulassen? |
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Bierschlucker Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 346
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Verfasst am: 15.Jan 2006 11:46 Titel: |
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Hi immosite,
Mit dem Verstecken wäre ich sehr vorsichtig! Dem Finanzamt ist ja der Besitz des Autos bekannt, hierzu ein Auszug des Strafgesetzbuches §288 und §289:
| Zitat: |
§ 288
Vereiteln der Zwangsvollstreckung
(1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 289
Pfandkehr
(1) Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. |
Dem Finanzamt als auch dem Gerichtsvollzieher dürften diese Gesetze durchaus bekannt sein...
MfG Bierschlucker |
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poldibaer Insider
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 856 Wohnort: irgendwo in Franken
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Verfasst am: 15.Jan 2006 13:22 Titel: |
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@ all
Das einzig wahre ist, beim zust. Finanzamt zum Leiter der Vollstreckung gehen - alle Karten auf den Tisch legen - Zahlungswillen zeigen und eine vertretbare monatl. Rate vereinbaren.
Bei einem Betrag über 5.000 Euro gibt es keine Entscheidungsbefugnis für die kleinen Angestellten oder Beamten; hier wird in den oberen Befugsbereichen entschieden.
Nicht nachvollziehbar ist diese Aussage.
| Zitat: |
- er ist selbständig, erzielt aber seit geraumer Zeit keine Einkünfte daraus, lebt daher mit Familie von ALG II
- er bemüht sich um Arbeitsmöglichkeiten, geht auch noch weiter seiner eigenen Tätigkeit nach |
Daraus kann man schließen: Er belügt die Arbeitsagentur wenn er von HARTZ IV lebt, denn dann gibt es keine Selbständigkeit mehr. Außer er hätte diese der Agentur gemeldet als Nebenerwerb; ob dies jedoch bei seiner zust. Agentur geduldet wird bezweifle ich, denn bei mir bekannten Arbeitsagenturen ist diese Konstellation HARTZ IV und Selbständigkeit nicht möglich. Ich wollte jemanden auf der Basis Selbständig einstellen der HARTZ IV bezieht - die Agentur lehnte ab. Entweder Selbständig und Förderung ICH-AG oder Überbrückungsgeld und raus aus HARTZ IV oder weiterhin HARTZ IV.
Wenn er die Agentur belügt, dann lebt er auf Kosten der Allgemeinheit -
ist eine Sauerei und wäre dann der klassische Schmarotzer.
der poldibaer |
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itag Specialist
Anmeldungsdatum: 11.09.2005 Beiträge: 50
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Verfasst am: 16.Jan 2006 11:28 Titel: |
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[quote="poldibaer]
Daraus kann man schließen: Er belügt die Arbeitsagentur wenn er von HARTZ IV lebt, denn dann gibt es keine Selbständigkeit mehr. Außer er hätte diese der Agentur gemeldet als Nebenerwerb; ob dies jedoch bei seiner zust. Agentur geduldet wird bezweifle ich, denn bei mir bekannten Arbeitsagenturen ist diese Konstellation HARTZ IV und Selbständigkeit nicht möglich. Ich wollte jemanden auf der Basis Selbständig einstellen der HARTZ IV bezieht - die Agentur lehnte ab. Entweder Selbständig und Förderung ICH-AG oder Überbrückungsgeld und raus aus HARTZ IV oder weiterhin HARTZ IV.
Wenn er die Agentur belügt, dann lebt er auf Kosten der Allgemeinheit -
ist eine Sauerei und wäre dann der klassische Schmarotzer.
der poldibaer[/quote]
Ausgemachter Blödsinn! Ich kann sehr wohl ein nebenberufliches Gewerbe bei ALGI oderALG II-Bezug (weiter-)führen, Gewinne werden aber auf die Freibeträge angerechnet. |
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