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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 17.Aug 2006 10:11 Titel: Ebay - Fake oder Original - Schnäppchenjagd |
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Wer einmal online gefälschte Ware ersteigert, läuft Sturm gegen die Produktpiraten - sollte man meinen. In Wahrheit merken die meisten Geprellten nicht einmal, dass sie Falschware aufgesessen sind. Und geben, selbst wenn sie den Betrug entdecken, den Betrügern positive Bewertungen bei Ebay.
"Marken- und Produktpiraterie aufdecken und bekämpfen - am Beispiel von Internetauktionen eines Markenparfums" - der Titel klingt behäbig wissenschaftlich und ist auch so gemeint. Denn eigentlich war diese Studie nur für die Wissenschaft gedacht. Was Frank Huber, Professor für Marketing an der Universität Mainz, und sein Team beim Beobachten von Internetauktionen über die Einkaufsmentalität der Deutschen feststellten, sprengte aber alle Erwartungen. "Das wollten wir dann auch der Öffentlichkeit zugänglich machen", sagt Huber.
Tatsächlich lassen die Ergebnisse der Mainzer Wirtschaftswissenschaftler tief blicken in die "Geiz-ist-Geil"-Mentalität der Deutschen. Einen Monat lang beobachteten sie systematisch Auktionen für das Herren-Markenparfum "Davidoff Cool Water Deep" beim deutschen Ableger des weltweit größten Internetauktionshauses Ebay. 87 Prozent der angebotenen Ware waren gefälscht. Doch damit nicht genug: In 99 Prozent aller Fälle vergaben die Käufer trotzdem positive Bewertungen für die Anbieter - offenbar bemerkten sie nicht einmal, getäuscht worden zu sein.
"Top Rückabwicklung!"
Nur in Einzelfällen beschwerten sich die Käufer und vergaben negative Bewertungen für den Anbieter. Da letztere diese aber anstandslos zurücknahmen, trugen die Geprellten schließlich positive Bemerkungen ins Online-Gästebuch der Markenpiraten ein. Ein Beispiel: "Ware leider nicht original, aber top Rückabwicklung!"
Seit Jahren grassiert die Marken- und Produktpiraterie rund um den Globus. Allein die Anzahl der vom europäischen Zoll beschlagnahmten Falschware stieg zwischen 1998 und 2004 um 1000 Prozent. Gefälschte Waren machen zwischen 8 bis 10 Prozent des Welthandels aus, so Schätzungen. Die Gewinnspannen in dem Geschäft sind höher als im Drogenhandel. Das anonyme Internet bietet den Markenpiraten eine besonders attraktive Plattform für ihr Geschäft.
"Dabei wäre es gerade bei Auktionen im Internet für den Verbraucher relativ einfach, sich gegen Produktpiraterie zu schützen", sagt Huber. So bestehe schließlich bei Ebay die Möglichkeit, zu verfolgen, welche Ware der Anbieter in der Vergangenheit verkauft hat. Schränkt der Anbieter diese etwa durch so genannte "private Auktionen" ein, ist zumindest Misstrauen geboten. "In unserer Studie wählten ausschließlich Anbieter von Fälschungen den Auktionstypus 'Privatauktion'", sagt Huber.
Ein Blick in die Verkaufshistorie lohnt
Und selbst wenn der Anbieter sich ein gutes Bewertungsprofil aufgebaut hat, lohnt dennoch ein Blick in dessen Verkaufshistorie. "Möglicherweise hat er bislang nur sehr billige Ware verkauft und sich so einen guten Namen im Netz gemacht", sagt Huber. Setzt der Verkäufer auf einmal teuerere Markenprodukte ins Netz, ist erneut Vorsicht geboten. Auch besonders niedrige Einstellpreise für eigentlich teuerere Markenartikel, etwa 1 Euro für ein Designer-Parfum, sollten beim Verbraucher Misstrauen erwecken.
In der Realität aber regen die Produktpiraten gerade damit die Kauflust der Deutschen an. "Die Schnäppchenjagd schaltet das Gehirn aus", sagt Huber. Nicht nur die Verbraucher seien dabei jedoch zu tadeln, auch Ebay unternehme zu wenig gegen das Geschäft mit der unlauteren Ware.
Mit der Kritik am Online-Auktionshaus ist der Wissenschaftler nicht alleine. Seit Jahren schon fordern vor allem die Nutzer von Ebay mehr Engagement gegen die unlauteren Anbieter. "Als größtes Auktionshaus im Internet ist Ebay ein Verteilungsorgan für Fälscher", sagt auch Wolfgang Greipl, Geschäftsführer von Partners 4 Management.
Zuletzt bearbeitet von Moderator GM&P am 18.Aug 2006 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 18.Aug 2006 10:40 Titel: |
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Neues Widerrufsrecht bei eBay: Beschluss beeinflusst Online-Handel
Bei fehlender Belehrung haben Käufer jetzt einen Monat Widerrufsfrist
Ein Gerichtsbeschluss wirft seinen Schatten auf den Online-Handel im Allgemeinen und eBay im Speziellen: Das Kammergericht Berlin entschied kürzlich, eine 14-tägige Widerrufsfrist von Online-Käufen ohne ausreichende Belehrung sei für die Kunden zu kurz. Ein Widerrufsrecht von einem Monat ist die Folge, sollte der Verkäufer seinem Kunden die entsprechende Belehrung nicht vorab in Textform zukommen lassen.
Mit diesem neuen Beschluss hat sich für Käufer bei der Auktionsbörse eBay die Widerrufsfrist drastisch verlängert. Denn Händler, die den Käufern ihrer Produkte beim gewerblichen Handel vor Vertragsschluss keine Widerrufsbelehrung in Textform zukommen lassen, müssen diesen eine Frist von einem Monat zugestehen. Die Besonderheit bei eBay: "Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden - als Zusatz bei der Produktbeschreibung etwa -, erfüllen diese Textform nicht", erklärt der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Eine so genannte Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher ist notwendig, was etwa durch Zusenden der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden kann", führt Solmecke aus.
Da aber der Verkäufer bei eBay aufgrund der Bietmethodik im Vorfeld nie weiß, wer sein Kunde sein wird, kann er diesem auch nicht vor Vertragsabschluss die Widerrufsbelehrung in Textform zusenden: "Der Händler kann somit seine vorvertraglichen Pflichten nicht erfüllen und die Frist verlängert sich automatisch auf einen Monat", macht Solmecke die Tragweite des Beschlusses deutlich. Die aktuelle Situation bei eBay sieht jedoch anders aus, bestehende Widerrufsbelehrungen beziehen sich noch auf die 14-tägige Widerrufsfrist. Auch die Möglichkeit, diese Belehrung in Textform zur Verfügung gestellt zu bekommen, existiert für die potentiellen Käufer nicht.
Anlass für diesen Beschluss, der im Eilverfahren ergangen ist, war ein Rechtsstreit zweier konkurrierender Schuhverkäufer auf eBay. Einer von beiden bot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen an - für das Berliner Kammergericht nicht ausreichend, da so "die vorvertraglichen Informationspflichten der gewerblichen eBay-Händler nicht gewährleistet seien". |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 23.Aug 2006 5:49 Titel: |
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Die Mitglieder des Verbandes „Union des Fabricants“ (Unifab) werden das Internet-Auktionshaus auf Schadensersatz verklagen, kündigte die Organisation am Dienstag gegenüber dem Handelsblatt an. Der Zusammenschluss von über 400 französischen Markenartiklern wirft Ebay vor, nicht entschlossen genug gegen Produktfälschungen auf seinen Webseiten vorzugehen.
Produktpiraterie kostet die Industrie weltweit jedes Jahr Milliarden. Wenn auch genaue Zahlen fehlen, so schätzt die Unifab, dass den Markenherstellern durch Produktfälschungen jedes Jahr zwischen 200 und 300 Mrd. Euro an Einnahmen entgehen.
„Ebay reagiert erst, wenn ihm Unternehmen melden, dass auf den Seiten des Internet-Auktionshauses gefälschte Markenprodukte angeboten werden“, beschwert sich Unifab-Präsident Marc-Antoine Jamet gegenüber dem Handelsblatt. „Ebay sperrt dann zwar die Seiten, doch gegen die Hintermänner geht das Unternehmen nicht vor“, beklagt er. Ebay ist sich keiner Schuld bewusst. „Wir erlauben keinen Verkauf gefälschter Waren auf unseren Seiten“, sagte dazu ein Ebay-Sprecher.
Die Markenhersteller ziehen stärker gegen Betreiber von Internet-Verkaufsshops und auch Suchmaschinen zu Felde, um die Produktpiraterie zu stoppen. Ende Juni verurteilte ein Pariser Berufungsgericht bereits Google zur Zahlung eines Schadensersatzes von 300 000 Euro an den französischen Hersteller von Luxusartikeln, LVMH. Der Luxuskonzern wird aus Sicht der französischen Richter geschädigt, wenn ein Nutzer mit Hilfe von Google den Weg zu Webseiten findet, auf denen gefälschte Waren der Marke „Louis Vuitton“ angeboten werden. Ferner dürfe Google in seiner Werberubrik nicht länger die Anzeigen von Unternehmen aufnehmen, die die Marken des Luxusriesen LVMH ohne Genehmigung benutzen.
Da die Markenhersteller kaum direkte Erfolge gegen die Fälscher erzielen, setzen sie im Kampf gegen Produktpiraterie nun bei den Vertriebswegen an. „In Europa werden gefälschte Produkte hauptsächlich über das Internet verkauft“, sagt Unifab-Experte Jamet. LVMH hat allein im vergangenen Jahr 235 000 gefälschte Markenprodukte gefunden, die auf 340 Ebay-Seiten zum Kauf angeboten wurden.
Gegenmaßnahmen zeitigen bislang nur mäßigen Erfolg: Ebay sperrt zwar Seiten, auf denen Fälschungen angeboten werden – aber wenig später taucht die Ware dann auf einer anderen Seite wieder auf.
Daher fordert Unifab, dass Ebay etwa anhand der Kontendaten die Betreiber der Seiten dauerhaft aus dem Verkehr zieht. Doch rund ein Dutzend Treffen mit dem Auktionshaus hätte nicht den gewünschten Erfolg gebracht, daher ziehen die Mitglieder des Markenverbandes jetzt auch gegen Ebay vor Gericht. |
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