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Ebay ist zu spät gekommen - drei - zwei - eins

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 29.Jun 2005 7:30    Titel: Ebay ist zu spät gekommen - drei - zwei - eins Antworten mit Zitat

Ebay ist zu spät gekommen

Online-Auktionshaus hat Spruch "3...2...1...meins!" nicht rechtzeitig schützen lassen - Juristische Niederlage - Image-Schaden droht

Das Online-Auktionshaus Ebay kann mit seinem Slogan "3...2...1...meins!" nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05). Ebay hatte es schlicht versäumt, den Spruch rechtzeitig und umfassend markenrechtlich schützen zu lassen. Der Ebay-Claim "3...2...1...meins!" sei kein Hinweis auf das Onlineauktionshaus, sondern werde nur "für das Glücksgefühl eines erfolgreichen Bieters am Ende einer Auktion verwendet", entschieden die Richter und verboten die sogenannte markenmäßige Verwendung durch Ebay für bestimmte Waren. Merchandisingprodukte wie Spiele, Sportartikel oder Plüschtiere dürften damit unter dem Slogan für Ebay tabu sein. Das Auktionshaus wirbt mit dem Spruch seit Oktober 2003 und hat bislang mindestens 60 Mio. Euro für Werbung mit diesem Slogan ausgegeben.

Das heißt im Klartext: Jederzeit können Produkte unter dem Namen "3..2..1...meins!" auf den Markt kommen, die mit Ebay gar nichts zu tun haben. Dadurch könnte der Werbewert des Slogans - zur Zeit einer der bekanntesten Claims in Deutschland - deutlich sinken. Zudem droht Ebay immer noch ein weiteres Gerichtsverfahren. Der Streitwert könnte leicht bei mehreren Millionen Euro liegen. Bisher mußte Ebay mehr als 35 000 Euro allein für Anwaltskosten in dieser Sache berappen.

Hintergrund des Streits ist die Marke "3..2..1...meins!", die Unternehmensberater Peter Bakun aus Willich für drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen ließ. Der optische Unterschied zur Ebay-Marke, die Anzahl der Punkte zwischen den Zahlen, ist marginal. Wesentlich ist jedoch, was die Juristen ein prioritätsälteres Markenrecht nennen. In dem gerichtlichen Streit war es ein tragender Grund für Bakuns Sieg: Seine Markenanmeldung, mit der er eine ältere Spielidee schützen wollte, erfolgte im Januar 2004 und damit einen Monat vor der Marken-Anmeldung durch Ebay. Zudem überschnitten sich die angemeldeten Produkt- und Dienstleistungsklassen teilweise. Das heißt, beide Parteien wollten sich den Claim für Spiele aller Art sichern. Hier hat Ebay nach der jüngsten Gerichtsentscheidung bereits nachgegeben und auf seinen Anspruch verzichtet.

Das Online-Auktionshaus hatte bereits seit Oktober 2003 mit dem Slogan, den die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt entwickelt hatte, geworben. Bakuns Anwalt, der Kieler Markenspezialist Karsten Prehm, stellt nun fest: "Selbst die großen Agenturen, ausgestattet mit viel Geld und beraten durch spezialisierte Anwälte, machen Fehler. Über vier Monate wurde eine Werbekampagne gefahren, obwohl es keine Markenanmeldung gab. Ein solcher flankierender Markenschutz ist aber absolut üblich." Allein durch den Eintrag einer Marke entsteht ein geistiges Schutzrecht mit der Folge, daß andere die Marke nicht mehr benutzen dürften.

"Der Beschluß des LG Hamburg stellt nur eine vorläufige Regelung dar. Er hat keine wirtschaftlichen Auswirkungen für Ebay. Das bevorstehende Hauptsacheverfahren wird in letzter Instanz eine endgültige Klärung herbeiführen", sagt Ebay-Sprecherin Maike Fuest. Zudem beziehe sich die Entscheidung, genau wie die konkurrierende Marke, nur auf spezielle, für Ebay unrelevante Warengattungen. Hintergrund ist die Besonderheit des Markenrechts, daß Marken immer für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen werden und auch nur dafür gelten. Die umstrittene Marke gilt beispielsweise für Spiele, Fun-Getränke, Tonträger und Computer. Ebay hat seinen Slogan etwa für Kleidungsstücke aller Art, Einkaufs- und Aktentaschen, Online-Handelsdienstleistungen oder Telekommunikationsdienstleistungen schützen lassen. "Ebay spielt die Bedeutung der Entscheidung herunter. In dem Verhalten mir gegenüber sieht das ganz anders aus. Sie haben einen enormen Aufwand betrieben. Allein die Kopierkosten, die sie jetzt von mir fordern, belaufen sich auf 4000 Euro", sagt Bakun.

Um seine Markenrechte könnte es jedenfalls noch zu einer spannenden Auktion kommen. Ebay selbst bietet mit - bislang ohne Erfolg. "Erst waren es 5000, später dann 10 000 Euro, die sie mir für meine Marke geboten haben", so Bakun. Damit könne er aber nicht einmal seine bisherigen Kosten decken. Er rechne bei einer Lizenzierung mit einem sechsstelligen Betrag. Derzeit laufen Gespräche mit einem Spielehersteller. Alternativ sucht er Kooperationspartner und bietet die Marke zur Verwertung auf www.markenbusiness.de an.



Vollständig unter:
http://www.welt.de/data/2005/06/29/738540.html
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