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Eichel : Ich will gar keine höhere Pension aber ..

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2006 15:23    Titel: Eichel : Ich will gar keine höhere Pension aber .. Antworten mit Zitat

...streiten darum will ich trotzdem.

Bekommen unsere Politiker den Hals nicht voll genug?


Das Verwaltungsgericht solle klären, welche Ruhegehälter ihm zu welcher Zeit zustünden und wer dafür aufkommen müsse, teilte Eichel am Donnerstag in Berlin mit. „Bei diesen Klagen geht es nicht um eine zusätzliche Pension von 7 626 Euro Euro, sondern um die Klärung, wer welchen Pensionsanteil zu tragen hat“, heißt es in einer Erklärung. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor gemeldet, Eichel wolle Pensionsansprüche von gut 7600 Euro beim Land Hessen und der Stadt Kassel einklagen.

Eichel nannte die Meldung falsch und kündigte an, presserechtlich dagegen vorzugehen. Der SPD-Politiker war von 1975 bis 1991 Kasseler Oberbürgermeister und anschließend bis 1999 hessischer Ministerpräsident.
Nach Eichels Worten sieht die Stadt das Land in der Pflicht, während Hessen jeden Anspruch verneine.

Die für Eichel zuständige Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck habe wiederum ein monatliches Ruhegehalt von 5131,42 Euro errechnet, dabei aber Amtszeiten als Ministerpräsident und Bundesfinanzminister nicht berücksichtigt. Eine Klärung der „völlig unterschiedlichen Rechtsauffassungen“ der Stadt und des Landes sei unabdingbar - auch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich mit seiner Ex-Frau.

Nach Angaben der „Bild“-Zeitung erhält der Kasseler Bundestagsabgeordnete neben seiner Abgeordnetendiät von 7 009 Euro noch 20 Prozent seiner Bundesministerpension und somit zusammen knapp 8 000 Euro. Eichels Büro konnte die derzeitigen Ruhegehaltsansprüche des Abgeordneten nicht angeben.

Die Klagen waren bereits im März gegen das Land und im Juli gegen die Stadt beim Kasseler Verwaltungsgericht eingegangen.

Nach Angaben des Vizepräsidenten Ulrich Löffel fordert Eichel von Land und Stadt eine „Verpflichtung zur Feststellung der Zahlung eines Ruhegehalts“. Die in der Zeitung genannten Summen wollte er nicht bestätigen. „Diese Zahlen tauchen zwar in Hilfsanträgen auf, sind aber keinerlei Berechnungsgröße, weil eine eventuelle Zahlung von vielen Faktoren abhängig sein würde.“
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