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Einführung von kindersicheren Feuerzeugen (abgelehnt)

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6710

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2006 9:08    Titel: Einführung von kindersicheren Feuerzeugen (abgelehnt) Antworten mit Zitat

Der Bundesrat hat die Einführung von kindersicheren Feuerzeugen abgelehnt. Er stellte sich damit gegen die Umsetzung eines EU-Gesetzes, das ab 11. März 2007 den Verkauf von Feuerzeugen ohne Kindersicherung verbietet.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wertete die Entscheidung als "Rückschlag für den Verbraucherschutz". Es sei unverantwortlich, dass lebensrettende Maßnahmen verhindert werden, kommentierte Verbandsvorsitzende Edda Müller die Entscheidung. Ausschlaggebend für die Ablehnung war vermutlich eine Rede der bayerischen Staatsministerin für Europaangelegenheiten, Emilia Müller. Sie hatte das Vorhaben der EU-Kommission als "ein typisches Beispiel für Überreglementierung und überbordende Bürokratie seitens der Europäischen Union" bezeichnet.

Nun werden in Deutschland Feuerzeuge ohne Kindersicherung oder Feuerzeuge, die Kinder zum Spielen animieren wohl später verboten, als von der EU angestrebt. Dabei sei schnelles Handeln wichtig, sind sich Verbraucherschützer einig. Denn nach Schätzungen der EU-Kommission kommen pro Jahr rund 40 Menschen bei Bränden ums Leben, die von Kindern ausgelöst worden sind. Zahlreiche werden verletzt. Daher sind in den USA, Kanada, Neuseeland und Australien bereits seit Jahren Kindersicherungen an Feuerzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Mit der neuen Regelung, so hofft die EU, könnte nun auch in Europa für mehr Sicherheit gesorgt werden und die Zahl der tödlichen Verletzungen und Brände um 60 Prozent zurückgehen.


Würde in Deutschland das EU-Gesetz doch noch rechtzeitig zum 11. März 2007 in Kraft treten, gilt für vorhandene Lagerbestände allerdings eine Übergangsregel. Diese Feuerzeuge dürfen noch bis 2008 weiterverkauft werden, ehe das Gesetz in vollem Umfang greift.


Zuletzt bearbeitet von Moderator GM&P am 19.Apr 2007 11:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Caracas
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2006 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Weigerung hätte ich mir bei solchem Schwachsinn wie Dienstleistungsrichtlinie, Antidiskriminierungsgesetz und so manch anderem Unsinn aus Brüssel gewünscht. Aber wo spielen unsere "Volksvertreter" den starken Mann? Bei Feuerzeugen!
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6710

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2007 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mehr Sicherheit für Kinder - Feuerzeugverordnung tritt in Kraft

Nachdem der Bundesrat der Feuerzeugverordnung in seiner letzten Sitzung zugestimmt hat, ist sie am 16. April 2007 verkündet worden (BGBl. I S. 486) und am 17. April 2007 in Kraft getreten. Hersteller und Importeure dürfen damit keine Feuerzeuge mehr in den Handel geben, die nicht gegen die Benutzung durch Kleinkinder abgesichert sind. Die Verordnung verbietet zudem die Abgabe von Feuerzeugen, die aussehen wie Spielzeug oder die Gegenständen ähneln, mit denen Kinder im täglichen Leben umgehen.

Von den neuen Regelungen profitieren in erster Linie die Kinder selbst, aber auch die Eltern. Das Zündeln mit herumliegenden Feuerzeugen, die in die Hände von Kindern geraten, wird dadurch erschwert und es kann zumindest durch Kleinkinder kein Schaden mehr angerichtet werden.

Die Feuerzeugverordnung wird dazu beitragen, künftig Brände mit Toten, Verletzten und Sachschäden zu verhindern. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Kindersicherheit und für einen verbesserten Verbraucherschutz!

Der deutschen Feuerzeugverordnung liegt eine inhaltsgleiche Regelung der Europäischen Kommission zugrunde. Deutschland war verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen. Feuerzeuge ohne Kindersicherung dürfen damit in der Europäischen Union nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Der Abverkauf vorhandener Lagerbestände ist jedoch noch möglich. Ein endgültiges Verkaufsverbot wird ab Mai 2008 bestehen. Eine entsprechende Entscheidung der Kommission wurde bereits am 14. April 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. L 99 S. 16).
Quelle: anwalt-suchservice
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