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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 4.Sep 2007 8:36 Titel: Entwurf für ein neues BKA-Gesetz |
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Der Chaos Computer Club (CCC) hat den von Bundesinnenminister Schäuble befürworteten Entwurf für ein neues BKA-Gesetz auf seiner Website veröffentlicht, der dem CCC zugespielt wurde. Die darin vorgesehenen Maßnahmen wie etwa die weiträumige Umgehung des Richtervorbehalts für Online-Durchsuchungen oder die Einschränkung der Informationspflichten gegenüber Betroffenen widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert der CCC in einer Pressemitteilung.
Der 78-seitige "Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", datiert vom 11. Juli 2007, ist dem CCC von unbekannter Seite zugespielt worden.
Der Entwurf hat es in sich.
Der Bundesinnenminister will dem BKA deutlich mehr Befugnisse zur heimlichen Überwachung der Bevölkerung verschaffen, als bisher bekannt wurde. So sollen nicht nur unmittelbar Terrorverdächtige überwacht werden, sondern auch "Kontakt- und Begleitpersonen", wenn "die Verhütung dieser Straftaten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Nach welchen Kriterien das im Einzelfall entschieden werden soll, sagt der Gesetzentwurf nicht.
Zu den vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen, von denen auch "Kontakt- und Begleitpersonen" betroffen sein könnten, gehört nicht nur die Rund-um-die-Uhr-Beschattung, sondern auch der "Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen in einer für den Betroffenen nicht erkennbaren Weise" sowie von "Vertrauenspersonen" und "verdeckten Ermittlern" (V-Leute). Die V-Leute sollen auch heimlich die Wohnung von Überwachten betreten dürfen, "bei Gefahr im Verzug" sogar ohne richterliche Genehmigung.
In Anbetracht der Fülle der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen mit tief reichenden Grundrechtseingriffen sieht der CCC die Gefahr, dass bei Verabschiedung des Gesetzentwurfes "de facto eine Geheimpolizei [entsteht], wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte". Der CCC warnt deshalb ausdrücklich davor, "dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden.
Das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 27.Feb 2008 21:20 Titel: |
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Es war ein großer Auftritt des Bundesverfassungsgerichts, neben dem der Gesetzgeber - sprich: die Abgeordneten des Bundestags - wieder einmal alt aussieht.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Online-Durchsuchungen von Computern hohe Hürden errichtet und nebenbei ein neues Grundrecht geschaffen.
Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht stellt damit erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Das neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Mit dem Urteil erklären die Richter ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz für verfassungswidrig. Aber die Entscheidung hat auch Auswirkungen über NRW hinaus. An der Frage der Online-Durchsuchung scheiterte in der Großen Koalition bisher eine Einigung auf die Neufassung des Gesetzes über die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Ermittler sollen nach dem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Terrorabwehr Computer heimlich durchsuchen dürfen.
Nach dem Urteil ist klar, dass Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen möglich sind. Als Voraussetzungen nennt das Gericht, drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berühren. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme anordnen. Intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden.
Die Koalition hält trotz der Einschränkungen an ihren Plänen fest.
Für den Gesetzgeber ist es allerdings schon eine Blamage per se, wenn das Verfassungsgericht verkündet, es habe ein Grundrecht erfunden. Änderungen und notwendige Modernisierungen der Verfassung sollten die Aufgabe der vom Volk gewählten Legislative sein.
Die Erfahrung lehrt nur, dass diese Legislative chronisch daran scheitert, Verfassungsänderungen so zu formulieren, dass sie nicht von tagespolitischen Kämpfen und Detailfragen überwuchert sind.
Viele Juristen werden dem Verfassungsgericht deshalb für die klare Vorgabe dankbar sein. Zumal die Karlsruher Richter mit ihrer Schöpfungsmacht maßvoll umgehen - zuletzt wurde ein Grundrecht "erfunden", als Karlsruhe vor 25 Jahren im Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festschrieb.
Lesen Sie auch ► ► BVG schreibt Rechtsgeschichte - Schäuble begreift nichts |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 27.Feb 2008 21:41 Titel: |
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu den Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz im Hinblick auf mögliche gesetzliche Grundlagen für eine Online-Durchsuchung von Computersystemen:
| Zitat: |
„Mit dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stärkt das Bundesverfassungsgericht die Freiheitsrechte. Ich begrüße, dass die Karlsruher Richter damit zugleich das Vertrauen von Bürgern und der Wirtschaft in die Integrität und Vertraulichkeit von Computersystemen stärken. Dies ist ausgesprochen wichtig, weil Informationstechnologie aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Computer sind für viele Menschen fester Bestandteil ihrer Lebensführung, sie nutzen sie als Informations- und Kommunikationsmedium, vielfach hat die Festplatte die herkömmliche Aufbewahrungsmöglichkeiten des Schreibtischs abgelöst. Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie Unternehmen, müssen deshalb darauf vertrauen können, dass Privates und Geschäftsunterlagen grundsätzlich geschützt und heimliche Durchsuchungen von Computersystemen auch in Zukunft die absolute Ausnahme bleiben.
Das neu entwickelte Grundrecht kann - wie andere Grundrechte auch - durch Gesetz eingeschränkt werden. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe formuliert, insbesondere bleibt der Kernbereich privater Lebensgestaltung umfassend geschützt.
Für den präventiven Bereich ist der Bundesinnenminister jetzt gefordert, Formulierungen für das BKA-Gesetz vorzulegen, die diesen Ansprüchen genügen. Dabei werden wir ihn unterstützen.
Für den Bereich der (repressiven) Strafverfolgung werden wir prüfen, ob es einer ergänzenden Bestimmung bedarf, um die sogenannte Quellen-TKÜ als Spezialfall der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung zu regeln, die eine Überwachung verschlüsselt über das Internet geführter Kommunikation ermöglicht.
Prüfen werden wir weiter, ob es einer Vorschrift in der Strafprozessordnung bedarf, um zu Strafverfolgungszwecken unter engsten Voraussetzungen eine Online-Durchsuchung von Computersystemen zu ermöglichen. Im Blick haben wir dabei Fälle, in denen erfolgreiche Ermittlungsarbeit den Zugriff auf Speichermedien zwingend erfordert. Dies kann der Fall sein, wenn es um die Aufklärung organisierter Strukturen im Terrorismusbereich geht. Geprüft werden muss in diesem Zusammenhang insbesondere, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Online-Durchsuchung im präventiven Bereich für eine mögliche Regelung im Bereich der Strafverfolgung umzusetzen wären. Zudem werden wir uns intensiv mit der Frage der Verwertbarkeit von Material, das im Wege von Online-Durchsuchungen gewonnen wurde, im Strafprozess auseinandersetzen.
Ich freue mich, dass die Karlsruher Richter meine Rechtsauffassung bestätigt haben, dass bei einem mit ganz erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Ermittlungsinstrument Verfahrenssicherungen auf hohem Niveau zum Schutz der Bürgerrechte eingezogen werden müssen. Eine Online-Durchsuchung darf grundsätzlich nur von einem Richter angeordnet werden, wir brauchen klare Löschungsregeln und die Möglichkeit des Betroffenen, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen.“
Begriffserläuterungen
Der Begriff der Online-Durchsuchung wird in der öffentlichen Diskussion für sehr verschiedene Fallkonstellationen verwendet, die teilweise rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Eine allgemeingültige Definition gibt es bislang nicht, man kann jedoch von folgender groben Unterscheidung ausgehen:
Unter Online-Durchsuchung versteht man die online erfolgende Ausleitung von solchen elektronischen Speicherinhalten, die nicht Gegenstand laufender Kommunikation sind. Hierunter fallen insbesondere zwei Fallkonstellationen:
die Durchsuchung von Speichermedien (z. B. der Festplatte), also das Suchen in vorhandenen Datenbeständen nach dort gespeicherten Inhalten, z.B. Textdateien, Bildern, empfangenen oder gesendeten E-Mails - „Online-Durchsuchung im engeren Sinne“,
die fortlaufende Überwachung der Datenverarbeitung am Computer einschließlich des Abgreifens aktueller Tastatureingaben (sog. Key-Logging) - „Online-Überwachung“).
Davon zu unterscheiden ist die sog. QuellenTKÜ, mittels derer beispielsweise die Telekommunikation per Internet-Telefonie an ihrer „Quelle“, dem Computersystem überwacht wird. |
Quelle: Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 15.Apr 2008 21:42 Titel: |
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Nach monatelangem Streit haben sich der Deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf gesetzliche Regeln für Online-Durchsuchungen geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt künftig private Computer überwachen dürfen.
Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software.
Das Bundesinnenministerium verkündete die Einigung der Minister am frühen Dienstagabend.
Schäuble und Zypries hatten monatelang heftig über die Online-Durchsuchungen gestritten. Mit der jetzigen Einigung schlossen sie die Verhandlungen über das Gesetz zur Neuregelung der BKA-Kompetenzen ab.
Das umfassende Regelwerk werde nun an die Länder weitergeleitet und könne noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur ap.
Scharfe Kritik an der Einigung kam aus der Opposition. Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, das Vorhaben sei «Gift für den Rechtsstaat». Ihre Partei werde «Union und SPD genau auf die Finger schauen, ob sie zumindest die hohen rechtsstaatlichen Hürden des Verfassungsgerichts einhalten.» Sie befürchtete allerdings, die grosse Koalition gehe «in Richtung präventiver Rechtsstaat».
Der Linke-Abgeordnete Jan Korte monierte: «Das BKA-Gesetz macht private Computer zu leichter Beute für die Überwachungsbehörde. Es will den grossen Lauschangriff wieder einführen, und es tastet zahlreiche Grundrechte an.» Es sei unverständlich, warum die Regierung «im Schweinsgalopp ein derart kritisches Gesetz durchdrücken will, statt sich Zeit zu lassen für eine intensive Prüfung, wie und ob ein solches Gesetz mit den Grundrechten vereinbar sein kann».
Quelle: nzz |
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