Ist ein mit einem leeren Sarg auf dem Dachgepäckträger beladener PKW als “Verkehrshindernis” anzusehen und damit nicht für den Verkehr auf öffentlichen Straßen geeignet?
Kommentar von Hans D. Freise 12.04.07 8:38 am
Hat die Frage einen ernsthaften Hintergrund?
Zumindest findet sich diese in einem Kommentar zu folgendem Beitrag :
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