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Finanzmarktaufsicht erlaubt Geldvernichtung

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 5:11    Titel: Finanzmarktaufsicht erlaubt Geldvernichtung Antworten mit Zitat

Zitat:
Schlagabtausch Mercer/FMA: Vorwurf der "Geldvernichtung"

Mit dem provokanten Titel „Finanzmarktaufsicht erlaubt Geldvernichtung“ meldete sich am 27. September das internationale Beratungsunternehmen Mercer HR Consulting zu Wort.
In einer Pressekonferenz und einer parallel dazu publizierten Presseaussendung anlässlicher des Inkrafttretens der EU-Pensionsfondsrichtlinie warf das Consultingunternehmen der heimischen Finanzmarktaufsicht vor, ihren Auftrag, Vorschriften für die marktkonforme Umsetzung des Risikomanagements von Pensionsfonds-Beiträgen zu erlassen, versäumt zu haben. Diese Vorschriften hätten Einschätzung der Mercer-Experten noch vor die Gesetzesnovelle in Kraft (23.9.) treten sollen, geschehen sei bis dato aber nichts.
Der Markt warte auf die Verordnung der FMA, die die „Spielregeln“ für Risikostreuung und Risikosteuerung vorgeben sollte, Experten fordern im Sinne der Pensionsberechtigten ein unverzügliches Handeln der FMA, weil die suboptimale Veranlagung von Pensionsgeldern Geldvernichtung sei.
Konkret gehe es in der ausständigen Verordnung um Richtlinien zur Risikosteuerung und Risikostreuung sowie zum Asset Liability Management der Beitragsgelder.
Kurt Bednar, Geschäftsführer von Mercer HR Consulting in der Presseerklärung: „Wir verstehen nicht, warum die ausständige Verordnung nicht längst erlassen wurde. Die Umsetzung der Novelle wird durch die Nachlässigkeit der FMA in einem ihrer Kernpunkte blockiert.“

Die Finanzmarktaufsicht reagiert umgehend, binnen weniger Stunden wurde via E-Mail eine Gegendarstellung der Kapitalmarktwächter verteilt. Und in der weist die FMA den Vorwurf sie erlaube durch „Fristversäumnis“ und „laxes Vorgehen“ bei der Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichlinie "Geldvernichtung" durch die Pensionskassen, entschieden zurück. Die Darstellung Bednars entbehrt nach Ansicht der FMA jeder sachlichen Grundlage. Richtig sei vielmehr:

Zitat:
Der Gesetzgeber hat mit der PKG-Novelle 2005, BGBl I Nr. 8/2005, die EU-Pensionsfondsrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist, dass die bisherigen quantitativen Kapitalanlagegrenzen durch die Einführung des „Prudent Person Prinzips“ ersetzt werden. Dazu ist besonderes Augenmerk auf den Risikomanagementprozess der Pensionskassen und die Qualifikation der im Risikomanagement tätigen Personen zu legen. Der Gesetzgeber hat dabei im PKG nur die Rahmenbedingungen festgelegt und der FMA die Ausgestaltung Detailanforderungen per Versordnung überlassen. Für die Umsetzung dieser Verordnung hat er eine Frist bis zum 30.9.2006 festgelegt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber Übergangsbestimmungen festgeschrieben, die bis dahin eine Veranlagung im Sinne der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sicherstellt.

Es war daher weder das Ziel des Gesetzgebers noch die Erwartung des Marktes, dass die Risikomanagementverordnung der FMA schon ab dem In-Kraft Treten der PKG-Novelle mit 23. 9. 2005 gelten soll. Die FMA bereitet die Verordnung zu dieser komplexen Materie unter Berücksichtigung von nationalen und internationalen Entwicklungen derzeit sehr sorgfältig vor und ist auch mit den Marktteilnehmern sowie anderen Experten in permanentem Dialog.


Völlig absurd sei Bednars Vorwurf der „Geldvernichtung“ infolge der fehlenden Risikomanagement-Verordnung. Die Pensionskassen sind, so die Aufsichtsbehörde, auch nach der heutigen Rechtslage schon dazu verpflichtet, die Gelder ihrer Kunden zum größtmöglichen Nutzen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten anzulegen und die Veranlagung von Personen durchführen zu lassen, die fachlich geeignet sind und Berufserfahrung im Risikomanagement haben.

Nach Einschätzung von Mercer ist der Verweis auf die aktuelle Rechtslage jedoch zu wenig. Die Beratungsgesellschaft schreibt:
Zitat:
„Solange die Kassen Mindeststandards für das Risikomanagement durch das Fehlen der Verordnung der FMA nicht nachweisen können, müssen sie sich an bisher gültige Limite und Konditionen halten. Dies bedeutet, dass sich an der alten Rechtslage, die zu verbessern man mit der EU-Anpassung angetreten ist, nichts geändert hat. Nach wie vor haben bei der Veranlagung der Beitragsgelder quantitative Grenzen Vorrang vor Qualitätskriterien (prudent person rule). Mercer fordert seit Jahren den Einsatz von ALM (Anm.: asset liability management.) Warum? Dieses zentrale Instrument verhilft zur richtigen Aktienquote. Basis hierfür ist der Abgleich mit den Verpflichtungen. Sind die veranlagten Pensionsanwärter schon reiferen Alters, muss die volatile Veranlagung klein bleiben. Handelt es sich um junge Jahrgänge, muss sie zur Wahrung der Ertragschancen hoch sein.


Die FMA verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sie in einer Erhebung für die Vorbereitung der Verordnung festgestellt habe, dass die Pensionskassen ohnedies schon viele Elemente des Risikomanagements bzw. Asset Liability Management von Pensionskassen einsetzen. Daher werde die FMA-Verordnung für die Pensionskassen auch nicht völlig Neues vorsehen, sondern nur die vorhandenen Systeme auf ein einheitliches, hohes Niveau anheben.

Die Mercer-Consultants haben diese Aktivitäten der FMA zwar bemerkt, sehen diese jedoch in einem anderen Licht - ihre Einschätzung: „Sie (Anm.: die FMA) hat lediglich den Pensionskassen Informationen darüber abverlangt, was diese denn so unter ALM verstehen. Dies, obwohl die FMA auch über internes Wissen verfügen müsste. Für die Experten ist das laxe Vorgehen der FMA unverständlich. Sollte doch nach den letzten ertragsschwachen Jahren jede nur erdenkliche Maßnahme zur Professionalisierung der Veranlagungsstrategien - sprich zur Etablierung eines effizienten Asset Liablility Managements - rasch durchgesetzt werden.“

Zitat:
Weitere Informationen bei:
Mercer HR Consulting
Dr. Kurt Bednar, Mag. Michaela Plank
Tel. 01/533 97 66
[E-Mail anzeigen]

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Festnetz: ++43/(0)1/24959-5106
Handy: ++43/(0)676/88249516



Quelle: FONDS professionell
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