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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 24.Jul 2008 1:07 Titel: Frankreich: "Datenbank potenzieller Gewalttäter" |
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Edvige, ausgesprochen etwa Edvische, das klingt eher weich und harmlos, ist aber in Wirklichkeit eine härtere Nummer, die die französische Regierung am 1. Juli per Verordnung auf unsere Nachbarn losgelassen hat.
Hinter Edvige steckt eine neu verordnete Erfassung und Verwaltung von Daten und Informationen (Exploitation documentaire et valorisation de l'information générale) von Individuen, die vom Inlandsgeheimdienst DCRI gesammelt werden.
Als "Datenbank potenzieller Gewalttäter" bezeichnete der österreichische Standard die EDV-Maßnahme von Sarko und ist damit eine der überaus seltenen frühen deutschen Reaktionen. Doch auch in Frankreich geschah die Einführung von Edvige einigermaßen unbemerkt von der größeren Öffentlichkeit. Mit Ausnahme natürlich von Libération. Wobei andere in ihrer Kritik an der neuen französischen Datenerfassung weiter gingen und gar von einem "Polizeistaat" sprechen.
Doch möglicherweise trügt die Ruhe in den Medien. Seit 10. Juli ist eine Petition zur Abschaffung der kontroversen Datenbank online. Bislang haben über 44.464 Personen (und 310 Verbände) unterzeichnet, eine Zahl, die stündlich zunimmt.
Erstaunlich ist es schon, welche Daten Edvige wissen will und von wem: Die neue Datenbank soll für die Polizei und andere Behörden Daten von Personen zentral erfassen, die sich entweder für ein "politisches, gewerkschaftliches oder religiöses Mandat" bewerben, bzw. schon mit einem solchen Mandat betraut sind. Darüber hinaus sammelt Edvige jedoch auch Daten von Individuen, bzw. Gruppen, "die möglicherweise die öffentliche Ordnung stören könnten". Darunter können anders als bisher auch 13-Jährige fallen und Personen, die noch keine Straftat begangen haben. Bisher durften persönliche Daten von Jugendlichen nur im Zusammenhang einer Straftat gespeichert werden.
Laut Artikel 2 der Regierungsverordnung zu Edvige können Informationen zum Familienstand, Beruf, zur Adresse, zu Adressenwechsel, zu körperlichen Merkmalen, zur Identität, zur Steuer, zu Vorstrafen, zur Anmeldung des Autos, aber auch zum Bekanntenkreis und – durch andere Verordnungen eingeschränkt - zum Verhalten der Personen gesammelt werden.
Wie die Tageszeitung Le Monde aktuell meldet, zeigen sich Verbände, die für die Rechte von Lesben und Homosexuellen eintreten, besonders beunruhigt. Grund: Die Daten sollen sich auch auf Angaben zum Geschlechtsleben erstrecken.
Zwar kommen sexuelle Vorlieben in der per Regierungsverordnung festgelegten Liste der Daten, die erfasst werden sollen, nicht vor, aber im Text der Verordnung wird die Möglichkeit erwähnt, auf eine frühere Bestimmung zurückzugreifen, die Ausnahmen bei der Erfassung von Daten zur "ethnischen Abstammung, Gesundheit und dem Geschlechtsleben" einer Person auflistet.
Nach Informationen von Le Monde wollen sieben Gewerkschaften und die Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l'homme nach der Sommerpause beim zuständigen obersten Gericht - dem Conseil d'Etat – Widerspruch gegen Edvige einlegen, damit die entsprechende Regierungsverordnung annulliert wird.
Quelle: T.Pany |
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