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Freiern drohen Haftstrafen

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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2006 17:57    Titel: Freiern drohen Haftstrafen Antworten mit Zitat

Sex mit Zwangsprostituierten wird wohl bald strafbar sein. Das angestrebte Gesetz kann nach Einschätzung der Union vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Er erwarte einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat noch im Dezember, sagte der CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder der „Welt am Sonntag“ nach einem Vorabbericht. Sowohl Unionsfraktion wie auch das Bundesjustizministerium haben Gesetzentwürfe zum besseren Schutz von Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden vorgelegt beziehungsweise angekündigt.

Dem Bericht zufolge sollen Freier, die bewusst Sex mit einem Opfer von Menschenhandel haben, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können.

Bisher ist Verkehr mit Zwangsprostituierten straffrei.

Freier, die leichtfertig nicht erkennen, dass sie Sex mit einem Opfer von Menschenhandel haben, sollen mit zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden können.

Unionspolitiker zeigten sich gegenüber dem Blatt auch offen für eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts für Zwangsprostituierte. „Wir müssen die Lage der Opfer verbessern“, sagte die CDU-Abgeordnete Ute Granold. Kauder nannte das italienische Modell ein „faires Angebot“, nach dem Richter in Menschenhandel-Prozessen entscheiden können, ob für Zwangsprostituierte ein Bleiberecht ausgesprochen wird, das weit über die Prozessdauer andauert.
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Highlaender
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2006 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle im Forum,
wenn ich soetwas lese geht mir der Hut hoch. !!! War packt denn hier keiner das Übel an der Wurzel??? Hier wird wieder mal nur rumgeeiert!!
Typisch für Deutschland....

Viele Grüße
Highlaender
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 299
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2006 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie erkennt mann denn das "leichtfertig" nicht?
"leichtfertig" = unter Ausserachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt - so habe ich es mal gelernt.
Zitat:
"Freier, die leichtfertig nicht erkennen, dass sie Sex mit einem Opfer von Menschenhandel haben, ..."

Deshalb ist das wohl auch in der Gegenwart geschrieben. Also WÄHREND dem Sex müssen die es erkennen oder sie erkennen es nicht. Nur woran?
Da zeigt sich mal wieder die Realitätsnähe unserer Volksvertreter. Sicherlich hat da mal wieder einer aus seiner Erfahrung raus gemeint, da gibt es einen Grund für ein neues Gesetzt!

Muss der Freier sich einen Gewerbeschein zeigen lassen?
Hat dann das Ordnungsamt schon die Freiwilligkeit geprüft?
Oder muss er sich schriftlich versichern lassen, dass die Dame freiwillig tätig ist?
Was, wenn sie einen Zuhälter hat? Ist sie dann auch gleich "Zwangsprostituierte"?

Fragen über Fragen!
Vielleicht sollte sich ein Ausschuss mal ein Bild machen.


Etwas verwirrt fahre ich jetzt gar nicht leichtfertig nach Hause.

Gruß

Cob
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Prospero
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 86
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der zitierte Sachverstand der genannten politischen Richtung ist
in den eigenen Reihen mehr als ausreichend vorhanden.

Das Einbringen der fachlichen Kompetenz von Paolo Pinkel
kann doch allenfalls an der Honorarfrage scheitern.



Grüsse aus dem Norden
Prospero
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