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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 8.Nov 2006 21:07 Titel: Friedensvertrag |
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wer kann mir sagen:
hat die BRD nun einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des 2. Weltkrieges oder nicht
oder darf sich die BRD noch immer als besetztes Land sehen?
Dies war eine Diskussion in den letzten Tagen und ich konnte keine genaue Auskunft geben bzw. mein Wissen ist hier leider unvollständig. |
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Caracas Specialist
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 114
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Nov 2006 8:06 Titel: |
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hallo,
über dieses Thema wird immer wieder (vor allem an Stammtischen) diskutiert. Leider besteht hier sehr viel Unwissen bezüglich der Entstehung der BRD sowie der Folgen der Wiedervereinigung.
Zunächst einmal wäre die Definition eines "Friedensvertrags" wichtig. Wie wir (wahrscheinlich) alle wissen, hat das Deutsche Reich (3. Reich) kapituliert - und zwar bedingungslos! Dafür braucht es vom Prinzip keinen Friedensvertrag!!! Ein Friedensvertrag wäre nur dann nötig, wenn ein Weiterbestand des Deutschen Reichen in der Gestalt des 3. Reiches erfolgt wäre. Dies ist nicht passiert. Bei Kapitulation und Auflösung der Diktatur gab es keinen "Vertragspartner" für einen Friedensvertrag.....
Allerdings gibt es eine Definition in den Deutschlandverträgen (unter Adenauer), welche das Wort "Friedensvertrag" verwendet.
Die Aliierten hatten nach dem Krieg, gemäß des Besatzungsstatuts ein sog. aliiertes Vorbehaltsrecht um die Bildung eines demokratischen deutschen Staates sicherzustellen. Etwas kompliziert ist dabei die Definition der BRD, da sich die BRD (nicht DDR) als "Nachfolger" des Deutschen Reiches definierte. Allerdings ist das Wort "Nachfolger" hier schlecht gewählt - eigentlich ist die BRD das deutsche Reich - nur in demokratischer Ausprägung. Deshalb sind verschiedene "Stammtischparolen" schlichter Blödsinn, welche behaupten, die BRD wäre nur ein Provisorium, welches nie eine Souveränität beanspruchen könne.
Durch die Blockadepolitik der Sovjets und der Verantwortlichen in der DDR konnte jedoch das verfassungsmäßige Ziel eines "wiedervereinten Deutschlands" nicht erreicht werden.
Und dieses verfassungsmäßige Ziel "hemmte" auch eine vollständige Souveränität (bis 1990). Von 1949 an galt also das aliierte Vorbehaltsrecht, welches den Aliierten ein Kontrollrecht einräumte, welches allerdings durch die Deutschlandverträge oder die Notstandsgesetze von 1968 immer weiter eingeschränkt wurde.
Im Kern bestand bis 1990 eigentlich nur noch die "hypothetische" Möglichkeit, daß die Aliierten bei drohender Gefahr für die Demokratie in Deutschland (nochmalige Diktatur oder Kriegsgefahr von Außen) in die Staatsführung eingreifen könnten.
Seit der Wiedervereinigung 1990 und der zwei-plus-vier-Verträge hat Deutschland allerdings seine vollständige uneingeschränkte Souveränität schlußendlich erhalten. Diese Verträge sind eigentlich ein "Friedensvertrag" - gehen aber noch viel weiter (wie oben geschildert brauchte es eigentlich keinen) ferner endete damit das Vorbehaltsrecht der Aliierten.
Demnach ist Deutschland ein freier souveräner Staat und es gibt keine Besatzungsmächte mehr.
grüße
gundel |
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 9.Nov 2006 10:41 Titel: danke für die Information |
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das hat mir geholfen, zumal mich das selbst auch sehr interessiert hat.
KaterundMaus |
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West_Ost Newbie
Anmeldungsdatum: 17.12.2004 Beiträge: 19
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Verfasst am: 10.Nov 2006 9:01 Titel: Artikel 7 sagt alles |
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http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein3_a7.htm
Artikel 7
(1) Die Franzoesische Republik, der Vereinigte Koenigreich Grossbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhaengenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschluesse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Maechte aufgeloest.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemaess volle Souveraenitaet ueber seine inneren und aeusseren Angelegenheiten. |
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