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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 23.Okt 2006 10:05 Titel: alles witzig .... |
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Hi @all,
lass sie alle doch machen, ich habe noch nie einen PC gekauft, der auch nur den begriff interet kennt. Es gibt nicht einmal eine deffinition ür das internet, was bitte meinen die gez'ler dann, wofür bitte wollten die gebüren haben ??? Das was die meinen kann mein PC nicht und jeder neue wird es auch nichgt können. Das müsten die mir erst nachweisen und dazu müssten die an meinen PC, das wird aber auch wieder mal nicht ohne staatsanwalt gehen --- und der muss erst gefunden werden . Ich werde es wie immer mit der GEZ halten --- nicht zahlen, wer was anderes macht, der unterstützt und bestätigt den schwachsinn unserer deutschen politiker .... sorry __ MIT MIR NICHT ___...
Grüsse
Cashinfo |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 610
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Verfasst am: 23.Okt 2006 12:38 Titel: |
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Hallo cashinfo,
hast Du DSL?
Ja?
Dann haben sie Dich schon erwischt. Denn wer DSL hat, der hat Internet. Und die Provider werden schön Auskunft geben. Evtl. auch das Finanzamt wenn du die Gebühren für das DSL von der Steuer absetzt.
Hast Du eine Homepage?
Dann hast Du auch Internet.
Hast Du E-Mail?
Dann hast Du auch Internet.
Hast Du ein Handy?
Dann gibt Dein Provider bestimmt der GEZ Auskunft, welches Handy Du Dir damals für 1 Euro geben hast lassen.
Du bist bei EBay registriert?
usw.......
Grüße
Brendle |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 23.Okt 2006 13:29 Titel: .... |
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Hi ... Brendle
klar habe ich alles, das wird doch aber nicht mit Gebüren beauflagt ...
Auf den PC kommt der Bescheid ... und den den habe ich nicht, mache ich alles aus einem Internetcaffee oder bei einem Kumpel oder der liebe Gott macht das. Zudem dürfen weder Provider noch sonstwer Auskunft über interne Daten geben --- das wäre wieder ein Verstoss ... usw...
Und was ich bei der Steuer angebe, das geht ausser dem FA keinen was an.
Ach ja, DSL habe ich nur weil es alle haben und was man damit machen lann weiss ich doch nicht **lacht**
Gleiche Waffen gegen gleiche Gebürendummheit -- wenn alle das so machen würden, dann würden sich einige Politiker schon bald auf sinnvolle Entscheidungen besinnen -- oder eben auch nicht. Deutschland ist seit einigen Jahren ein Land von mehr Dummen als Schlauen, das schlägt bis in die Politik durch .... leider .....
Grüsse und viel Spass noch -- ich kann diesen GEZ Wahnsinn nicht wirklich Ernst nehmen .
[/b] |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2317
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Verfasst am: 1.Nov 2006 8:14 Titel: |
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| Zitat: |
Nun kommt die verhasste GEZ-Gebühr auch noch für Geldautomaten.
"Dies teilte die Frankfurter Industrie- und Handelskammer jüngst mit und sorgt dadurch für verwunderte Gesichter. Der Grund für die Gebührenerhebung ist, dass jeder Geldautomat über das Internet mit den Banken verbunden ist und damit unter die Kategorie der Computer mit Internetanschluss fällt. Da diese mit dem Jahreswechsel aber als Geräte, die zum Empfang von Radio- und TV-Sendungen fähig sind, eingestuft werden, müssen auch für Geldautomaten GEZ-Gebühren bezahlt werden."
http://www.computerbase.de/news/internet/2006/oktober/gez-gebuehren_geldautomaten_2007/
Nun meine Frage: Wann hört dieser Wahnsinn endlich auf. Ist schon klar, dass in ein paar Jahren auch für den ans Internet angeschlossene Kühlschrank, der selbstständig Nachbestellungen macht. GEZ gebühren zahlen muss. |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 1.Nov 2006 8:27 Titel: GEZ - was kann man dagegen tun? |
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GEZ - was kann man dagegen tun?
Es gibt eine Petition:
An die Bundesregierung, an das Europäisches Parlament, GEZ, Europäisches Parlament,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen des dualen Rundfunksystems ist es Aufgabe des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die "Grundversorgung" für alle aus einem umfassenden Programmangebot aus Informationen, Bildung, Unterhaltung und Kultur anzubieten.
Privater Rundfunk wird entweder aus Werbeeinnahmen oder mittels Pay-TV finanziert.
Öffentlich rechtliche Programme dagegen können vom Zuschauer/Zuhörer Gelder zwangsweise eintreiben.
So lange keine technische Möglichkeit gegeben ist, die öffentlich rechtlichen Sender am heimischen TV- oder Radiogerät dauerhaft abzustellen, hat eine Gebühr zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender keine Berechtigung.
Defacto handelt es sich bei den öffentlich rechtlichen Programmen um PAY TV, nur das man hier als freier Bürger keine Möglichkeit eingeräumt bekommt den PAY TV Vertrag jemals zu kündigen.
Zudem kommen die Methoden, mit denen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vermeintlichen Zechprellern auf die Spur kommt, denen einer Drückerkolonne gleich. Andererseits haben die Vertreter keine Handhabe eine Privatwohnung zu betreten und schleichen sich daher gelegentlich um die Häuser um auch Nachbarn über persönliche Verhältnisse auszufragen.
Diese Machenschaften sind nicht haltbar!
Das unsoziale Prinzip der Rundfunkgebühren drängt Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik in die "Schwarzseherei". Unbescholtene Menschen werden kriminalisiert, weil sie "illegal" Radio hören oder fernsehen. Das muss nicht sein! In Werbespots werden aggressiv sogenannte Nichtzahler kriminalisiert und mit dem Besuch eines Vertreters gedroht, der die Wohnung nicht betreten darf.
Öffentlich-rechtliche Programme (58xRadio und 14xTV - Quelle swr.de) werden zu über 80 Prozent aus Rundfunkgebühren finanziert.
Diese überdimensionale Versorgung mit Programmen hat mit einer Grundversorgung durch die öffentlich rechtlichen Programme absolut nichts zu tun.
In Zeiten ausfallender Werbeeinnahmenm haben die öffentlich-rechtlichen Programme einen Wettbewerbvorteil.
Zum einen missbraucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Gebührengelder, um private Mitbewerber beim Kauf der Übertragungsrechte der Fußballbundesliga mit der Bereitschaft zur Zahlung völlig überteuerter und wirtschaftlich nicht refinanzierbarer Preise aus dem Markt zu drängen, zum anderen nutzt er diese Gebührengelder zum Preisdumping beim Verkauf von Werbezeiten.
Deshalb fordern wir in gemäß der vom Verfasser eingebrachten Petition 1493/2002 an das Europäische Parlament die schnellstmögliche Einstellung der Zwangs-Rundfunkgebühren sowie die Auflösung der GEZ.
Quelle: http://www.petitiononline.com/stopgez/petition.html
Wie wäre es, wenn man diese Petition senden würde. Kann so etwas Erfolg haben? |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 1.Nov 2006 10:22 Titel: .. |
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Möglicherweise hat das ca. im Jahr 2200 ja auch Erfolg, die Mühlen arbeiten da mehr als langsam und wirklich wichtig ist dieses Thema nicht für Europa und schon gar nicht für die deutsche Politik, zumal Vergehen gegen die Gebürenordnung nicht wirklich verfolgt werden. Eben ein ganz grosses Monopoly auf Dummenfang.
Grüsse |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 14.Dez 2006 10:20 Titel: |
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EU-Streit über ARD und ZDF eskaliert
Im Streit zwischen den Bundesländern und der Europäischen Union um die Finanzierung von ARD und ZDF stehen die Zeichen auf Sturm. Die sechzehn Ministerpräsidenten beschlossen am Mittwoch in Berlin, die Entscheidung über eine gemeinsame Position gegenüber der EU-Wettbewerbskommission „auszusetzen.“
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck warf der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Kompetenzüberschreitung vor. Damit schwinden die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung in dem seit Jahren schwelenden Konflikt. „Die Wahrscheinlichkeit, daß es zu einem Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof kommt, ist jetzt deutlich gestiegen und liegt über fünfzig Prozent“, sagte der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Der Ausgang des Ringens könnte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland weitreichende Folgen haben. Im Kern geht es darum, ob die Finanzierung von ARD und ZDF über Rundfunkgebühren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Im Extremfall könnte die Rundfunkgebühr in Frage stehen. Private Medienunternehmen klagen seit Jahren darüber, daß ihnen die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten mit ihren Online-Angeboten und anderen Aktivitäten in den sogenannten Neuen Medien unfaire Konkurrenz machten. Die EU will dies verhindern.
Beck unterstrich am Mittwoch, nach zahlreichen Verhandlungsrunden könne es „weitere Zugeständnisse aus deutscher Sicht grundsätzlich nicht geben“. Man habe „weitreichende Angebote“ gemacht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Medienunternehmen auszuschließen.
Nach Darstellung Becks hat die EU-Kommission in der Nacht zum Mittwoch überraschend weitere Nachforderungen gestellt, die nicht akzeptabel seien. Demnach sollen ARD und ZDF gezwungen werden, für alle bereits bestehenden und künftigen Angebote im Bereich der Neuen Medien eine staatliche Genehmigung einzuholen. Dies verstoße jedoch gegen den Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks, kritisiert Beck.
Stadelmaier sagte, akzeptabel wäre nur eine „Rechtsaufsicht“ durch die Länder: „Die EU will aber eine Genehmigungsbehörde, das ist ein Paradigmenwechsel, den unter den Ländern niemand mitmacht“. Auch ZDF-Intendant Markus Schächter kritisierte die EU-Forderungen als verfassungsrechtlich unhaltbar.
Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Kroes wies Becks Vorwurf zurück, die Brüsseler Beamten hätten neue Forderungen gestellt. Die Behörde halte sich vielmehr genau an ihre zuvor formulierte Position. Die Berliner Entscheidung der Länderchefs wollte der EU-Sprecher nicht kommentieren. Es gebe aber in der Angelegenheit keinen Zeitdruck.
Quelle: FAZ |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 14.Dez 2006 10:37 Titel: Öffentlich rechtlich... |
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Nichts ist so ungerecht, wie das Leben. Das sagte mir schon mein Opa.
Tja, recht hat er. Was ich nicht ganz begreife - ist, das selbst große Medienkonzerne wie RTL, Sat1/Pro7 und dergleichen mit dem Dreck der GEZ-Initiative leben können.
Ich möchte für mich persönlich lieber ein werbefinanziertes Fernsehen. Und zwar mit den praktischen "Pinkelpausen" oder "Getränke- und Chipsnacfüllmöglichkeiten.
Warum ARD und ZDF überhaupt noch zusätzlich Werbemillionen machen dürfen, ist für den GEZ-Zahler schwer nachzufühlen.
Aber wie heißt es doch immer so schön: Recht haben und RECHT bekommen, sind zwei paar Schuhe... |
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moneym Specialist
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 58
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Verfasst am: 15.Dez 2006 9:36 Titel: |
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Beifall für die EU.... dieses abGEZocke endlich zu beenden ... jetzt auch noch für PCs ? Nein Danke. Auf so eine Art "Zwangsbeglückung" kann Deutschland gerne verzichten. Zumindestens für PCs.
Welchen kulturellen Anspruch haben ARD und ZDF noch ?
- Die Tatorte und Krimis sind inzwischen so gewaltätig, dass man sich fragen könnte, ob nicht "Counterstrike" sondern diese Krimis für Amokläufe verantworlich sein. Wie kann man rechtfertigen solchen geistigen Müll im Namen der "Grundversorgung" und "Kultur" mit Steuergeldern zu finanzieren ?
- das "Kulturprogramm" besteht aus verschlagerten Almhütten-Joddlern und verschlagerten Nordsee-Fischen
- ZDF "WISO" verkauft auch noch reichlich merchandizing Produkte wie PC-Software und tritt damit in Kokurrenz zu anderen Produkten - von Gebühren (anschub-)finanziert
Wo ist da der kulturelle Anspruch, der eine "Grundversorgung" rechtfertigt ?
Die Ziehung der (staatlich kontrollierten) Lottozahlen?
Für jeden der Erfolg haben will ist so oder so zu empfehlen: Werfen Sie den Fernseher aus dem Fenster! (ohne jemanden dabei zu verletzen) |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 15.Dez 2006 9:52 Titel: GEZ liest mit |
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Ich Frage mich gerade, ob hier auch mal jemand von der GEZ mitliest.
Aber bei denen ist es wohl, wie bei den Bestätigungen von Hundebesitzern: Der tut nix, der will nur spielen! |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 610
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Verfasst am: 15.Dez 2006 10:48 Titel: |
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Hallo Herr moneym
Sie haben noch einen wichtigen Punkt vergessen:
das Verbot der Werbung nach 20:00 Uhr!
Haben Sie nicht auch schon um ...22:00 Uhr den Hinweis gesehen: "diese Sendung wurde Ihnen empfohlen (oder ähnlich) von ....(Programmzeitschrift, Bier, usw.)"
Ist das keine Werbung? Ist das ein kultureller Hinweis?
Grüße
Brendle
Weg mit der GEZ! Finanzierung der ÖR über Leistung! Wer gute Programme bietet, kann viel Werbegelder kassieren. Wer von Werbung unabhängig ist, hat keinen Anlass sich anzustrengen. |
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Thomas_Herzog Newbie
Anmeldungsdatum: 11.02.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 15.Dez 2006 12:31 Titel: GEZ darf nicht geschlossen werden |
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Ich muss hier mal eine Lanze für die GEZ brechen (macht sonst ja keiner).
Wenn die GEZ geschlossen würde, säßen doch wieder tausende Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes auf der Straße. Damit dies nicht passiert würden diese dann in andere staatliche Institutionen übernommen. Und was können die Damen und Herren der GEZ: ABZOCKEN. Also wären die prädestiniert für die Finanzämter. Wollt Ihr das wirklich?
"Außendienstler" die keine Sozialabgaben zahlen und für das Finanzamt arbeiten.
Finanzbeamte die ihren Lohn selbst bestimmen und aus den Steuern die sie eintreiben finanzieren?
Kreative Köpfe die dem Finanzämter erst mal richtig zeigen, welche Möglichkeiten es gibt Geld mit vollen Händen rauszuwerfen und anschließend so zu tun, als würden Sie am Hungertuch nagen?
Tägliche Werbung im Fernsehen: seid ehrlich, zahlt Steuern......
Nene, lasst man gut sein. Da zahlt man lieber GEZ-Gebühren, ist billiger. |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 18.Dez 2006 11:51 Titel: Re: GEZ darf nicht geschlossen werden |
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| Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben:: |
| Wenn die GEZ geschlossen würde, säßen doch wieder tausende Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes auf der Straße. |
Das ist wohl ein Irtum, die Aussendienster werden sowieso auf prov Basis berechnet ..... Und für meinn Laden geht auch keiner ohne Produkt betteln, damit ich mir meine Angestellten leisten kann, ich muss mich auch dem Wettbewerb stellen .... Ganz einfach und funktioniert seit vielen Jahrzehnten so ....
Grüsse |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 1.Jan 2007 18:30 Titel: |
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ARD-Chef will mehr Geld von der Wirtschaft
Der neue ARD-Vorsitzender Fritz Raff fordert einen größeren Beitrag der Wirtschaft zu den GEZ-Gebühren. Im Interview mit dem Handelsblatt spricht er außerdem über die schwindende Akzeptanz der Rundfunkgebühren, über Qualitätsjournalismus und digitale Medien.
Interview |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 12.Dez 2007 9:21 Titel: |
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Die GEZ hat in diesem Jahr mit der umstrittenen Rundfunkgebühr für Internet-Computer gut vier Millionen Euro zusätzlich eingenommen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Otto hervor. Das Büro Ottos bestätigte am Dienstag eine entsprechende Meldung der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung».
Danach gingen seit dem Beginn der Gebührenpflicht am 1. Januar bis zum 30. November 4,016 Millionen Euro für Internet-PC bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ein. Davon entfielen 1,023 Millionen Euro auf Privathaushalte und 2,993 Millionen auf Gewerbebetriebe.
Otto nahm diese Zahlen zum Anlass, die Abschaffung der Gebührenpflicht für Computer zu fordern. Er verwies darauf, dass die Mehreinnahmen weniger als ein Tausendstel des Gebührenaufkommens von über sieben Milliarden Euro ausmachten.
Daneben erneuerte er die Forderung seiner Partei nach einer grundlegenden Reform des «völlig anachronistischen», an Empfangsgeräte gekoppelten Gebührensystems. Die FDP fordert eine allgemeine pauschale Medienabgabe.
Die Höhe der Einnahmen bewegt sich in der Größenordnung der GEZ-Erwartungen. Große Wirtschaftsverbände, die im vergangenen Jahr gegen die neue Gebührenpflicht protestiert hatten, erwarteten dagegen Mehrbelastungen in dreifacher Millionenhöhe.
(dpa) |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 2.Apr 2008 6:21 Titel: |
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| Zitat: |
VG Stuttgart: Keine Rundfunkgebühr für Vorführwagen mit roten Kennzeichen – Abgeltung bereits durch Händlergebühr
Ein Autohändler braucht nicht für alle Radiogeräte seiner Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen. Vielmehr ist mit der Entrichtung einer Grundgebühr für ein Autoradio (so genanntes Händlerprivileg) die Gebührenpflicht auch für andere Geräte in Vorführwagen abgegolten. Das Händlerprivileg gilt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart auch für Radios in Fahrzeugen, die im Rahmen des Fahrzeughandels üblicherweise mit roten Kennzeichen vorübergehend in Betrieb gesetzt werden (Urteil vom 20.02.2008, Az.: 3 K 4218/06).
Sachverhalt
Die klagende Firma, ein Autohaus, bezahlt seit 1976 für alle in ihren Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehhändler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (so genannte Händlergebühr). Mit Gebührenbescheid vom 04.08.2006 setzte der SWR zudem für die im Autohaus vorgehaltenen roten Kennzeichen zusätzlich Rundfunkgebühren (für zwei Hörfunkgeräte) in Höhe von rund 1.300 Euro fest. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Autohaus Klage zum Verwaltungsgericht und bekam Recht.
Rundfunkgebührenbescheid aufgehoben
Das VG Stuttgart hat den Rundfunkgebührenbescheid aufgehoben, die Berufung gegen das Urteil aber zugelassen, da die grundsätzliche Frage der Erhebung von Rundfunkgebühren bei Autohändlern in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt sei. Die Dritte Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die Firma dem SWR nicht die verlangten zusätzlichen Rundfunkgebühren für Autoradios in mit roten Kennzeichen betriebenen Fahrzeugen schuldet. Denn sie entrichte bisher schon eine Grundgebühr als Händlergebühr für die Autoradios, die sie in ihrem Unternehmen verkaufe, einbaue und repariere.
Umfang der Händlergebühr
Dieses Privileg erstrecke sich entgegen der Auffassung des SWR auch auf solche Rundfunkempfangsgeräte in Fahrzeugen, die im Rahmen des Fahrzeughandels üblicherweise mit roten Kennzeichen vorübergehend für Vorführ- oder Probezwecke in Betrieb gesetzt würden. Damit könne der SWR weitere Rundfunkgebühren für das Bereithalten von Autoradios im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Autohäusern nicht anhand der Zahl der vorgehaltenen roten Kennzeichen festsetzen. Denn das Vorhalten eines roten Kennzeichens erfülle keinen Gebührentatbestand nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Rundfunkgebührenpflicht des Autohauses auch für Autoradios in Vorführwagen mit roten Kennzeichen sei vielmehr mit der Händlergebühr abgegolten, so das VG.
beck-aktuell-Redaktion |
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Highlaender Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 2.Apr 2008 10:32 Titel: |
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Eine Anfrage an ALLE.
Auf welcher gesetzlichen/rechtlichen Grundlage erhebt denn eigentlich die GEZ ihre Gebühren?? Habe nur einen so genannten Rundfunkstaatsvertrag gefunden, aber die Logik fehlt mir hierbei....
Vielleicht kann mir ja jemand mein, rein geistiges Problem, erklären bzw. auflösen... ??
Viele Grüsse
Highlaender |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 14.Apr 2008 11:31 Titel: |
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Die GEZ schreibt in Ihren Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht:
| Zitat: |
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgeräte bei der GEZ anzumelden.
Autoradios in ausschließlich privat genutzen Kraftfahrzeugen sind gebührenpflichtig, wenn es sich um das Erstgerät handelt. Wird ein Fahrzeug auch nur geringfügig nicht privat genutzt, muss das Autoradio zusätzlich angemeldet werden. |
Das schränkt das VG Stuttgart jetzt ein:
Schluss damit!
| Zitat: |
Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für Fahrten eines Freiberuflers in seinem mit einem Autoradio ausgestatteten privaten Pkw zur Arbeit
Ein Freiberufler muss für das Autoradio in seinem Privatwagen keine zusätzliche Rundfunkgebühr bezahlen, wenn er mit dem Pkw nur zur Arbeit fährt. Das entschied das VG Stuttgart in einem am 08.04.2008 veröffentlichten Grundsatzurteil. Zweitgeräte in Fahrzeugen seien nur dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn die Fahrzeuge zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Fahrten der Klägerin zwischen ihrer Wohnung und ihrer Arztpraxis ordnete das Gericht dem privaten Bereich zu (Urteil vom 26.03.2008, Az.: 3 K 3393/07). |
Übrigens: die GEZ schreibt auch:
| Zitat: |
"Als Rundfunkteilnehmer sind Sie zu dieser Auskunft gesetzlich verpflichtet."
Sollten Sie weder Radios, Fernsehgräte noch neuartige Rundfunkgeräte bereithalten - bzw. nutzen, bitte wir Sie, uns auch dies mitzuteilen, damit wir von weiteren Maßnahmen absehen können. |
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung - "ich habe keine Geräte"? |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 16.Apr 2008 10:49 Titel: nei wieder gez. |
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Auch Blödsinn -- es gibt kein Gesetz, welches soetwas vorschreibt oder gesetztlich regelt -- auch wenn es der wunsch der gez ist . Es gibt eine Ordnung -- und somit wäre ein Verstoß auch nur eine Ordnungswidrigkeit.
Zudem gibt es keinen einzigen grund, auch nur einen cent gez zu zahlen -- immerhin finanzieren sich die öffentlich rechtlichen immer dreister auch über genau das selbe werbevolumen wie die privaten ---siehe wintersportübertragungen etc. die brinegn sogar dann werbung, wenn es gerade am interessantsten wir -- was aus werbekundensicht auch logisch ist .
ich für meinen teile habe noch nie und werde nie gez zahlen, auch wenn es dem einen oder anderen icht gefällt. Die beträge sind einfach zu hoch --- 1 Euro, ja das wäre es vielleicht wert, aber ....
wieso handy, computer , navi (wenn inet zugang ) etc.
Zudem objective Mediengestaltung --- witzig , die findet beim besten willen nicht statt.
Grüsse |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 610
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Verfasst am: 16.Apr 2008 12:07 Titel: |
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Ich vermute, dass demnächst jeder der Ohren hat an die GEZ zahlen muss.
Warum?
Er kann damit Radioausstrehlungen des Nachbarn mithören.
Also ist es ein Empfänger.
Brendle |
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