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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 20.Dez 2007 22:16 Titel: GoMoPa-Leser: Anfrage Betriebskostenabrechnung |
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----- Original Message -----
From: [E-Mail anzeigen]
To: [E-Mail anzeigen]
Sent: Thursday, December 20, 2007 5:09 PM
Subject: Betriebskostenabrechnung
Hallo
Im August diesen Jahres habe ich meine jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten. Dort konnte ich ein Plus von 425 verbuchen.
Mein Vermieter war der Meinung er könne es nicht auf einmal zahlen, so hat er mir gesagt er zahlt mir monatlich 50 Euro. Bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich 200 Euro erhalten.
Seit September diesen Jahres mache ich nun eine Ausbildung. Nun mußte ich das Wohngeld neu beantragen.
Somit blieb ich ihm die Miete vom November und Dezember schuldig.
Ich habe ihm im Voraus in Kentniss gesetzt das es etwas dauern kann. Ich habe ihn gebeten die restlichen Betriebskosten mit der Miete zu verrechnen.
Doch damit war mein Vermieter nicht einverstanden.Er drohte mir mit fristloser Kündigung.
Nun meine Frage ist er im Recht mein Geld einzubehalten. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1336 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 21.Dez 2007 22:14 Titel: also |
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Sie haben unstrittig eine anerkannte Forderung gegen Ihren Vermieter, nämlich auf die Erstattung des Guthabens der Betriebskosten-Abrechnung.
Gegen die Forderung Ihres Vermieters nach dem laufenden Mietzins können Sie aufrechnen mit Ihrer Forderung des noch offenstehenden Auszahlungsbetrages Betriebskostenabrechnung. Am besten machen Sie dies aus formalen Gründen immer schriftlich. So: nun beträgt Ihr Rückstand nicht mehr zwei Monatsmieten (was eigentlich ein Kündigungsgrund wäre), sondern weniger. Ergo kann aus diesem Grunde nicht mehr fristlos gekündigt werden.
Also, im Klartext: Erklären Sie Ihrem Vermieter die Aufrechnung schriftlich, zahlen Sie sobald wie möglich ihre beiden fehlenden Monatsmieten, dann ist alles geritzt...... |
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