Erfolgte die Vergütung hingegen erfolgsorientiert, auf Basis eines freien Handelsvertreters, dann benötigen Sie für die Vermittlung der Aktien, da Aktien Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz sind, eine Erlaubnis der BaFin für die Anlage- und Abschlussvermittlung.
Leider ist das nicht so einfach. Lt. Ordnungsamt Leipzig, Abt. Gewerbe, brauchten die selbstständigen Ausschließlichkeitsvermittler der Venturion AG keine Erlaubniss der BaFin, wenn ausschließlich die vorbörslichen Aktien dieser Firma vermittlet wurden. Eine entsprechende Anzeige ging deshalb ins leere.
Anmeldungsdatum: 23.09.2003 Beiträge: 25 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 7.Nov 2005 0:37 Titel: Nicht traurig sein
aklasse ich habe in meinem Leben schon mehrere Depots mit jeweils mehren hundertausend € versenkt. Gewollt war das nicht. Und börsennotiert waren die Aktien auch. Und die Kunden wollten das.
Passiert halt, kein Grund zum Strick nehmen. Sie werden halt vorsichtiger und erahrener.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.