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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 18.Jul 2002 13:56 Titel: Im Internet als "A---h" beschimpft |
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Sehr interessanter Artikel:
Wird ein Prozessgegner in einem Internetforum als ”A---h“ bezeichnet, handelt es sich nicht immer um eine Beleidigung, gegen die ein Unterlassungsanspruch gegeben wäre. Dies berichtet der Anwalt-Suchservice und beruft sich auf einen Fall, der vom LG Köln entschieden wurde.
Zwischen zwei Männern kam es zu einem heftigen Streit, der darin gipfelte, dass einer gegen den anderen vor Gericht zog. Darüber geriet der Betroffene so in Zorn, dass er den prozessfreudigen Widersacher in einem Internetforum als ”A---h“ und ”Hanswurschtschwuchtel“ titulierte.
Der so geschmähte Mann ging vor Gericht und versuchte, eine einstweilige Verfügung zu erlangen, dass der andere derartige Äußerungen zu unterlassen habe – doch vergeblich. Die Richter des Landgerichts Köln waren der Meinung, einen Prozessgegner in einem Internetforum als ”A---h“ zu bezeichnen, sei keine Beleidigung, sondern eine ”pointierte Äußerung“ des Missfallens, gegen die kein Unterlassungsanspruch gegeben sei (Beschluss vom 19.12.2001, Az: 28 T 8/01).
Ein solcher Anspruch würde voraussetzen, dass eine Wiederholungsgefahr bestehe. Die ehrverletzenden Äußerungen seien jedoch nur ein einziges Mal aus einem konkreten Anlass getätigt worden. Dies begründe nicht die Gefahr einer Wiederholung, so das Gericht.
Na dann...
Gruß |
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