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Internet-Kriminalität: Illegale Downloads

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7229

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2007 4:41    Titel: Internet-Kriminalität: Illegale Downloads Antworten mit Zitat

Zu Beginn eines Prozesses um Internet-Kriminalität haben die Angeklagten am Mittwoch vor dem Landgericht Mühlhausen gestanden, hunderte Raubkopien von Filmen, Musikdateien und PC-Spielen vertrieben zu haben. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen handelt es sich um einen der bisher größten Fälle im deutschsprachigen Raum.

Die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 49 Jahren aus Thüringen und Bayern sollen mit ihrer Internetseite innerhalb eines Jahres mehr als 700.000 Euro Gewinn gemacht haben. 15.000 Kunden waren laut Staatsanwaltschaft angemeldet.

Zitat:
Der 22 Jahre alte Hauptangeklagte sagte vor dem Landgericht, er habe "sein Hobby zum Beruf gemacht". Geld verdienen habe dabei eine untergeordnete Bedeutung gehabt. Der Student aus Südthüringen hatte im Sommer 2003 gemeinsam mit seinem zehn Jahre älteren Bruder und einem 49 Jahre alten Anwalt aus München eine spezielle Internetseite zum illegalen Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikdateien, Programmen und Kinofilmen installiert.

Der mitangeklagte Rechtsanwalt sagte, er habe von den illegalen Downloads nichts gewusst und sei nur beratend tätig gewesen. Er sei empört über den Vorwurf, dass er 380.000 Euro Bargeld verschwinden lassen wollte. Die Summe war einen Monat vor der Festnahme der Angeklagten im September 2004 vom Anwaltskonto abgehoben und nach Südthüringen auf das elterliche Grundstück der angeklagten Brüder gebracht worden. Rund 600.000 Euro wurden insgesamt von den Ermittlern beschlagnahmt.

Nach der Firmengründung auf den Britischen Jungferninseln, der Installation eines Abrechnungssystems und mehreren Servern im Ausland stellte der Hauptangeklagte die Internetseite ins Netz. Im August 2004 konnten dort bereits 329 Filme, 86 PC-Spiele, etwa 100 Musikdateien und 29 Anwenderprogramme heruntergeladen werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird gegen einen Großteil der eingetragenen Kunden derzeit noch ermittelt.

Zu Prozessbeginn wurde mitgeteilt, dass es Vorabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gibt. Danach könnten die Angeklagten bei einem Geständnis mit Bewährungsstrafen und der Zahlung von Geldbußen von bis zu 90.000 Euro rechnen. Der Prozess soll am 21. Februar fortgesetzt werden.


Mit Material von dpa
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7229

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2007 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das Landgericht Mühlhausen verhängte am Mittwoch Haftstrafen zwischen 10 und 23 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem müssen die drei Männer knapp 170 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. „Solche illegalen Downloads sind kein Kavaliersdelikt“, sagte Richter Axel Schur.
Die Männer hatten gestanden, hunderte Kopien von Filmen, Musikdateien und PC-Spielen illegal heruntergeladen und vertrieben zu haben. Sie hatten damit 700 000 Euro eingenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Alle drei Angeklagten hätten letztendlich durch ihre Internetgeschäfte kein Geld verdient, stellte das Gericht fest.
Mehr als 600 000 Euro wurden auf einem Konto und in einer Garage gefunden und beschlagnahmt.
Den Großteil von etwa 400 000 Euro erhalten die Finanzbehörden zum Ausgleich der Steuerschulden. Den Restbetrag von knapp 200 000 Euro erhält die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
Der Verein, der im Auftrag der Unterhaltungsindustrie arbeitet, hatte die drei Männer angezeigt und die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte. Nach deren Angaben handelte es sich um den größten Fall illegaler Downloads im deutschsprachigen Raum.
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Kerstin1956
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Cloppenburg

BeitragVerfasst am: 28.Feb 2007 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Frage zu illegalen Software-Servern:

Ist es eigentlich in Österreich auch strafbar - also strafrechtlich von den Behörden verfolgbar - oder ist es nur zivilrechtlich verfolgbar?

Ein Kripobeamter behauptete, dass nur die geschädigten Software-Firmen es zivilrechtlich verfolgen können???
Ich kann es mir nicht vorstellen.

MfG
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3949

BeitragVerfasst am: 21.Jun 2007 7:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn Kinder und Jugendliche illegal Musikstücke und Spiele aus dem Internet herunterladen, halten sich die geschädigten Unternehmen gern an die Eltern. Ein Urteil des Landgericht Mannheim hat jetzt diese Haftung erheblich eingeschränkt. Dennoch sind die Eltern nicht völlig aus der Pflicht.

Immer wieder sehen sich Eltern Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren 1.000 Euro gegenüber, weil ihre Sprösslinge über illegale Internettauschbörsen unerlaubt Musikstücke und Computerspiele heruntergeladen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Allein die Musikindustrie verfolgt nach eigenen Angaben monatlich rund 1.000 Fälle unberechtigter Downloads. Ein Computerspiele-Hersteller erstattete Ende 2005 sogar 40.000 Strafanzeigen, damit die Polizei über die sogenannte IP-Nummer die Inhaber der Anschlüsse ermittelte.

In einer Vielzahl von Fällen waren die Inhaber der Internetanschlüsse Eltern, die tatsächlichen Rechteverletzer aber ihre zumeist minderjährigen, in manchen Fällen auch volljährigen, noch im Hause lebenden Kinder. Gleichwohl ging der Spielehersteller aus dem Gesichtspunkt einer so genannten Störerhaftung zielgerichtet gegen die Eltern vor.

Denn grundsätzlich kann jeder, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Nach ständiger Rechtsprechung setzt allerdings die Haftung desjenigen, der nur als Störer haftet, die Verletzung von Prüfungspflichten voraus – im Beispiel der Eltern der Aufsichtspflichten. Diese müssen jedoch zumutbar sein.

Das Landgericht Mannheim (Urteil vom 29.09.2006, Az. 7 O 76/06) hat nun diese Prüfungspflichten der Eltern hinsichtlich der Internetnutzung der Eltern konkretisiert und stark eingeschränkt, so dass Tausende von Vätern und Müttern wieder ruhiger schlafen können. Insbesondere sei ihnen eine ständige Überwachung des Handelns ihrer Kinder oder des Ehepartners oder gar eine Sperrung des Anschlusses nicht zuzumuten. Wer allerdings mitbekommt, dass die eigenen Kinder sich Raubkopien herunterladen, der muss sie auf die Illegalität ihres Handelns hinweisen und dies gegebenenfalls unterbinden, um eine Störerhaftung zu vermeiden.


Pressemitteilung von: Ecovis
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