Es wurde Webspace online bei Evanco e-commerce bestellt Jahr 2003 oder 2002. Innerhalb von 10 Minuten wurde die Bestellung per Email storniert ( Grund: Anbieter verbot in der AGB diverse Inhalte auf dessen angebotenen Webspace ). Am nächsten Tag wurde zusätzlich die Firma telefonisch von der Stornierung informiert, welche entgegen genommen wurde. Anstelle dieses Anbieters wurde ein Webspace von anderem Anbieter gebucht und bezahlt.
Der Webspace von Evanco wurde niemals angerührt.
Nach Monaten erfolgte Mahnungen per Email, welche beantwortet und mit komplett angelaufener Emailkonversation stets belegt wurde. Nach erneuter Mahnung wurde es telefonisch dahingehend geklärt, dass der Sachverhalt Firmenintern geklärt wird.
Danach über halbes Jahr Ruhe. Nun im neuen Jahr erhält mein Kollege erneut eine Mahnung mit Strafanzeigenandrohung. Nach sehr deutlichen Rückschreiben mit Rückschein, erfolgte ein Angebotsschreiben, man würde den Auftrag bis da und da hin zurückstornieren, aber ca. ein drittel soll bezahlt werden, was da wäre 118 Euro von ehemals über 300. Übrigens mit der Begründung: EIn online geschlossenes Geschäft/Bestellung enthält kein Recht auf Stornierung oder Rücktritt!!
Nun die Frage: Ist es nicht vielmehr so, dass gerade ein Onlinegeschäft einem Haustürgeschäft gleich gestellt ist ? Und somit 14 Tage Rücktritt gesetzlich sind ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.