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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 7.Aug 2007 20:45 Titel: Kein Konto? Dann auch kein Auto! |
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Userhinweis
| Zitat: |
Wegen der schlechten Zahlungsmoral mancher Autobesitzer soll die Kraftfahrzeugsteuer in Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2008 an generell per Einzugsermächtigung gezahlt werden.
Autos sollen nur noch dann neu zulassen werden, wenn ihre Besitzer keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben und den Finanzämtern erlauben, die fälligen Steuern von ihrem Konto einzuziehen.
Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der am Dienstag in Magdeburg vorgestellt wurde. Laut Finanzministerium gab es bei der Kfz-Steuer Ende 2006 Außenstände von 6,6 Millionen Euro. Das entspricht etwa 2,7 Prozent der jährlichen Gesamtsumme dieser Steuer von 245 Millionen Euro. Betroffen waren etwa 32 000 säumige Autofahrer. |
Quelle: MZ |
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fritzstone Newbie
Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 8.Aug 2007 10:41 Titel: |
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| In Bayern schon gang und gebe... |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 8.Aug 2007 10:49 Titel: |
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Na und?
Jede Einzugsermächtigung kann widerrufen werden - sofort nach Erteilung.
Und jede Einzugsermächtigung ist nur so gut wie der Kontostand.
Und ich glaube kaum, dass die Zulassungsstellen prüfen, ob die angegebene Bankverbindung existiert.
Also, wer will (oder vielleicht nicht kann), bleibt auch weiterhin rückständig. |
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cooleWampe Newbie
Anmeldungsdatum: 19.02.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 8.Aug 2007 10:58 Titel: Für Sachsen nichts neues |
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Entsprechende Regelungen gelten seit dem 01.07.2006 bereits im Freistaat Sachsen.
Seit dem 01.01.2007 wird durch die Zulassungsstellen auch geprüft, ob Kfz-Steuerschulden bestehen. Wenn diese bestehen erfolgt keine Zulassung bzw. Umschreibung.
Obligatorisches Lastschrifteinzugsverfahren und Versagung der Fahrzeugzulassung bei Kraftfahrzeugsteuerrückständen
Der Freistaat Sachsen verliert jedes Jahr Millionenbeträge durch säumige Kraftfahrzeugsteuerpflichtige. Dieses Geld geht unmittelbar dem Freistaat Sachsen und damit seinen Bürgerinnen und Bürgern verloren.
Die Vollstreckung der ausstehenden Kraftfahrzeugsteuern bei den säumigen Schuldnern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist in Sachsen die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich. Zusätzlich ist die Zulassung von der Begleichung der rückständigen Kraftfahrzeugsteuerbeträge abhängig.
Nachzulesen unter Lebenslagen > Fahrzeuge http://amt24.sachsen.de |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 233
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Verfasst am: 8.Aug 2007 11:05 Titel: |
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Hallo coolewampe,
das war wohl sarkastisch gemeint oder...???
" Dieses Geld geht unmittelbar dem Freistaat Sachsen und damit seinen Bürgerinnen und Bürgern verloren. "
Also mir geht nix verloren, wenn jemand diese Steuer, deren Verwendung unklar ist, nicht bezahlt. Als Hausbesitzer muß ich genauso viel für Erschließung bezahlen, wie ohne Zahlung der Steuer. |
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snowball2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 8.Aug 2007 11:13 Titel: |
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| es geht bei der Sache weniger um die Abbuchung sondern um die schnelle Kontopfändung bei Säumnis und falsche Kontoangabe ist strafbar - nennt man mittelbare Falschbeurkundung.... |
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cooleWampe Newbie
Anmeldungsdatum: 19.02.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 8.Aug 2007 11:21 Titel: |
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Hallo maleh,
bis zu "Obligatorisches..." habe ich selbst formuliert. Der Rest ist kopiert von der angegebenen Seite.
Gr. cooleWampe |
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0371 Newbie
Anmeldungsdatum: 28.11.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: 8.Aug 2007 11:41 Titel: Kfz-Steuer per Lastschrift |
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| Man kann ja zu dem Staat stehen, wie man will, leider läßt da die Demokratie manchmal viel zu viel Spielraum. Aber wenn ich etwas kostenpflichtiges haben will, dann muß ich es auch bezahlen. Leistung ohne Geld ist schnorren oder vorsätzlich betrügen. Wer die Einstellung hat, sich um alles drücken zu wollen und bewußt nicht bezahlen will, trägt dazu bei, daß wir sinnlosen Verwaltungsaufwand betreiben für Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein müßten. So werden zum Beispiel auch kleine Handwerker in die Pleite getrieben. Also völlig richtig mit der Kfz-Steuer: Kein Geld für die Steuer, kein Auto. Ein Auto kostet schließlich bei der Betriebung auch Geld, viel mehr als das bischen Kfz-Steuer. Regt euch lieber über Benzinpreise auf. Schlimm ist nur, daß jedes Bundesland das wieder für sich entscheidet. Die Steuer ist bundeseinheitlich. Ich kann mit dem Auto überall fahren, warum also nicht so eine solche Regelung für alle Bundesländer gleich. Was in Bayern schon lange läuft, in Sachsen auch eingeführt wurde und funktioniert, regt in Sachsen-Anhalt die Gemüter auf. Habt Ihr keine echten Probleme im Leben ? |
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kober Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2003 Beiträge: 60
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Verfasst am: 8.Aug 2007 11:53 Titel: |
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| Leute, es geht doch darum, dass Bürger ausgeschlossen werden, die kein Konto bekommen. Die dürfen dann auch kein Auto mehr haben. Was sagt das AGG dazu? Es wäre doch nichts dagegen einzuwenden, wenn auch die Verpflichtung besteht, ein Guthabenkonto zu erhalten. Weil hier aber der Staat taub ist und schläft, kann er doch die Zulassung nicht abhängig vom Konto machen, wenn er gleichzeitig die Voraussetzungen für ein Guthabenkonto nicht ermöglicht. |
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tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
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Verfasst am: 8.Aug 2007 11:56 Titel: |
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| Zitat: |
| Was in Bayern schon lange läuft, in Sachsen auch eingeführt wurde und funktioniert,... |
Also mal die Bayern fragen, wie die das als Kontolose hinkriegen. Geht ja nur mit besc....
Und der absolut ehrliche Mensch, nur ohne Konto, fährt Rad. |
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