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Kindesentführer Gäfgen bekommt neues Verfahren!

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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2319

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 6:45    Titel: Kindesentführer Gäfgen bekommt neues Verfahren! Antworten mit Zitat

Newsletter Vorwort vom 23.04.2007:

Der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen hofft auf ein neues Verfahren! Sein Anwalt Michael Heuchemer bestätigte der Nachrichtenagentur AP am Sonntag entsprechende Vorberichte der "Frankfurter Rundschau" und der "Rhein-Zeitung". Danach nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Gäfgens Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einstimmig an – und das ist eine Sensation!

Die Richter sehen Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden gegen das Verbot der Folter und gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens verstoßen hätten. Der Strafrechtsexperte Hans-Ullrich Paeffgen, Autor juristischer Kommentare zur Menschenrechtskonvention, sagte, dass die Beschwerde nun sehr große Erfolgsaussichten habe. Der Kindesmörder Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Gäfgen entführte den Bankierssohn Jakob von Metzler, ermordete diesen bestialisch und verbüßt dafür eine lebenslange Haftstrafe. Die Polizei drohte dem Entführer seinerzeit mit massiver Gewalt und schwerste Schmerzen! Erst dann führte er die Beamten zur Leiche des Kindes. Alles okay, aber hätte sich die Polizei für ein entführtes Arbeiterkind genauso eingesetzt, wie für den bedauernswerten Bankierssohn?

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MaharetFOS
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Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Danach nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Gäfgens Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einstimmig an – und das ist eine Sensation!


Ich würde hier nicht von einer Sensation sprechen, immerhin wurde Gäfgen mit Folter gedroht, und das verstößt nun einmal gegen unsere Gesetze. Man möge mich hier nicht falsch verstehen, ich kann die Beweggründe der ermittelnden Polizisten durchaus nachvollziehen, bin selbst Mutter zweier Kinder, und hätte, wäre ich für die Vernehmung zuständig gewesen, wahrscheinlich ähnlich emotional gehandelt, jedoch macht es das ganze trotz allem nicht richtig. Folterandrohungen sind nun einmal nicht erlaubt, und sollten es auch nicht sein.

Zitat:
Der Kindesmörder Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.


Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird jedoch an der Entführung und dem Mord des Kindes, sowie der nachgewiesenen Schuld Gäfgens nichts ändern, schliesslich hat er lediglich das Versteck der Leiche unter Folterandrohung preisgegeben. Dass er für die Entführung und den Mord verantwortlich ist, war ohnehin nachweisbar, daher denke ich, dass sich an dem Urteil Lebenslänglich nicht viel ändern wird.

Zitat:
Alles okay, aber hätte sich die Polizei für ein entführtes Arbeiterkind genauso eingesetzt, wie für den bedauernswerten Bankierssohn?


Wahrscheinlich nicht.
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Spiritus Rector
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1187
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

MaharetFOS hat folgendes geschrieben::


Zitat:
Alles okay, aber hätte sich die Polizei für ein entführtes Arbeiterkind genauso eingesetzt, wie für den bedauernswerten Bankierssohn?


Wahrscheinlich nicht.


Wenn ich Sie sodann richtig interpretiere, verehrte MaharetFOS, dann ist in Deutschland ein nach Einkommen und Einfluss gestaffeltes Vorgehen der Exekutivkräfte als normal zu betrachten?
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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senator
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Anmeldungsdatum: 06.04.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:19    Titel: Ein Hohn Antworten mit Zitat

Meine Meinung dazu:
Solche "Menschen" werden hier viel zu weich angefasst !
Deshalb finde ich das Vorgehen der Ermittler in derartigen Fällen durchaus
mehr als angebracht und kann es als Vater von 2 Töchtern absolut nachvollziehen. Wenn ich den in die Finger bekommen hätte, sähe er auf dem Foto sicherlich anders aus, bzw. würde sich gar nicht mehr fotografieren lassen können.
Das deutsche und auch europäische Strafrecht sollte sich bei solchen Delikten
besser verschärfende Maßnahmen überlegen, anstatt diese Bestien noch auf Staatskosten zu schützen.
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gerd
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das Dilemma in Deutschland, der Täter wird behütet.
Hier sollte abgewogen werden, das Leben eines kleinen Jungen,
wenn auch aus vermögenden Hause (mehr Interesse),
gegen die Rechte des Täters.
Zu diesem Zeitpunkt wusste niemand was mit dem Jungen ist.
Und der Täter spielt mit allen Beteiligten,
und mit dem Wissen, das Kind ist bereits tod.
Er spielte zu diesem Zeitpunkt noch immer
seinen Trieb und seine Macht über die Tat aus.
Die Strafe dafür kann garnicht hart genug sein.
Der Staat tut leider zuwenig, um die Kinder, ich meine alle,
hier zu schützen, und gegen solche Bestien vorzugehen.

Wenn wir dann auch noch gegenüberstellen, was der Staat
alles für den Täter macht, Anwalt + Kosten + Unterbringung etc.
und sehen uns an, was für die Opfer bzw. die Familien
nach der Tat gemacht wird, (Betreuung, Hilfe etc)
dann, dann sollten wir lieber nicht drüber reden.
Die Opfer bleiben hilflos und verlassen auf der Strecke.
Die Aufmerksamkeit bleibt alleine dem Täter.
Was für ein Land!
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chris.w
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 24
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:37    Titel: Interessante Frage Antworten mit Zitat

Was die mögliche Antwort anbetrifft, bin ich allerdings doppelt beunruhigt.

Würde die Polizei auch bei einem Arbeiterkind dem möglicherweise unschuldig Verdächtigtem mit Folter drohen, wäre sicherlich bewiesen das in Deutschland gleiches Recht für Alle herrscht.
Wenn das aber bedeutet mit Folter bedroht zu werden wenn man unter irgendeinen Verdacht gerät, ist schon ein schaler Beigeschmack dabei.

Wenn auf der anderen Seite die Polizei nur bei finanziell Bessergestellten Familien zu solchen Mitteln greift, zeichnet sich ein Bild welches noch beunruhigender ist. Nämlich das es in Deutschland vielleicht doch nicht ganz so rechtsstaatlich wie immer dargestellt zugeht. Aber das dürfte wohl mittlerweile jeder hier gemerkt haben.

Im übrigen ist die Frage schon beantwortet: oder wurde jemals die Leiche des bei Saarbrücken verschwundenen und vorher vermtl. gemeinschaftlich vergewaltigten Kindes gefunden? Die Verdächtigen schweigen wohl bis heute. Letzter mir bekannter Stand war, das mit einem Minibagger in einer ziemlich großen Kiesgrube rumgefahren wurde.

Die mittlerweile salonfähige Diskussion um das Thema "Folter von Verdächtigen" lässt grundsätzlich nichts gutes ahnen. So arbeitet man sich dann langsam durch den Straftaten-Katalog: zuerst Folter für Terrorverdächtige, dann für Kinderschänder, dann vielleicht für "einfache" Mörder. Irgendwann kommt man dann beim Schwarzarbeiter an, der auf einer Baustelle erwischt wurde.
Ich sehe schon die Schlagzeile:
"Dank mehrstündiger Folter gestand der Verdächtige einer Organisation anzugehören, deren Ziel die gewerbsmäßige Vorenthaltung der rechtmäßig abzuführenden Steuern und Sozialabgaben an die entsprechenden Behörden und Organisationen sei. Im Laufe der Vernehmung nannte der Verdächtige eine Reihe von Namen, die derzeit überprüft werden. Mit weiteren Verhaftungen ist zu rechnen..."

Völlig übertrieben, ja weiß ich. Kurz vor der Machtergreifung Hitlers wäre es auch völlig übertrieben aufgefasst worden von der Verhaftung und Deportierung mehrerer Millionen Menschen zu reden.

Es ist dieser schleichende Rückbau der Rechte mit der Begründung, wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Angst zu haben.

Trotzden noch eine schöne Woche
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gerd
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es gibt da sogar eine Internetseite:
www.magnus-gaefgen.de

hier eine Seite von einem Rechtsanwalt
www.michael-heuchemer.de

hier ein offener Brief zum Thema
www.ulrich.perwass.de/Daschner/Daschner_Berichten_Sie_wohl.htm
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Uwe66660
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Harmstorf

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:43    Titel: Deutschland wirds nicht kümmern! da EMRK nicht ratifiziert Antworten mit Zitat

ZPO Zöller von 2004, Einleitung Rn 140 oder auch Seite 27.

X ) UN - Menschenrechtsbeschwerde

Lit: Geiger . GG und VölkerR, 1994, § 82 III 4, UN - AMR NJW 82,2713 ; Nowak, CCPR - Komentar, 1989 ; ders, Einf in das internationale Menschenrechtssystem , 2002 ; Pappa , Das Individualbeschwerdeverfahren des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerl und politische Rechte v 19.12.1996 ( BGB) ; Tonne , Effektiver Rechtschutz durch staatliche Gerichte als Forderung des Europäischen Gemeinschaftsrechts , 1997; Weissbrodt, The Right to a Fair Trial under the Universal Declaration of Human Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights , 2001.
Nun noch Rn 141

Nach Artikel 2 des Fakultativ - Protokolls zum Internationalen Pakt über bürgerl und politische Rechte v 19. 12. 1966 (BGB) 1973 II 1534 ; 1976 II 1068) kann der Ausschuss für Menschenrechte ( Artikel 28 ff des genannten Paktes ) angerufen werden (von Deutschland nicht ratifiziert ) . Der Ausschuss hat keine kassatorischen Befugnisse . Deutschland hat um einer Zweispurigkeit des Menschenrechtsschutzes und Divergenzenentscheidungen des EGMR in Straßburg vorzubeugen - den Zugang zu dem UN - Menschenrechtsausschuss nicht zugelassen, Ullmann Fam RZ 87, 435. Dem Artikel 6 EMRK entspricht Artikel 14 CCPR; hierzu Nowak Rn 10. !!!!!

Nun wird es noch dicker Leute !

da die Verscheisserung in diesem Land kein Ende zu nehmen scheint, wird hier einmal TACHELESS geredet !

Zitat Zöller ZPO 2004, Einleitung Rn 135 oder auch Seite 26.

DIE EMRK GILT NICHT FÜR DIE EU und IHRE GEMEINSCHAFTEN ! DIE MÖGLICHKEIT DAS DIESE DER EMRK BEITRETEN , HAT EuGH EuZW 96, 307 verbaut.
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gerd
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Möchte ich noch einfügen, aus dem obigen offen Brief:

Zitat:
Wolfgang Daschner und Ortwin E., die beiden vernehmenden Polizeibeamten, mussten annehmen, dass Jakob von Metzler irgendwo gefangen gehalten wurde und aus dieser Lage nicht befreit werden konnte, solange Magnus Gäfgen das Versteck nicht preisgeben wollte. In der Verhandlung gegen Gäfgen tauchte ein Zettel auf, auf dem der Beamte, der die erste Vernehmung nach der Verhaftung des Beschuldigten durchgeführt hat, diesem drei Alternativen zum Ankreuzen vorgelegt hatte:

Befindet sich Jakob alleine irgendwo?

Oder ist er unter Bewachung/Aufsicht? X

Oder befindet er sich nicht mehr am Leben?

Er habe sich, sagt der Beamte, auf seine eigene Anregung hin weggedreht, während Gäfgen sein Kreuzchen hinter die zweite Frage machte. Doch Gäfgen wollte partout keine Angabe darüber machen, wo Jakob von Metzler sich befinde. Alles gute Zureden half nicht.

Das Frankfurter Landgericht verneint hier in seinem Urteil das Bestehen einer gegenwärtigen Notwehrlage, da das Kind bereits tot war! Fragen Sie die Frankfurter Volljuristen, woher dieser Sachverhalt im Zeitraum "Ground Zero" bekannt geworden war! Fragen Sie, was die Frankfurter Richter unter gegenwärtig verstehen! Was kann gegenwärtiger sein, als ein Verbrecher, der schriftlich zugibt, dass sein Entführungsopfer noch lebt, der aber nicht sagen will, wo es sich befindet! Ist dieses jammernde, bibbernde, frierende, nach seiner Mutter schluchzende Kind im Kopf eines Volljuristen des Frankfurter Landgerichtes immer noch nicht gegenwärtig genug?

"Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ... steht erst in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes" schreiben diese Richter völlig mitleidslos, desinformiert und fehlinterpretierend in das Urteil!
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Orca51
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist einfach unglaublich, daß es anscheinend noch immer Leute gibt und auch noch in entscheidenden Positionen, die denken dem "armen Kindsmörder" sei ein Unrecht geschehen.
Drohungen werden täglich in allen Bereichen von privat von Firmen bis hin zu den Regierungen als Druckmittel eingesetzt, um etwas zu erreichen.
Finaler Rettungsschuß ist auch ok, aber eine Drohung um ein Kind zu retten wird als Unrecht aufgebauscht.
Gesetze sind von Menschen erlassen und deshalb äußerst fehlerhaft, ist hier also eines mißachtet worden, dann sollte überlegt werden es zum Schutz der Opfer zu korrigieren.
Auf keinem Fall sollte jemand mit soviel grausamer krimineller Energie, durch die eigennützige Hilfe der Medien und von Anwälten daraus einen Vorteil für sich konstruieren können.
Die Medien sollten eher ihre Macht nutzen dieser Farce endlich ein Ende zu machen.
In diesem Sinn eine schöne Woche
Orca51
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ich mir die meisten Antworten so durchlese, dann bewegen wir uns wieder zum Mittelalter zurück.
Es sieht so aus, als wenn die meisten Folter als legitimes Mittel zur Wahrheitsfindung befürworten ("Wenn Du nicht gestehst, dann reisse ich Dir die Fingernägel aus. Gestehst Du dann immer noch nicht zerquetsche ich Dir die Hoden...!"). So bekommt man mit Sicherheit jede menge "Geständnisse"!
MaharetFOS hat Recht: emotional würde man so handeln. Doch ob man dann nicht genauso verbrecherisch handelt wie der Gefolterte? Ob da immer die richtigen Antworten kommen? Wenn mit die Fingerknochen zerquetscht werden, die Luftröhre immer weiter zugedrückt wird, dann unterschreibe ich auch, dass ich persönlich Cäsar erstochen habe.
Folter und Folterandrohung ist das gänzlich falsche Mittel für die Kriminalistik. Es gibt wesentlich effektivere Methoden. Und nicht nur bei Navy CIS .
Eine Wideraufnahme des Verfahrens ist vom rechtsstaatlichem her vollkommen in Ordnung.
Nur: es kommt kein anderes Ergebnis heraus. Höchstens eine Verschärfung. z.B. anschließender Sicherheitsverwahrung ohne Begnadigungsmöglichkeit. Der Magnus Gäfgen sollte sich mal überlegen ob er sich nicht Totalkastrieren lassen sollte (freiwillig!!!). Dann sind seine Hormone wieder i.O. und die Werkzeuge nicht mehr vorhanden.
Grüße
Brendle
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chatterl
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausgangsfrage des Moderators, ob es in D eine "Klassenjustiz" gebe, halte ich an und für sich für berechtigt. Sie scheint mir jedoch an einem dafür wenig stichhaltigen Beispiel aufgehängt:

Es dürften wohl manchem Ermittler, wie den meisten von uns, in einem ähnlichen Kindsentführungs-Fall die Berufsregeln spontan menschlich kurzfristig abhanden kommen(wenn natürlich auch nicht sollten!!). Und das reichlich egal aus welcher Schicht das ev. gerade noch zu rettende Kind kommt...

Das darf allerdings noch lange kein Grund werden, Folter _gesetzlich_ einzuführen!

Nur: In Notfällen muss immer noch der _einzelne Mensch_ mit seinem Gewissen in letzter Instanz entscheiden. Sture Gesetzestreue kann dann genau so ein Verbrechen sein, wie das bewusste Brechen von Gesetzen. Wer in solchen Situationen seinem Gewissen folgt, wird jedoch auch bereit sein, sein Handeln hinterher öffentlich in Frage stellen zu lassen und ggf. eine angemessene Strafe für spontane "Fehler" erhobenen Hauptes in Kauf zu nehmen.
--------

Zurück zur Ausgangsfrage des Moderators: Eine reiche und einflussreiche Familie wird gewiss schneller und effekitver alle Hebel in Bewegung setzen können und gesetzt erhalten, als z.B. eine arme Einwandererfamilie. Aber dass dieses Phänomen z.Z. in D gefährliche neue Ausmasse annehmen würde, sehe ich am Beispiel dieses schwer perversen Kindsmörders nun gerade nicht . (Soll der sich doch noch in 20 Prozessen pervers begaffen lassen... Lebenslänglich in Gewahrsam gehört er so oder so.)

Eher würde ich das kritische Augenmerk bzgl. ungerechter Rechtsverfolgung in D auf solche Phänome lenken, dass z.B. künftig Sozialgerichtsprozesse kostenpflichtig werden . (Dies dürfte das _millionenweise_ in die langfristige Verarmung schikanierte deutsche ALGII-Zweitvolk noch weiter ins Abseits des Grundsatzes "Gleiches Recht für alle" befördern.) So l c h e wenig medienwirksamen Entwicklungen in unserem Rechtssystems sind m.E. für die Demokratie sehr viel gefährlicher als einzelne Ausreisser von Ermittlern bei der Verfolgung eines perversen Kindsmörders.

Gruß, Mabi
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

@ Brendle
Zitat:
Eine Wideraufnahme des Verfahrens ist vom rechtsstaatlichem her vollkommen in Ordnung.
Nur: es kommt kein anderes Ergebnis heraus.

Und wer darf wiederum die finanzielle Rechnung bezahlen?
Zahlen sie diese mit dem gleichen Wohlwollen?

Mit Gruß
hostaria
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chatterl
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Uwe66660

Könnten Sie uns die Quintessenz aus Ihren Fundstellen bitte in verständliches Allgemein-Deutsch übersetzen?!
Ev. sind Ihre Fundstellen für die hier verhandelten Fragen ja interessant. .. Aber ich bin sicher hier nicht der einzige Nicht-Jurist und habe keine Muße, mich durch die von Ihnen krypitsch zitierten Fundstellen zu wühlen .

beste Grüße,
chatterl
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hostaria,
natürlich zahlt das der Steuerzahler! Wie in vielen Fällen, die vom Volksempfinden her Blödsinn sind.
Doch wenn gegen unsere Gesetze verstoßen wurde müssen wir das neu bearbeiten.
Da führt kein Weg vorbei.
Wenn das die einzigen Kosten sind, die der Steuerzahler "sinnlos" blechen muss, dann sind wir in 2 Jahren mit unserem Staatshaushalt im Plus!
Brendle
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2007 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Verfassungsrechtler Erhard Denninger hält einen Freispruch für den Kindsmörder Magnus Gäfgen in einem möglichen Wiederaufnahmeverfahren für «theoretisch vorstellbar». «Falls sich der Mord nicht nachweisen lässt und das ursprüngliche Geständnis in keiner Weise wegen der Folterandrohung verwertet werden darf, kann eine Verurteilung Magnus Gäfgens schwer möglich werden», sagte der emeritierte Frankfurter Professor dem Nachrichtenmagazin «Focus».
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dls-24
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 578
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2007 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke unter den Justitzvollzugsbeamten sind auch Väter und zudem sind sie auch noch Steuerzahler, mt deren Steuern ein evtl. Freispruch dieses Individium auch noch mitfinanziert werden soll.

Na vielleicht erledigt sich das Ganze ganz von alleine
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