Verfasst am: 11.Mai 2005 8:44 Titel: Klage gegen T-Online
T-Online speichert die IP-Adresse ihrer Kunden nach Berichten teilweise bis zu 80 Tage nach Rechnungsversand. Mit diesen Daten kann eruiert werden, wie lange sich jemand zu welchen Zeiten im Internet bewegt hat und welche Datenmengen jeweils übertragen worden sind
Herr Voss hat davon Kenntnis erhalten, dass die T-Online International AG offenbar neben den Informationen, wann und wie lange er den Internetzugang nutzte, auch die ihm für den Zeitrahmen der Nutzung zugewiesene dynamische IP-Nummer protokolliert und gespeichert. Diese Speicherung verstößt gegen den Datenschutz. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. TDDSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 TDDSG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet, nutzt oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht. Da diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu € 50.000,00 geahndet werden kann, bitte ich namens und in Vollmacht meines Mandanten um die Einleitung ordnungsrechtlicher Schritte gegen die T-Online International AG.
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