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kupconsulting .

Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 92 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 1.März 2007 12:01 Titel: Kriegsdientverweigerer Aguayo kommt vors Militärgericht |
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Ein Thema welches ich schon seit längerem verfolge.
Hier ein auszug aus einem Newsletter.
Connection e.V., Military Counseling Network (MCN), American Voices Abroad (AVA) Military Project und Stop the War Brigade
Aktionen zum Prozess gegen US-Verweigerer in Würzburg, 3.-12. März 2007
Friedensgruppen fordern Untersuchung des Fall Aguayo durch die deutsche Bundesregierung
Pressemitteilung vom 1. März 2007
Zum Prozess gegen den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo rufen Friedensgruppen zu Aktionen in Berlin und in Würzburg auf. Der Prozess wird am 6. März um 9.00 Uhr in den Leighton Barracks in Würzburg beginnen. Agustín Aguayo ist dort wegen "Desertion" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" angeklagt. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Neben Aktionen in Deutschland wird es auch Protestveranstaltungen in den USA und Großbritannien geben.
Agustín Aguayo ist seit Anfang Oktober 2006 im US-Militärgefängnis in Mannheim inhaftiert, weil er sich Anfang September 2006 weigerte, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sich genötigt sah, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert.
Agustín Aguayo versucht seit fast drei Jahren vergeblich, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Das Militär hatte seinen Antrag ohne Begründung abgelehnt, wogegen Aguayo Klage einreichte. Diese wurde letzten Monat von einem US-Gericht verworfen, da das Militär formal richtig gehandelt habe. Indirekt bestätigte das Gericht mit seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Militärs für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Damit steht das Urteil in Widerspruch zu den Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die "unabhängige und unparteiische Entscheidungsgremien" bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung einfordert und zugleich darauf hinweist, dass "Personen, die Militärdienst leisten, Gewissensgründe entwickeln können" (Entschließung 1998/77 vom 22. April 1998).
In einer ausführlichen Stellungnahme hatte Agustín Aguayo zuletzt im September 2006 den US-Behörden seine Motivation erläutert: "Ich war im Irak. Nun weiß ich, was mich erwartet. Als Nichtkombattant war ich dazu verpflichtet, unzähligen SoldatInnen zu helfen, die sich krank gemeldet hatten - sie zu verbinden und zu behandeln - damit sie umgehend weiter ihren Dienst an der Waffe leisten konnten. Als Nichtkombattant musste ich Soldaten auf ihren Patrouillen fahren, Patrouillen, die sowohl für US-Amerikaner wie für Irakis tödlich sein konnten. Ich bedaure meine Beteiligung, weil ich im Grunde zum Krieg beitrug. Ich verweigere auf der Basis meiner religiösen Erziehung und meines Glaubens die Teilnahme an jedem Krieg. Ich muss für meine Prinzipien, meine Werte und moralischen Grundsätze einstehen und mich durch mein Gewissen führen lassen. Deshalb werde ich dieses Mal der Verlegung zum Militäreinsatz nicht nachkommen."
Die mexikanische Regierung gab am 21. Februar bekannt, dass sie das Militärstrafverfahren gegen Agustín Aguayo verurteilt. Aguayo besitzt sowohl die Staatsbürgerschaft der USA, als auch von Mexiko. Senator Silvano Aureoles von der Partei der Demokratischen Revolution sagte: "Er ist ein Gewissensgefangener und ein weiteres Opfer des militärischen Eifers von Präsident George W. Bush."
Angesichts der drohenden Verurteilung eines US-Kriegsdienstverweigerers fordern Friedensgruppen die deutsche Bundesregierung auf, den Fall Aguayo und seine Hintergründe zu untersuchen. "Wir sind der Meinung, dass Deutschland bei solchen Fällen nicht wegschauen darf. Die Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Standards in US-Militäreinrichtungen gehört in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung." In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass "der Fall Aguayo nur einer von zahlreichen Fällen ist, in denen Menschenrechte in den US-Kasernen auf deutschem Boden verletzt werden. Diese nehmen besonders zu, seit die Bush-Regierung versucht, gegen den Willen der Mehrheit und auch gegen den Willen vieler Militärs den Krieg im Nahen und Mittleren Osten auszuweiten."
Protestaktionen und Veranstaltungen "Freiheit für Agustín !"
Sa., 3. März, 12.00 Uhr in Würzburg
Barbarossaplatz (Altstadt): Kundgebung. Freiheit für Agustín ! US-Kriegsdienstverweigerer in Würzburg in Haft.
Mo., 5. März ab 20 Uhr in Würzburg
im Immerhin, Friedrich-Ebert-Ring 27: Peace Party mit DJ Sunhair - Solidarität mit Agustín
Di., 6. März, 8.30 Uhr bis 11 Uhr in Würzburg
vor dem Haupttor der Leighton-Barracks, Rottendorfer Straße (westliche Seite): Aktion und Kundgebung zum Prozessauftakt, 8.30 Uhr bis 11 Uhr
Di., 6. März, ab 20 Uhr in Würzburg, Lokal Hans Huckebein, Textorstr. 5: Gespräch mit US-FriedensaktivistInnen und Mitgliedern der Familie Aguayo
in Würzburg durchgeführt vom Würzburger Friedensbündnis; DFG-VK Schweinfurt-Würzburg; Internationale katholische Friedensbewegung Pax Christi, Bistumsstelle Würzburg; Connection e.V.; Military Counseling Network und American Voices Abroad (AVA) Military Project
So., 4. März, 15 Uhr in Berlin
Brandenburger Tor: Mahnwache für Agustín Aguayo. Mit Sprecherinnen der Anti-Kriegsbewegung aus USA: Lori Hurlebaus, Kelly Dougherty, Elsa Rassbach und anderen
So., 4. März, 18.30 Uhr in Berlin
Pallsstraße, Ecke Potsdamerstraße: Treffen im Palast. Mit Sprecherinnen der Anti-Kriegsbewegung aus USA: Lori Hurlebaus, Kelly Dougherty, Elsa Rassbach und anderen
Mo., 5. März, 10 Uhr in Berlin, im Haus der GEW, Ahornstr. 5: Pressekonferenz mit Sprecherinnen der Friedensbewegung aus den USA
Mo., 12. März, 19.30 Uhr in Berlin, im Lokal Max und Moritz: Mitglieder der Familie Aguayo sprechen über den Fall Aguayo.
in Berlin durchgeführt von American Voices Abroad (AVA) Military Project
Prozess am 6. und 7. März in den Leighton Barracks in Würzburg
JournalistInnen, die am 6./7. Februar 2007 am Militärgerichtsverfahren teilnehmen wollen, benötigen dafür ein Schreiben ihrer Zeitung/ihres Senders an US Army Public Affairs, 7th US Army JMTC. Adresse: Lager Grafenwöhr, Gebäude 621, 92655 Grafenwöhr, FAX: 09641-83649. Kontakt ist möglich über Major Eric C. Bloom, Tel.: 09641-837776, E-Mail: [E-Mail anzeigen] oder Chuck Gordon, Tel.: 09641-837127, E-Mail: [E-Mail anzeigen].
Kontakte zu den Rechtsanwälten von Agustín Aguayo
David Court in Frankfurt/M.: Tel.: 069-301072; Email: [E-Mail anzeigen]
Peter Goldberger (USA): Tel.: 001-610-649 8200; E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Unterstützen Sie den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo:
durch Spenden auf das Sonderkonto 7085704 von Connection e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 37020500 oder über die Webseite http://www.AguayoDefense.org.
durch Ihre Teilnahme an der online-Postkartenaktion über http://www.Connection-eV.de/postanagustin/
Weitere Informationen
unter http://www.Connection-eV.de/usa/aguayo.html oder http://www.aguayodefense.org (Englisch) _________________ Geld ohne Kredit
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Web: www.mmfteam.de / Mail: info@mmfteam.de |
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kupconsulting .

Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 92 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 7.März 2007 10:05 Titel: 8 Monate Haft für US-Verweigerer |
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8 Monate Haft für US-Verweigerer
Ungerechtes Urteil gegen Agustín Aguayo in Würzburg
Pressemitteilung vom 7. März 2007
Der US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo wurde gestern von einem US-Militärgericht in den Leighton-Barracks in Würzburg zu einer Haftstrafe von 8 Monaten verurteilt. Er war wegen Desertion und Verpassen der Verlegung der Einheit angeklagt worden. Zugleich verfügte das Gericht eine Degradierung und eine unehrenhafte Entlassung.
Agustín Aguayo hatte sich Anfang September 2006 geweigert, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sah sich genötigt, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er versucht seit fast drei Jahren vergeblich, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Agustín Aguayo war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert und bereits ein Mal mit seiner Einheit in den Irak geschickt worden.
In der gestrigen Verhandlung hatte Agustín Aguayo noch einmal seine Gewissensentscheidung deutlich gemacht, die ihn dazu bewogen hatte, am 1. September 2006 der Verlegung in den Irak nicht nachzukommen und für einige Wochen aus der Armee zu fliehen. Er schloss mit dem Satz ab: „Hier stehe ich und kann nicht anders.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 30 Monaten gefordert, um weitere SoldatInnen von ähnlichen Handlungen abzuschrecken. „Hier muss ein Zeichen gesetzt werden“, hatte der Staatsanwalt in der Verhandlung erläutert.
Verteidiger David Court machte deutlich, dass Agustín Aguayo „ein Mann des Gewissens“ und er „bereits 161 Tage als Gewissensgefangener inhaftiert ist“.
Das Urteil wurde vom Einzelrichter am frühen Abend des 6. März verkündet: 8 Monate Haft. Die bisherige Haftzeit von 161 Tagen wird angerechnet. Da Agustín Aguayo bereits seit dem 26. September 2006 inhaftiert ist, wird er bei guter Führung voraussichtlich in etwa 40 Tagen aus der Haft entlassen werden.
Michael Sharp vom Military Counseling Network (MCN), das Agustín Aguayo seit drei Jahren begleitet, sagte im Anschluss an das Urteil: “Agustín Aguayo hat nichts im Gefängnis zu suchen. Aber angesichts der drohenden Haftstrafe von bis zu 7 Jahren wegen Desertion und Verpassen der Verlegung der Einheit bin ich doch froh, dass er zu 8 Monaten verurteilt wurde. So kann er seine Familie bald wiedersehen.“
Rudi Friedrich von Connection e.V. erklärte nach dem Prozess: „Dies Urteil ist ungerecht. Seine Handlung, die hier bestraft wurde, war nur eine Konsequenz seiner Gewissensentscheidung. Agustín Aguayo hätte als Kriegsdienstverweigerer nie in den Krieg im Irak geschickt werden dürfen. Er hätte stattdessen aus der Armee entlassen werden müssen.“ _________________ Geld ohne Kredit
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