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Kai Beers Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2004 Beiträge: 142 Wohnort: Dortmund / Basseterre
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Verfasst am: 11.Aug 2005 14:49 Titel: Kriminelle Vereinigung |
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Es sind nicht nur einzelne Betrüger, die auf diesem Forum geoutet werden. Hier haben wir es auch mit Kreaturen zu tun, wo die Bezeichnung "kriminelle Vereinigung" zutrifft. Beispiele im Forum sind bereits vorhanden.
| Zitat: |
| Kriminelle Vereinigung ist eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 129 Strafgesetzbuch. |
Decken Sie Beteiligte an "kriminellen Vereinigungen" auf. Häufig treten diese anonym auf. Reissen wir den Beteiligten die Maske vom Gesicht. Unterstützen auch sie dieses Forum, bei der Aufdeckung von Betrug und anderen Straftaten. _________________ Wenn wir Lügnern genügend Zeit lassen, führen uns ihre Lügen zu der Wahrheit, die sie zu verheimlichen suchen.
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Kai Beers Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2004 Beiträge: 142 Wohnort: Dortmund / Basseterre
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Verfasst am: 11.Aug 2005 14:58 Titel: |
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Gefunden im Internet. Lesenwert.
| Zitat: |
1) Man wird Opfer einer Straftat, z.B. Betrug, Sachbeschädigung, Einbruch, Körperverletzung, und zeigt den Schaden an. Daraufhin wird das Opfer zur Vernehmung bestellt und es wird ihm zu verstehen gegeben, es solle Polizei und Justiz nicht mit seinen Lappalien belästigen. Nach ein paar Monaten bekommt das Opfer von den Justizbehörden einen Computer-Ausdruck: Alle Möglichkeiten der Ermittlung seien ergebnislos ausgeschöpft worden; das Verfahren werde eingestellt. Fragt das Opfer die Zeugen, erfährt es, dass sich Staatsanwaltschaft und Polizei keine Mühe gemacht haben.
2) Die Kriminellen merken nach einiger Zeit, dass sie ungehemmt kriminell sein dürfen, und legen zu. Beim nächsten Angriff sammelt das Opfer selbst Beweise, stellt den Täter fest und übergibt das Material der Polizei. Polizei und Staatsanwaltschaft empfinden dies als Angriff auf sich. Die eigenen Ermittlungen des Opfers zeigen, dass es die segensreiche Tätigkeit der Behörden durchschaut hat. Folglich leitet die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen das Opfer ein, meist wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung. Das Verfahren gegen den Täter wird eingestellt.
3) Den Kriminellen wird klar, dass sie unter dem Schutz der Justiz stehen. Sie greifen das Opfer immer häufiger, dreister und härter an. Wenn das Opfer Anzeige erstattet, werden die Ermittlungen "eingestellt"; in Wirklichkeit werden sie sogar unterdrückt. Wenn sich das Opfer gegen die Kriminellen wehrt, wird es mit Verfahren wegen Körperverletzung überzogen. Als Zeugen treten die Kriminellen auf. |
_________________ Wenn wir Lügnern genügend Zeit lassen, führen uns ihre Lügen zu der Wahrheit, die sie zu verheimlichen suchen.
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MrMille Newbie
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 15.Aug 2005 8:31 Titel: und so verkommt Deutschland .... |
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.... immer mehr zum Paradies für Gewohnheitsverbrecher.
Ich habe einen aktuellen Fall am Laufen:
zusammen mit mehreren Geschädigten versuche ich, einem mehrfach vorbestraften Gewohnheizsverbrecher zu einem erneuten Aufenthalt im Cafe Gitterblick zu verhelfen.
Kürzlich erhielt ich von der Staatsanwaltschaft eine Mitteilung, daß die Ermittlungen in einer Angelegenheit aus dem Frühjahr 2004, die ich angezeigt hatte, eingestellt wurden.
Begründung: der Beschuldigte sei bereits 2003 zu einer 9-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Hallo !!!! Die angezeigte Straftat wurde 2004 begangen. Wieso wird dann auf eine Verurteilung in 2003 hingewiesen? Die Beschwerde wurde (natürlich) verworfen. Die Staatsanwaltschaft Zitat: "Die Opportunitätsvorschriften ermöglichen es der Staatsanwaltschaft aus prozessökonomischen Gründen, derartige Einstellungen in geeigneten Fällen vorzunehmen".
Das wissen die Gewohnheitsbetrüger natürlich und spielen ihr Spiel ungehindert weiter. Deutschlands Rechtssystem ist zum Kotzen. Einer massiven Strafverfolgung dürfen sich hier nur Steuersünder und Autofahrer "erfreuen" (oder darf ich dauerfhaft falsch parken oder die Geschwindigkeit übertreten, wenn ich in einem der Vorjahre schon einmal eine Strafe erhalten habe????). |
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beih14 Specialist
Anmeldungsdatum: 07.04.2004 Beiträge: 155 Wohnort: im deutschsprachigen Raum
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Verfasst am: 15.Aug 2005 21:45 Titel: |
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Hallo Freunde,
nicht nur in Deutschland dürfen Kriminelle unbehelligt ihrer "Arbeit" nachgehen sondern auch in Österreich.
Auch wenn der Schaden mehr als 1 Mio Euro ausmacht wird hier nichts unternommen weil der Justiz niemand die Arbeit vorschreiben kann.
Eine gute Zeit ist vor den Wahlen, da muss auf diese Missstände und konkret auf den Fall öffentlich hingewiesen werden.
Dasführt zum Erfolg.
L.G. |
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