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Kritik am Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6845

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2006 9:07    Titel: Kritik am Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern Antworten mit Zitat

In Mecklenburg-Vorpommern bereiten sich nicht nur außerparlamentarische Gruppen auf den G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm vor. Auch die SPD-Linkspartei-Landesregierung trifft ihre Vorkehrungen.

Es zeichnet sich schon jetzt ein Großeinsatz der Sicherheitskräfte ab, bei dem Grundrechte der Bürger auf der Strecke blieben. Grundlage dafür sei das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG), das der Landtag in einem Schnellverfahren im Juni auf Antrag von SPD und Linkspartei.PDS beschlossen hat.

Die Mecklenburger Polizei wußte auch ohne SOG, wie Demonstranten in ihrem Protest behindert werden können. Zwar war die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausdrücklich untersagt, doch andere Kontrollverfahren, wie Identitätsfeststellungen oder erkennungsdienstliche Behandlungen konnten die Beamten jederzeit anwenden. Auch Platzverweise, vorläufige Festnahmen, verdeckte Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und das Einschleusen von V-Leuten in politische Bewegungen gehörten längst zum polizeilichen Repertoire.

SPD und Linkspartei reichte das nicht. Nach Hamburger Vorbild wurden vor allem Möglichkeiten für sogenannte präventive Polizeimaßnahmen erweitert. Kritikern aus den eigenen Reihen, wie dem Landtagsabgeordneten der Linkspartei, Gerhard Bartels, hielt Landeschef Peter Ritter entgegen, daß die Zustimmung der SPD zu einem neuen Informationsfreiheitsgesetz nur so zu erhalten sei. Damit sollen die Bürger mehr Einsicht in die über sie geführten Behördenakten bekommen.

An der Verschärfung von Repression und Überwachung durch das neue SOG ändert das nichts. War eine Rasterfahndung bisher zum Beispiel nur möglich, wenn ganz konkrete Gefahren vorliegen, so würde bei den Protestaktionen zum G-8-Gipfel schon ein »Internetaufruf zu Straftaten« ausreichen, um den Fahndungsapparat in Bewegung zu setzen.

Angeblich um Beamte vor Infektionen zu schützen, können laut SOG nun bei »Gefahr im Verzug« Blutentnahmen ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. »Gefahr im Verzug« ist immer dann gegeben, wenn »Körperflüssigkeiten« auftreten.
Daß es dabei in Wirklichkeit um den Aufbau einer DNA-Datenbank geht, zeigten die Landtagsberatungen. Linkspartei und SPD begründeten ihren Antrag ausdrücklich damit, daß so Möglichkeiten zum Abgleich der Daten mit denen aus Speichern von BKA und Bundespolizei geschaffen werden können.

Vorbei ist auch die kameralose Zeit. Bei Massenveranstaltungen, wie den G-8-Protesten, so hieß es, habe die offene Verwendung von Videokameras den Vorteil, daß dies beim Bürger zu einer »Risikoabschätzung« führe.

Im Klartext: Wer nicht auf dem Polizeivideo landen möchte, bleibt besser zu Hause. Angewandt werden sollen auch »automatische Kfz-Kennzeichen-Lesesysteme« und IMSI-Catcher, mit denen Handygespräche von G-8-Gegnern abgehört und deren genauer Standort geortet werden kann.

(jW)
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Prospero
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 86
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2006 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

@dem Verfasser ein paar kritische Anmerkungen:

Die Linkslastigkeit dieses Beitrages weist eine Vielzahl von Absurditäten auf, die der geneigte Forumsleser aufmerksam verfolgen und entsprechend werten sollte.

Zitat:..zeichnet sich schon jetzt ein Grosseinsatz der Sicherheitskräfte ab, bei dem die Grundrechte der Bürger auf der Strecke "blieben".

Der Autor konstatiert schon jetzt (heute) eine "Unrechtmässigkeit" für eine Veranstaltung, die erst 2007 stattfindet und bemängelt, dass dies auf der Grundlage -gemeint ist sicherlich die Rechtsgrundlage des neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) - das in einem "Schnellverfahren" im Juni beschlossen wurde.

Dazu ist anzumerken, dass es kein "Schnellverfahren" gibt. Es gibt nur die Möglichkeit, dass dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren
Gesetzeskraft erlangt hat oder nicht.

Abgesehen davon, ist dieses "SOG", - dabei handelt es sich um ein Ländergesetz (- Polizeirecht ist in unserem föderalistischen System Ländersache- ) welches nur zu einen Teil die Rechtsgrundlagen polizeilichen Handelns bildet. Alle gesetzlichen Bestimmungen aus der Strafprozessordnung (StPO) und aus dem Strafrecht(StR) gelten nach wie vor.
Die Ausführungen Zitat: " die Mecklenburger Polizei wusste auch ohne ["SOG"[/b[b]], wie Demonstranten in ihrem Protest behindert werden können."
Ist es nicht vielmehr so, dass die Sicherheitskräfte ihren gesetzlichen
Auftrag mit rechtsstaatlichen Mitteln durchführen und ihnen hierfür Dank und Anerkennung auszusprechen ist.

Die monierten anderen Kontrollverfahren, wie Zitat: Identitätsfeststellungen, erkennungsdienstliche Massnahmen, Platzverweise, vorläufige Festnahmen etc......sind rechtsstaatliche Mittel gegen Störer und/oder Straftäter. Was ist daran zu bemängeln oder falsch ???

Kopfschütteln und Ratlosigkeit verursachen auch die Ausführungen zu den Begriffen der "Gefahr im Verzuge" und " Blutentnahme ohne richterliche Anordnung".
Dies ist geltendes Recht seit Gültigkeit der StPO/des StR und wird von "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen schon seit den "Römern" angewandt, hat also - wie hier suggeriert werden soll - absolut nichts mit der Neufassung des SOG,s zu tun oder verletzt Bürgerrechte/ Gundrechte.

Als rechtschaffender Bürger macht es mir überhaupt nichts aus, falls mich eine (Polizei) Video-Kamera oder das Fernsehen ablichtet, so lange nicht meine Rechte am eigenen Bild betroffen sind.

Ferner kann ich auch nur hoffen, dass bei Zitat: " Internetaufrufen zu Straftaten" sich der Fahndungsapparat schnellstmöglich in Bewegung setzt und diese "avisierten" Straftaten verhindert.

Es gilt , die freiheitliche demokratische Grundordnung durchzusetzen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Grüsse aus dem Norden
Prospero

Finder von Rechtschreibfehlern dürfen diese behalten, ansonsten berufe ich mich auf meine "kreative Rechtschreibung".
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tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1176

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2006 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es zeichnet sich schon jetzt ein Großeinsatz der Sicherheitskräfte ab, bei dem Grundrechte der Bürger auf der Strecke blieben.


Links hin , rechts her - was ist daran falsch?

Der Landtag segnet Gesetze ab - Strassensperrungen, Gullydeckel zuschweissen, Fenster zu, und und und. Gerade bei Bush erlebt.

Ist dies für Sie, @Prospero, keine Einschränkung der bürgerlichen Rechte?

Wenn die Staatenlenker beim Volk beliebt wären, brauchten sie keinen Personenschutz.
(Nun bitte nicht auf Olof Palme, Erpressung, Entführung fokusieren)

Wenn ich mit meinem "Oberdollsten" zufrieden bin dann schüttele ich ihm die Hand. Und wenn alle zufrieden sind geht dies auch.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6845

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2006 6:27    Titel: Antworten mit Zitat

»Gespräche von Passanten können belauscht werden«
Neues Sicherheitsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern nicht im Einklang mit der Verfassung. Ein Gespräch mit Fredrik Roggan

Fredrik Roggan ist Rechtsanwalt in Berlin und hatte bereits im Vorfeld das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz kritisiert, das der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vor der Sommerpause verabschiedet hat

In Mecklenburg-Vorpommern hat eine große Koalition von CDU, SPD und Linkspartei.PDS ein neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz beschlossen. Sie haben Zweifel, daß das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Weshalb?

Es fängt schon damit an, daß die neuen Regelungen teilweise unverständlich sind. Insofern genügt das neue Gesetz nicht dem Gebot der Normenklarheit. Aber insbesondere werden verschiedene Befugnisse eingeführt, zum Beispiel die Telefonüberwachung oder auch ein großer Lauschangriff, die ganz offensichtlich nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen.

Was kritisieren Sie im einzelnen?

Ganz neu ist die präventive Telefonüberwachung, die auf richterliche Anweisung für einzelne Anschlüsse möglich wird. Das Bundesverfassungsgericht sagt, daß der Kernbereich privater Lebensgestaltung, das heißt, Gespräche mit vertrauten Personen, in besonderer Weise geschützt ist. Diese Vorgabe aus Karlsruhe ist in dem Gesetz unzureichend umgesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern besteht nun ein erhebliches Risiko, daß auch solche Kontakte erfaßt werden, die einem absoluten Erhebungsverbot unterliegen.

Wie bewerten Sie die Tatsache, daß in Mecklenburg-Vorpommern nun KfZ-Kennzeichen automatisch erfaßt und mit anderen Dateien abgeglichen werden dürfen?

Da bestehen zunächst Zweifel, ob der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das überhaupt beschließen konnte. Denn es scheint bei den Maßnahmen eher um Strafverfolgung zu gehen, womit der Bund zuständig wäre, als daß Straftaten verhindert werden sollen. Besonders bedenklich ist, daß nun auch der verdeckte Einsatz zulässig ist. Autofahrer können also künftig in Mecklenburg-Vorpommern jederzeit automatisch registriert und überprüft werden, ohne daß sie es überhaupt mitbekommen.

War es nicht bisher so, daß ein Anfangsverdacht vorliegen muß, wenn ein Bürger überprüft wird?

Nein, nicht ganz. Der Anfangsverdacht ist der Beginn von Strafverfolgung, aber die Polizei hat schon bisher durchaus Möglichkeiten, im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen. Bei den neuen Regeln in Mecklenburg-Vorpommern geht es um eine erhebliche Vorverlagerung dieser Möglichkeiten in einen Bereich, in dem es noch nicht einmal um Gefahrenabwehr geht.

Mit den neuen Gesetzen kann Personen ohne richterliche Anordnung gegen ihren Willen Blut abgenommen werden. Ist das nicht ein massiver Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Schon vorher gab es ähnliche Regelungen im Strafprozeßrecht. Die einfache Blutabnahme muß nicht unbedingt von einem Richter angeordnet werden. Insofern ist das keine gravierende Verschärfung. Die Frage ist eher, zu welchem Zweck die Blutabnahme angeordnet werden darf und was mit der DNA-Analyse geschieht, die nun möglich ist. Im Gesetz ist der Verwendungszweck allerdings so eng begrenzt, daß das sicherlich nicht der Grund sein wird, weshalb es vor dem Landesverfassungsgericht scheitern könnte.

Es wird befürchtet, daß die Daten, die durch eine Blutentnahme gewonnen werden, in eine DNA-Datei gelangen.

Das wäre Mißbrauch und ist in den neuen Regelungen nicht angelegt. Aber natürlich kann man nicht sagen, daß sich die Polizei immer an die Gesetzestexte hält. Es wäre nicht das erste Mal, daß sie Daten auswertet, über die sie gar nicht verfügen dürfte.

Was ist das Besondere an den Videoüberwachungen, die nun in Mecklenburg-Vorpommern möglich sind?

Zum Beispiel dürfen auch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Man kann also an bestimmten Plätzen künftig per Richtmikrofon auch Gespräche von Passanten belauschen und aufzeichnen. Das ist vollkommen unverhältnismäßig, und ich habe große Zweifel, daß derlei vorm Verfassungsgericht Bestand haben würde.

Besteht Aussicht, daß jemand das Gesetz vor das Landesverfassungsgericht bringen wird?

Bisher gibt es keinen Kläger. Aber wenn es einen Landesbürger gibt, der das Gesetz überprüfen lassen will, werde ich ihn gerne vertreten.

Interview: Wolfgang Pomrehn
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Prospero
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 86
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2006 12:30    Titel: Nachtrag / Ergänzungen zu meinen Anregungen Antworten mit Zitat

konnte leider keine " konkreten " Einwände auf meine vorgebrachten Argumente erkennen.

Ein zugeschweisster Gullydeckel ist mir immer noch lieber, als eine
explodierende Bombe in meinem Zugabteil.

Diese Massnahme mag übertrieben sein oder nicht. Wer sich daran stört, muss damit leben, es schränkt keine Grundrechte/ Bürgerrechte ein, allenfalls die Bewegungsfreiheit des Bürgers, der in den Abwasserkanälen Lustwandeln möchte, oder anderes !!???

Das Argument, dass ein Berliner Rechtsanwalt bedenkliche, nicht verfassungskonforme Bestandteile glaubt entdeckt zu haben, lässt mich auch ruhig schlafen.

Ohne dem Rechtsanwalt zu nahe treten zu wollen oder gar seine Qualifikation in Abrede zu stellen: Anwälte/ Juristen gibt,s
zig-tausende - wie in allen Berufen gut und minder qualifizierte -
Drei Juristen befragt, fünf verschiedene Aussagen. Zum Glück sind ja in unserem Rechts- und Verfassungssystem die Möglichkeiten gegeben, ein
nicht verfassungsgemässes Gesetz überprüfen zu lassen.
Es wäre ja nicht das erste Mal und der Rechtsanwalt hat wieder Arbeit.

Alle Argumente bezüglich " Lauschangriff etc." sind doch lange auf Bundesebene durchdiskutiert worden und haben zwischenzeitlich Gesetzeskraft erlangt. Vielleicht in Meckl.-Vorpom. mit erhebl. Zeitverzögerung?!

Je mehr ich das aktuelle Zeitgeschehen in den durchaus " gefilterten" Medien verfolge, desto mehr bin ich froh, dass ausreichende Abwehrmechanismen bestehen, diesen Rechtsstaat und auch mich zu
beschützen. Hauptsache sie werden auch angewandt .

Gruss aus dem Norden
Prospero
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