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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 14.Dez 2006 11:53 Titel: Landtag Brandenburg verabschiedet neues Polizeigesetz |
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Was für den heutigen Donnerstag nachmittag auf der Tagesordnung des Potsdamer Parlaments steht, hat es in sich: Das Land Brandenburg soll ein neues Polizeigesetz bekommen.
Obwohl Datenschützer und Juristen seit Monaten Alarm schlagen, wird die Novelle wohl mit den Stimmen der amtierenden großen Koalition abgenickt werden. Der Inhalt des von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegten Gesetzentwurfs sieht eine Ausweitung polizeilicher Befugnisse vor, wie sie bislang nicht einmal Law-and-Order-Verfechter wie Volker Bouffier in Hessen oder Uwe Schünemann (beide CDU) in Niedersachsen durchsetzen konnten.
So darf die Polizei dem Entwurf zufolge ohne richterliche Genehmigung künftig Handys zur »Gefahrenabwehr« orten. Außerdem soll die Polizei Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen können, um »verdächtigen Fahrzeugen« auf die Spur zu kommen.
Ferner soll eine gesetzliche Grundlage zur Videoüberwachung geschaffen werden. Außerdem wird der große Lauschangriff, also die Überwachung von Wohnräumen, bei »Gefahr im Verzug« ohne richterliche Genehmigung möglich sein.
Auch sonst genügt der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Das alles, obwohl selbst die Bild-Zeitung am Mittwoch darauf verwies, daß »die Verbrechensrate in der Mark stetig sinkt«.
Nach Angaben des Blattes sollen an Brandenburgs Autobahnbrücken Spezialkameras angebracht werden, die die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfassen. Ein Computer werde dann zur »Gefahrenabwehr« die Daten sofort mit denen gesuchter Fahrzeuge abgleichen.
Schönbohm betonte bei der Vorstellung des Entwurfs Ende Oktober, mit dem Gesetz erfolge eine Anpassung der polizeilichen Möglichkeiten an die technische Entwicklung. Die erweiterten Befugnisse sollten nicht die Freiheitsrechte der Menschen einschränken, sondern für mehr Sicherheit sorgen, beteuerte der Innenminister. Es gehe darum, »Menschenleben zu retten« und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.
Der Berliner Anwaltsverein hatte bei einer Anhörung am 16. November erklärt, die geplanten Regelungen zu Lauschangriff und »vorbeugender Telefonüberwachung« seien »schlicht verfassungswidrig«. Brandenburg kopiere eine Regelung aus Niedersachsen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 für grundgesetzwidrig erklärt habe. |
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