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Lizenz zum Töten?

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2006 6:11    Titel: Lizenz zum Töten? Antworten mit Zitat

Nach der Philosophie "mein Haus meine Festung" wird z.B. das Töten von vermeintlichen Angreifern im eigenen Haus oder Fahrzeug, zur legalen Selbstjustiz gemacht. Im Einzelfall bedeutet dies dass ein Einbrecher, der auch ruhig minderjährig sein darf, welcher vom Wohnungsinhaber auf frischer Tat ertappt wird, einfach niedergeschossen werden kann. Es reicht wenn man nachher sagt, dass man sich angegriffen fühlte. Wenn dieser Einbrecher dann noch überleben sollte, erwarten ihn bis zu 10 Jahren Haft.

Zitat:
Neues polnisches Strafgesetzbuch - Lizenz zum Töten?

Pressemitteilung von: Polskaweb News

Das neue polnische Strafgesetzbuch liegt schon auf dem Tisch des Justizministers Zbigniew Ziobro (PIS). Es wurden 150 von 360 Gesetzen verändert, meist verschärft. Das erst im Jahre 1997 erlassene Strafgesetzbuch hat angeblich zu viele juristische Fehlern und sei von "übermäßiger Gutmütigkeit geprägt". Nach der Philosophie "mein Haus meine Festung" wird z.B. das Töten von vermeintlichen Angreifern im eigenen Haus oder Fahrzeug, zur legalen Selbstjustiz gemacht. Im Einzelfall bedeutet dies dass ein Einbrecher, der auch ruhig minderjährig sein darf, welcher vom Wohnungsinhaber auf frischer Tat ertappt wird, einfach niedergeschossen werden kann. Es reicht wenn man nachher sagt, dass man sich angegriffen fühlte. Wenn dieser Einbrecher dann noch überleben sollte, erwarten ihn bis zu 10 Jahren Haft. Sehr viel Spielraum für Selbstjustiz, abgedeckt durch das Gesetz.

Professor Zbigniew Hołda von der HelsinskiStiftung: " Das ist brutal, diese Gesetze animieren zum Töten, um die eigene Habe zu schützen ! "

Auch die Gesetzesänderung im Bezug auf die Behandlung minderjähriger Verbrecher erinnert sehr an andere Zeiten. Fünfzehnjährige dürfen demnach schon wie erwachsene Schwerverbrecher behandelt werden.

Minimalstrafe für Mord wird von 8 - auf 10 Jahre angehoben. Die Strafen für Wiederholungstäter und für Mitglieder von kriminellen Vereinigungen werden ebenfalls drastisch erhöht. Geldstrafen in allen Bereichen werden teilweise, zumindest für nicht so begüterte Bürger, einfach unbezahlbar. Die Maximalstrafe wird auf 7,2 Millionen Zloty festgeschrieben. Das sind wahrlich große Hilfen für die begüterten Straftäter ! Sagen wir.

Der oberste Richter des Landes und sein Vize nahmen in Warschau die anstehenden Gesetzesänderungen mit Wohlwollen auf
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Caracas
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2006 7:06    Titel: Antworten mit Zitat

Diese beiden Zwillingsbrüder an der polnischen Staatsspitze haben für mich eh sehr starke Ähnlichkeit mit editiertxxxx. Sowohl die politischen Ansichten und auch die rethorischen Auftritte.
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2006 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

@majo99

Im Vergleich sind es Würmchen.- Möchtegern-Proleten.
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Caracas
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2006 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

hostaria hat folgendes geschrieben::

Möchtegern-Proleten.


War editiertxxx das nicht auch?
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2006 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

@majo99

Man kann beides nicht miteinander vergleichen;schon allein die Beweggründe waren andere.
vom Programm,von der Konsequenz im Durchziehen bis zu den Resultaten.
Unvorstellbar,was sie da in einen Topf werfen.
Wäre ich ihnen nicht wohlgesonnen müßte ich sagen.
Grünschnabel halt den Mund.
Die Suppe ist x mal aufgekocht u. schmeckt langsam fad.

Empfehle ihnen das Buch von G.Ward Price:
Führer und Duce wie ich sie kenne
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sydorle
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.12.2003
Beiträge: 227
Wohnort: GB / E / D

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 7:23    Titel: Lizenz Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

es wundert mich immer wieder, dass Verbrecher geschuetzt werden sollen, die Angegriffenen aber "die Boesen" sein sollen.

Was hat - auch ein Jugendlicher - in einer fremden Wohnung zu suchen? Wer 10 Jahre oder aelter ist, weiss um das Unrecht. Und wenn der Betreffende dennoch "einsteigt", nun, dann kann "es" eben passieren.

Mir selber wurde mal meine Jacht aufgebrochen - von einem 11j Jungen. Die geklauten Artikel uebergab er dann seinem Onkel, der wiederum seinem Bruder u.s.w. Die Konsequenz: keine! Denn der 11j Junge ist strafunmuendig. Und die "Onkels" wussten ja angeblich nicht, dass es gestohlene Ware gewesen ist.

Verantwortlich ist natuerlich nicht der 11j Junge. Verantwortlich sind seine erwachsenen Kumpane. Und DIESE begeben den Kleinen in Gefahr. Nicht der Ueberfallene.

Ich weiss schon, jetzt kommen wieder die Traenendruesen-Druecker. Aendert nichts an der Tatsache: auch ein Minderjaehriger ist sich des Unrechts bewusst. Also weiss er auch, dass er sich in Gefahr begibt.

Gruss Karin
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Tell
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 8:29    Titel: Antworten mit Zitat

Worauf soll man den bitte warten, wenn man in der Nacht einem Einbrecher gegenüber steht? Darauf dass man selber abgestochen wird?

Ich wundere mich eher sehr darüber, dass man wegen Körperverletzung dran kommt und dem Einbrecher eine Rente bezahlen muss, falls man diesen angreift und ihn dabe verletzt!

Ich finde das OK, dass man sich wehren darf!

Grüße
Tell
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einfachreich
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 8:46    Titel: Antworten mit Zitat

@Karin
Dem ist nichts hinzuzufügen!
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 8:51    Titel: Antworten mit Zitat

@ tell und sydorle

ich emfehle: wer mich schräg ansieht den darf ich umnlegen. Er hatte den bösen Blick. Kindern und auch Erwachsene, die im Laden was geklaut haben: Hand abhacken. Wer lügt, dem wird Seife so lange in den Hals gesteckt, bis er erstickt...
Dann kommt endlich Recht und Ordnung ins Deutsche Reich!
Hurra...hurra...hurra.
Brendle
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carnivore
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 9:17    Titel: Antworten mit Zitat

Brendle hat folgendes geschrieben::
@ tell und sydorle

ich emfehle: wer mich schräg ansieht den darf ich umnlegen. Er hatte den bösen Blick. Kindern und auch Erwachsene, die im Laden was geklaut haben: Hand abhacken. Wer lügt, dem wird Seife so lange in den Hals gesteckt, bis er erstickt...
Dann kommt endlich Recht und Ordnung ins Deutsche Reich!
Hurra...hurra...hurra.
Brendle


Ich empfehle: Übertreibung als Stilmittel nur sparsam einsetzen!

Fakt ist: Der Einbrecher verletzt bewusst und gewollt die Rechte des Opfers. Insofern muss er damit rechnen, dass sich sein Opfer dagegen zur Wehr setzt.

Vom Opfer zu verlangen, es solle in der konkreten Situation doch bitte Rücksicht auf die Befindlichkeiten des Verbrechers nehmen, ist schlichtweg unverschämt.

Im Übrigen haben die Leitsätze: "Wer sich in Gefahr begibt, er kommt darin um." und "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen." nichts von ihrer Aktualität verloren.
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Mubarek
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 9:54    Titel: Antworten mit Zitat

Brendle hat folgendes geschrieben::
@ tell und sydorle

ich emfehle: wer mich schräg ansieht den darf ich umnlegen. Er hatte den bösen Blick. Kindern und auch Erwachsene, die im Laden was geklaut haben: Hand abhacken. Wer lügt, dem wird Seife so lange in den Hals gesteckt, bis er erstickt...
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Hurra...hurra...hurra.
Brendle


Ersprießliche Worte von jemandem, der wahrscheinlich noch nie in einer solchen Situation gesteckt hat.
Vor rund zwanzig Jahren hatte ich einen Einbrecher, der nach dem Aufbrechen der Kellertür vom Garten aus in mein Haus eingedrungen war. Die dabei entstandenen Geräusche hatten mich aufgeweckt. Da damals für Waffen noch keine Aufbewahrungspflicht in Panzerschränken bestand, holte ich fix meine Flinte aus dem Waffenschrank im ersten Stock, in welchem auch das Schlafzimmer lag (das Kinderzimmer war eine Etage darüber). Begegnet bin ich dem aus Otseuropa stammenden Herrn, das stellte sich später heraus, im Vorflur des Kellers, wo er mich mit einer Taschenlampe anleuchtete und ich nur erkennen konnte, dass er einen Gegenstand in der anderen Hand hielt, der durchaus eine Waffe hätte sein können und sich nachher als Schraubenzieher entpuppte. Ich habe beide Läufe auf ihn abegeschossen und dann die Polizei gerufen. Die war noch vor dem Krankenwagen da und hat erstmal meine Flinte sichergestellt.
Der Einbrecher verstarb im Krankernhaus und ich wurde angeklagt, weil der Staatsanwalt meinte, ich hätte in der Notwehr überzogen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt; als legaler und "geprüfter" Waffenbesitzer hätte ich, auch als Nichtpolizist und Nichtmilitär, erkennen müssen, dass mein Gegner keine Schußwaffe sondern lediglich eine Stichwaffe (auch ein Schraubenzieher kann eine solche sein) führt. - Ein Knüppel wäre für die Gefahrenabwehr durchaus genügend gewesen. Gutachter haben sich dann über Lichtverhältnisse sowie meinen Adrenalinspiegel und meine waffenrechtlichen Kenntnisse nebst der Befähigung zum Besitz von Schußwaffen ausgelassen. Zwischenzeitlich wurden meine anderen Waffen beschlagnahmt, da sich ja herausstellen könnte, dass ich ein gefährlicher Psychopath sein könnte, der sämtliche Nachbarn auf der Abschußliste stehen hat.
Lange Rede, kurzer Sinn; ich wurde wegen erwiesener Notwehr freigesprochen und habe sämtliche Waffen zurückbekommen, wenn auch zum Teil mit ein paar Kratzern.
Fazit: In der gleichen Situation würde ich wieder schießen, eventuell sogar noch mit einem etwas gröberen Kaliber.
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Giese
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 9:54    Titel: Gehirn einschalten bitte Antworten mit Zitat

Es erinnert mich an die üblichen Stammtischplaudereien.
Natürlich ist ein Einbruch ein Delikt. Und wenn jemand dabei angetroffen wird, geht es um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in dieser Situation.

Alle die, die jetzt laut schreien: "Dann ballere ich den einfach ab" werden sich wundern und das Gericht wird entsprechend drastisch strafen. Auch in Deutschland gehen die meisten Gerichte sehr sorgsam ans Werk, wenn es darum geht Notwehr geltend zu machen.

Man muß niemanden wegen einer Stereoanlage, einer Yacht oder einem Auto, das er stiehlt, umbringen. Da wären Tür und Tor für Anarchie weit offen.

Es geht hier auch nicht um Täterschutz oder Weicheierigkeit, sondern es bliebt immer ein Frage der Verhältnismäßigkeit.

Wünschen Sie sich für falsches Parken inhaftiert zu werden oder fürs Fremdgehen von Ihrem Partner kastriert zu werden?
Also : Verhältnismäßigkeit!

Der Wilde Westen ist hier zum Glück vorbei.
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Giese
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem sich zeitgleich Mubarek auch noch zu dem Thema geäußert hat:
Man muß ernsthaft überlegen, ob die Befähigung zum Führen einer Waffe bei diesem Bürger gegeben ist.
Insbesondere sein Fazit zeigt, daß wohl eine Sozialisationsstörung vorliegt.
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Tell
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

OK, dann begegnet einmal in Eurem Haus einem "Assozialen" Kerl, mitten in der Nacht. Das geliebte Weib und die geliebten Kinder schlafen. Vor Dir steht ein Verbrecher mit Schraubenzieher oder was Anderem in der Hand. Es könnte eine Schusswaffe sein, vielleicht auch nicht. Dieser Typ zündet Dir mit der Taschenlampe ins Gesicht. Du hast ein Gewehr in der Hand. Was ist zu tun. Wenn der Einbrecher zuerst schiesst, bist Du erledigt, bevor Du den Schuss hörst. Riskierst Du einen Zweikampf, ist die Möglichkeit groß, dass dies in "Auge" geht. Dann geht es den Kindern und Deiner Frau an den Kragen, vielleicht auch nicht, wer weiss das schon!?

Ich glaube, hier können sich gewisse Leute nicht in eine solche Situation versetzen oder sie haben keine wirklich geliebten Menschen im Haus.

Ich hätte vermutlich auch abgedrückt. Der Gedanke, dass meine Familie einem solchen Mistkerl in die Hände fällt, ist unakzeptabel.

Grüße
Tell
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann Mubarek nur beipflichten.
Worauf warten? Dass man selbst als Opfer dann im Krankenhaus
liegt, wenn nicht gar auf dem Friedhof?

Man liest oft genug in den Medien, wie sich ertappte Einbrecher im
Haus verhalten.

Ergo: besser er als ich.

@ Mubarek

Ich würde mir nun ein Schild an die Tür machen: "Einbrecher werden erschossen!"
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

@sydorle,
sie haben das Thema wieder auf den Inhalt des Ausgangspunktes zurückgebracht.
@alle
Wissen wir, welche Umstände u. Ereignisse dieser Gesetzesänderungen vorausgegangen sind?
Kennen wir die tägliche Situation in Punkto Sicherheit u. Kriminalität in Polen?

Solange man von Überfall Erpressung u. Raub verschont geblieben ist, bleibt jede Belehrung darüber eine theoretische Polemik.
Mal abwarten, was für Resultate sich daraus entwickeln.
Ich kann damit leben.

@Mubarek
Sie zeigen uns das Gegenteil per Exempel u. geben damit noch an!
Ihre Reaktion entspricht keiner Verhältnismäßigkeit.
Mit einem anderen Kläger u. anderen Richter säßen sie heute woanders.

Was ,wenn sich herausgestellt hätte, Freunde ihrer Töchter wollten sich einen Spaß erlauben; was dann?

Die zuletzt angezeigten Beiträge zeigen eines, dass wir wieder bei der üblichen Schwarz-Weiß Malerei angelangt sind.
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Prospero
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 86
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

auf seinem Grabstein stand diesmal nicht: "" Er hatte Vorfahrt ! ""

diesmal steht zu lesen:

""....war ein guter Mensch, hat Verhältnismässigkeit und Notwehrrecht stets beachtet.
R. I. P. ""


Viele schlaue Kommentare, insbesondere von denen, die eine
Notwehrsituation noch nie erlebt haben, geschweige denn, sich eine
solche realistisch vorstellen können.

Grüsse aus dem Norden
Prospero
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 204
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte die Möglichkeit der Notwehr, bei einem Angriff auf das eigene Leben ggfs. auch mit Waffengewalt, für legitim.

Allerdings sehe ich in dem angesprochenen Gesetz ein gewaltiges Mißbrauchspotential, um mißliebige Personen ganz legal erschießen zu können:
Ich lade das Opfer, mit dem ich im Streit liege, zu einem klärenden Gespräch inkl. Friedensangebot bei einem Glas Wein zu abendlicher Stunde zu mir ein. Wenn das Opfer dann mein Haus betritt, schieße ich und behaupte, daß ich mich gegen einen Angriff verteidigen mußte.
Da ich mit dem Opfer bekanntermaßen Streit hatte, wird das sogar glaubwürdig.

Für Polizei und Justiz wird die Überführung von Mördern durch das neue Gesetz massiv erschwert.
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

@prospero
Zitat:
die eine Notwehrsituation noch nie erlebt haben,


Konnte ihr Fettgedrucktes nicht genau zuordnen.
War das Beispiel von Mubarek für sie Notwehr - oder nicht ?
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Tell
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2006 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mubarek wurde vor Gericht wegen erwiesener Notwehr freigesprochen. Da gibt es wohl nichts mehr zu spekulieren!
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