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Max Strauß - Kommentar vom 24.10.05

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Ferdinand Jost
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2005 4:26    Titel: Max Strauß - Kommentar vom 24.10.05 Antworten mit Zitat

Liebes GoMoPa-Team,
Ihr Kommentar vom 24.10. zur BGH-Entscheidung in Sachen Max Strauß fordert eine Gegenrede geradezu heraus. Es ist sicher bedauerlich, dass Staatsanwalt Maier gekniffen hat und sich hat abschieben lassen!
Der Prozess gegen Max Strauß war aber ein reines Willkürurteil der Justiz, die unbedingt eine Verurteilung durchdrücken wollte um nicht als unfähig dazustehen. Nun stehen sie aber erst recht als unfähig da.

Zu den weiteren Ausführungen möchte ich zwei Rechtsprinzipen vorrausschichen, die zu unserem Rechtssystem gehören.
1.) Im Zweifel für den Angeklagten
2.) Keine Haft ohne Rechtskraft!

Im Fall Strauß konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen, dass dieses Konto "Maxwell" tatsächlich Max Strauß gehörte. Es konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass Max Strauß von diesem Konto irgendwelche Gelder bekommen hat, geschweige denn dass er davon gewusst hat.

Alleine die Anklageerhebung und die Zulassung zeigt welch Geistes Kind die deutsche Justiz reitet. Auch im Falle eines Freispruchs in der Revisionsverhandlung wäre Max Strauß gut beraten, dieses Verfahren dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Eine Verurteilung der bayerischen Justiz ist sicherlich zwangsläufig.

Anzumerken ist noch, dass ich nirgends, außer in ihrem Kommenentar lesen konnte, dass Max Strauss aus der Haft entlassen wurde. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, hätte Max Strauß auch nicht in Haft genommen werden dürfen, es sei denn, dass irgendein Gericht Untersuchungshaft angeordnet hätte. Auch davon ist mir nichts bekannt.

Im Fall Strauß haben wir sicherlich keine Gerechtigkeit sondern lediglich ein falsches Urteil und die Justiz sollte mehr auf Gerechtigkeit achten und nicht nur darauf, halt ein Urteil zu fällen.

Dieses Urteil von Augsburg ist sicherlich in den gleichen juristischen Schwachsinn einzuordnen wie der Freispruch gegen Esser, Ackermann und Konsorten!
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