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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1236 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Dez 2006 6:12 Titel: |
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Kein Prozeßhindernis im Fall Strauß
Das Landgericht Augsburg, vor dem sich Max Strauß wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten muß, hat es am Mittwoch abgelehnt, das Verfahren einzustellen. Das Verlangen der Schweizer Justiz, Kontounterlagen des Geschäftsmannes Karlheinz Schreiber nicht in deutschen Strafverfahren zu verwenden, stelle kein Prozeßhindernis dar, führte der Vorsitzende der 9. Strafkammer des Landgerichts aus.
Auch wenn sich ergeben sollte, daß die Kontounterlagen, die im Wege der Rechtshilfe von der Schweiz nach Deutschland geliefert worden seien, nicht als Beweise verwertet werden dürften, sei die Fortführung des Verfahrens möglich, da das Gericht weitere Beweismittel prüfen müsse. Ob bezüglich der Kontounterlagen ein Beweisverwertungsverbot besteht - sie also nicht berücksichtigt werden dürfen -, will das Gericht später entscheiden.
Verdacht auf steuerlichen Anlagebetrug
Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gerügt, daß die Staatsanwaltschaft Augsburg bei einem Rechtshilfeersuchen im Jahr 1996 den Sachverhalt nicht vollständig geschildert habe. Es sei der Eindruck erweckt worden, gegen Schreiber und andere Beschuldigte, darunter zwei ehemalige Thyssen-Manager und Strauß, läge der Verdacht auf einen steuerlichen Anlagebetrug vor. Tatsächlich hätten nur Anhaltspunkte für eine einfache Steuerhinterziehung bestanden; in solchen Fällen ist nach dem Schweizer Recht keine Rechtshilfe zulässig. Die Schweizer Rüge bezieht sich formal nur auf das Verfahren gegen die früheren Thyssen-Manager, betrifft aber inhaltlich auch den Prozeß gegen Strauß, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Provisionen in Höhe von 3,1 Millionen Mark, die er von Schreiber erhalten haben soll, nicht versteuert zu haben.
In der Hauptverhandlung vor der 9. Strafkammer wurde am Mittwoch versucht, den Gang des Rechtshilfeersuchens nachzuzeichnen. Im Mittelpunkt stand dabei die Lieferung von 36 Panzerfahrzeugen des Typs „Fuchs“ im Jahr 1991 nach Saudi-Arabien durch ein Unternehmen des Thyssen-Konzerns. Für die 26 Transport- und zehn Spürpanzer wurde ein Gesamtpreis von 446 Millionen Mark vereinbart, davon nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft 219 Millionen Mark für ein „Logistikpaket“. Hinter dieser Bezeichnung sollen sich ausschließlich Vermittlungsprovisionen, also Schmiergelder, verborgen haben. In einem vertraulich behandelten Vermerk vom November 1990 wurde zwischen den Finanzbehörden und Thyssen festgestellt, daß die Provisionen ausschließlich ins Ausland flössen und damit steuerlich abzugsfähig seien.
„Absolutes juristisches Neuland“
An diesen Vermerk knüpft das Schweizer Verlangen an, die Kontounterlagen Schreibers nicht zu verwenden. Der Vermerk sei der Staatsanwaltschaft Augsburg bekannt gewesen, als sie das Rechtshilfeersuchen gestellt habe, argumentiert das Bundesamt für Justiz. Er sei im Ersuchen nicht erwähnt worden, weil damit klargeworden wäre, daß es für einen Anlagebetrug keine Anhaltspunkte gegeben habe. Nach Schweizer Recht liegt ein Anlagebetrug vor, wenn über eine bloße Steuerhinterziehung hinausgehende Manipulationen, etwa die Verwendung gefälschter Unterlagen, festgestellt werden. Nach Ansicht des Schweizer Bundesamtes wußten die deutschen Behörden schon seit 1990, was es mit dem „Logistikpaket“ auf sich hatte.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft teilt die Schweizer Schlußfolgerungen nicht. Bei dem Vermerk des Jahres 1990 sei angenommen worden, daß die Empfänger der Provisionen keine im Inland steuerpflichtigen Personen seien. Bei dem im Jahre 1996 gestellten Rechtshilfeersuchen sei es gerade um die Widerlegung dieser Annahme gegangen - nämlich um den Nachweis, daß Gelder aus dem „Logistikpaket“ durch Schreiber an Personen weitergeleitet worden seien, die in Deutschland steuerpflichtig gewesen seien, darunter die Thyssen-Manager, Strauß und der frühere Staatssekretär Pfahls. Der Vorsitzende der 9. Strafkammer sagte am Mittwoch, das Gericht erwarte bei der Klärung dieser Fragen „absolutes juristisches Neuland“.
Der Prozeß gegen Strauß ist bis weit in das nächste Jahr terminiert. In den nächsten Verhandlungstagen sollen Einträge in Kalendern Schreibers verlesen werden, die ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft sind.
Quelle: FAZ _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 662
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Verfasst am: 15.Dez 2006 10:52 Titel: |
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Hallo,
unabhängig ob Strauß schuldig ist oder nicht: er hat relativ wenig Chancen, einen 100 % fairen Prozess zu bekommen. Schreiber als wichtigster Zeuge weigert sich nach D zu kommen. Er kann behaupten was er will. Keiner kann ihn für eine Lüge zur Rechenschaft ziehen.
Wie ist da ein sauberer Prozess möglich?
Grüße
Brendle |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1236 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.Jan 2007 9:21 Titel: Augsburger Schmiergeld Verfahren |
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Reinhard Nemetz, Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, steht massiv unter Druck. Seit elf Jahren versucht seine Behörde, die Wahrheit im bislang größten deutschen Schmiergeldskandal zu finden. Horrende Steuergelder wurden verpulvert, der Erfolg ist minimal. Um die Blamage zu verschleiern, scheut die Augsburger Staatsanwaltschaft jetzt nicht einmal davor zurück, den Bundesgerichtshof mit falschen Informationen zu versorgen.
Der Reihe nach:
Es fängt alles wieder bei dem Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber an, der in Zürich millionenschwere Geheimkonten führte. Der Schatz stammte aus den 220 Millionen Mark Schmiergeld, die beim Fuchspanzergeschäft zwischen Thyssen und Saudi-Arabien geflossen waren. Der Thyssen-Konzern hatte mit dem Finanzamt in Düsseldorf eine skandalöse Vereinbarung ausgehandelt. Danach akzeptierte der Fiskus die Riesensumme ohne weitere Prüfung als Nützliche Aufwendungen, von der Steuer absetzbar.
Vor zehn Jahren richtete die Augsburger Staatsanwaltschaft, die gegen Schreiber wegen Steuerhinterziehung ermittelte, ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz. So wollte sie an Schreibers Bankunterlagen kommen - um gegen Schreiber und diejenigen vorzugehen, die angeblich von ihm geschmiert wurden. Die Schweiz lieferte die Dokumente, weil ihr Thyssens Steuer-Vereinbarung vorenthalten worden war.
Holger Pfahls, Max Strauß, die Thyssen-Manager Haastert und Maßmann wurden danach zu Gefängnisstrafen verurteilt. Wegen juristischer Mängel und massiver Ermittlungsfehler hat der Bundesgerichtshof in der Revision drei von vier Urteilen verworfen.
Nun läuft schon die zweite Revision der Thyssen-Manager. Und Folco Galli, Sprecher der Schweizer Justiz, sorgt in Augsburg für Aufregung.
Denn mit diesem Schreiben hat die Schweiz jetzt der deutschen Justiz verboten, Schreibers Kontoauszüge als Beweise in der Sache Haastert / Maßmann zu verwenden.
Die Rechtshilfe sei damals “zu Unrecht bejaht“ worden. Damit hat die Augsburger Justiz ihre Beweisgrundlage verloren. Und sie hat es sich selbst zuzuschreiben. Reinhard Nemetz, Staatsanwaltschaft Augsburg: „Die Schweiz sagt, wir hätten irgendwelche Fakten in unserem Rechtshilfe-Ersuchen nicht genannt. Da sind wir anderer Auffassung.“ Gestritten wird um um die Steuervereinbarung, das Schlüsseldokument des Fuchspanzergeschäfts zwischen Thyssen und Saudi Arabien. Die Vereinbarung soll im Rechtshilfeersuchen nicht erwähnt worden sein und damit fehlten den zuständigen Rechtshilfebehörden der Schweiz entscheidende Elemente für die Beurteilung der Sachlage.
Die Schweiz fühlt sich von der Augsburger Justiz getäuscht. Wie die Eidgenossen von den deutschen Staatsanwälten hintergangen wurden, kam aber erst jetzt auf, als einer der in Augsburg angeklagten Thyssen-Manager in Bern intervenierte und alle Akten vorlegte. Die Presseerklärung von Nemetz, wonach die Vereinbarung zwischen Thyssen und dem Finanzamt Düsseldorf ausdrücklich Gegenstand der Rechtshilfe von 1996 gewesen sei, ist falsch. Im Augsburger Rechtshilfeersuchen fehlt das entscheidende Dokument. Da Nemetz die Akten kennt, hat er die Öffentlichkeit hinters Licht geführt.
Nicht genug damit: Die Augsburger haben jetzt spektakulär in das Revisionsverfahren Maßmann/Haastert eingegriffen. Sie bedienten auch den Bundesgerichtshof mit der Unwahrheit und haben damit versucht, die Beweislage zu ihren Gunsten hinzubiegen. Denn in der Verfügung vom 4. Dezember 2006 an den Bundesgerichtshof beharren die Augsburger Staatsanwälte entgegen ihrer eigenen Aktenlage auf ihrer falschen Position: Zitat : „..die Vereinbarung zwischen Thyssen und dem Finanzamt Düsseldorf II war Gegenstand des Schweizer Rechtshilfeverfahrens“.
Die Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten ist meist nicht leicht. Mit handwerklichen Fehlern und Tricksereien hat es die Augsburger Justiz aber geschafft, sich bei der Aufklärung der Schmiergeldverfahren selbst ein Bein zu stellen. Schade. Jetzt drohen sogar Schadensersatzprozesse - und der Steuerzahler ist dabei.
Quelle: Auszugsweise: http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2006/00364/ _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 662
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Verfasst am: 11.Jan 2007 10:13 Titel: |
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Hallo Spiritus Rector,
das Vorgehen des Staatsanwaltes in Augsburg erinnert mich sehr stark an die Aspekta Posse.
Deren Staatsanwalt hat jetzt die Polizei von Rosenheim zu zwei in der Geschichte einmaligen Handlungen missbraucht: nocheinmal werden alle Akzentazeichner angeschrieben. Doch diesesmal noch viel dringender und raffinierter als beim ersten Mal. Denn die erste Aktion (die uns Steuerzahler viel Geld gekostet hat) war ein Schuss in den Ofen. Doch der Rechtsbruch (?)des Staatsanwaltes geht weiter: nun werden diese Akzentakunden sogar angerufen!
Und wer zahlt diese überaus dubiose Methoden? Der deutsche Steuerzahler!
Ich glaube die Staatsanwaltschaft hat zu viele Fernsehkrimis gesehen. Vorzugsweise amerikanische.
Grüße
Brendle |
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Ferdinand Jost Newbie
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 12.Jan 2007 15:40 Titel: Max Strauß und der Staatsanwalt |
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| Und das alles, weil die Betrügereien und Verschwendung von Steuergeldern durch einen Staatsanwalt nicht strafbar sind. Hoch lebe die deutsche Justiz! |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3949
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Verfasst am: 14.Mai 2007 8:41 Titel: Re: Max Strauß |
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| MACHTNIX hat folgendes geschrieben:: |
wurde ausgerechnet der heute in Deutschland allseits bekannte und per Haftbefehl gesuchte Karlheinz Schreiber.
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| Zitat: |
Eine Entscheidung über eine Auslieferung des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber von Kanada an Deutschland rückt näher. Ein Berufungsgericht in Toronto wies seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des kanadischen Justizministers vom Dezember 2006 am 10.05.2007 zurück. Das teilte Schreibers Ehefrau Bärbel in New York mit. Damit hat Schreiber in seinem Rechtsstreit nun auch in der vorletzten Instanz verloren.
Schreiber fürchtet jahrelange U-Haft in Deutschland
Den Angaben seiner Frau zufolge hatte sich der Geschäftsmann am Abend des 09.05.2007 erneut freiwillig in Untersuchungshaft begeben. Er hoffe, gegen eine Kaution bald wieder auf freien Fuß zu kommen. Danach wolle Schreiber beim kanadischen Supreme Court gegen das Urteil des Berufungsgerichts in Toronto angehen. Als Begründung führt er an, dass ihn in Augsburg keine faire Verhandlung erwarte. Ihm sei angedroht worden, vor einem Prozess erst einmal Jahre lang in Untersuchungshaft «schmoren» zu müssen. Schreiber ist 72 Jahre alt. |
Quelle: Auszug - Beck aktuell |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 14.Jun 2007 9:13 Titel: |
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Punkt für die Staatsanwaltschaft im Dauerprozess gegen Max Strauß: Ein Ex-Manager hat ausgesagt, der Angeklagte habe 130.000 Mark für die Vermittlung von Subventionen erhalten.
Stich für die Staatsanwaltschaft im schier endlosen Poker um Schuld oder Unschuld des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Max Strauß: Am Mittwoch bestätigte der Zeuge Eckard Gerschewske, früher Geschäftsführer der Augsburger Firma Böwe GmbH, dass im Jahr 1990 an Max Strauß 130.000 Mark als Honorar für dessen gute Dienste bei der Vermittlung von staatlichen Subventionen geflossen seien.
Strauß, damals noch als Rechtsanwalt tätig, hatte beim bayerischen Umweltministerium 1,3 Millionen Mark für das auf Reinigungstechnik spezialisierte Unternehmen lockergemacht. "Das Honorar für Herrn Strauß sollte zehn Prozent der bewilligten Fördermittel betragen", sagte der Zeuge.
Von Strauß’ Verteidigern mit den Aussagen anderer leitender Mitarbeiter der Firma Böwe konfrontiert, die ausgesagt hatten, sie wüssten nichts von einer Provisionszahlung an Max Strauß, sagte Gerschewske: "Ich weiß nicht, warum die Herren sich nicht daran erinnern. Der Vorgang war im Hause bekannt. 130.000 Mark waren schließlich kein Pappenstiel für uns."
Der frühere Böwe-Vorstand Peter Boden und der heutige Vorstandsvorsitzende Claus Gerkens hatten dem Gericht im Februar zwar bestätigt, dass insgesamt 190.000 Mark an Provisionen auf ein Schweizer Konto bezahlt worden seien, wer der oder die Empfänger gewesen seien, wüssten sie allerdings nicht - eine Behauptung, die beim Vorsitzenden Richter Manfred Prexl schon damals Kopfschütteln auslöste.
Max Strauß, hatten die beiden Zeugen erklärt, habe jedenfalls nichts bekommen. Das Schweizer Konto gehörte dem Augsburger Chefarzt Bernd-Rüdiger Balda, der den Kontakt zu Max Strauß hergestellt hatte.
Balda tischte dem Gericht eine aberwitzige Geschichte auf: Er habe die 190.000 Mark abgehoben und in bar an einen ihm unbekannten Mann weitergegeben. Gegen Balda wird jetzt wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt.
Als erster hatte im Oktober 1999 der SZ-Redakteur Michael Stiller über die Provisionszahlung der Firma Böwe an Max Strauß berichtet. Als Zeuge berichtete Stiller dem Gericht jetzt von seinen damaligen Recherchen.
Max Strauß, mehrmals um eine Stellungnahme zu den Provisionszahlungen gebeten, habe ihm damals nur eine knappe Antwort zukommen lassen: Wer behaupte, er, Strauß, habe je Zahlungen auf ein Schweizer Konto verlangt, den werde er "sofort mit aller Schärfe rechtlich belangen".
Die Böwe-Provision steht zwar nicht in der Anklageschrift gegen Max Strauß, sie könnte dennoch bedeutsam werden, wenn es der Staatsanwaltschaft auf diesem Weg gelänge, dem Angeklagten nachzuweisen, dass er gewerblich als Vermittler tätig war.
Quelle: SZ |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 20.Jun 2007 17:24 Titel: |
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Pfahls nennt Schreibers Konten "dämlich"
Der frühere Staatssekretär im Ministerium für Verteidigung Ludwig-Holger Pfahls ist im Augsburger Steuer-Strafprozess gegen Max Strauß vernommen worden. Er bestätigt ein weitläufiges Schmiergeldsystem um den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber.
Schreiber persönlich habe ihm gegenüber eingeräumt, eine ganze Reihe von Persönlichkeiten auf geheimen Lohnlisten geführt zu haben, sagte Pfahls als Zeuge im Prozess gegen den Politikersohn Max Strauß vor dem Augsburger Landgericht und bestätigte damit seine frühere Aussage. Er selbst habe von Schreiber 3,8 Millionen Mark zugedacht bekommen und davon 873.000 in bar erhalten.
„Ich wusste, dass das Geld für mich bei ihm auf einem Konto in der Schweiz lag“, sagte Pfahls. Schreiber habe damals zu ihm gesagt: „Du bist nur ein kleiner Fisch“, bestätigte der ehemalige CSU-Politiker eine frühere Aussage und fügte hinzu: „Ich wusste nicht, ob sich das auf meine Funktion bezog oder auf den Geldbetrag.“
Pfahls gilt im Strauß-Prozess als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft. Sie wirft Max Strauß vor, von Schreiber über dessen Tarnkonto „Maxwell“ etwa 2,7 Millionen Euro an Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben. Im ersten Verfahren war Strauß wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen schwerwiegender Mängel jedoch auf. Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß bestreitet, jemals von Schreiber Geld bekommen zu haben.
Pfahls bestätigte, dass Schreiber bei der Namenswahl seiner Tarnkonten sehr simpel vorgegangen sei. Den Namen des für ihn angelegten Tarnkontos „Holgart“ habe er jedoch erst 1997 aus den Ermittlungsakten erfahren. „Dieser Name hat mich fast zur Verzweiflung getrieben, weil er so dämlich gewählt war, dass mir das Konto einfach zuzurechnen war.“
Er habe damals sofort Schreiber in der Schweiz angerufen und ihm vorgehalten: „Da weiß doch jeder, was da möglicherweise abgelaufen ist.“ Schreiber habe ihm damals entgegnet: „Meine Geheimschrift kann keiner lesen.“ Tatsächlich hätte jedoch jeder Zwölfjährige Schreibers System entschlüsseln können, erklärte Pfahls.
Die genaue Summe auf dem ihm zugedachten Tarnkonto „Holgart“ habe er erst 1997 erfahren. Er sei zunächst nur von drei Millionen Mark ausgegangen. Später habe er erfahren, dass Schreiber ihm für ein U-Boot-Geschäft mit Israel nochmals 800.000 Mark zugedacht habe.
Pfahls betonte, er habe für Schreibers Geld nichts getan, was nicht ohnehin seine Aufgabe als Rüstungsstaatssekretär gewesen wäre. Schreiber habe sich jedoch – etwa beim umstrittenen Export von 36 Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien Anfang der neunziger Jahre - vermutlich „doppelt und dreifach“ absichern wollen, dass es im Ministerium nicht zu Verzögerungen des Rüstungsgeschäfts komme, sagte Pfahls.
„Das, was ich erhalten habe, wäre ich gerne wieder losgeworden“, sagte der frühere CSU-Politiker über das Schmiergeld.
Er habe aber Angst vor Schreiber gehabt und verhindern wollen, dass die Zahlungen bekannt werden. Schreiber sei ein „Landsknechtstyp“, der einen umgarnen konnte. Wenn Schreiber aber jemanden hasse, dann so stark, „dass er ihn vernichtet, auch um den Preis der eigenen Vernichtung“. Deshalb habe er sich nicht radikal von Schreiber trennen wollen.
Der fünf Jahre lang vor den deutschen Strafverfolgern untergetauchte Pfahls war im August 2005 wegen Schmiergeldannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Wegen seines umfassenden Geständnisses kam der 64-Jährige einen Monat später unter Anrechnung der Untersuchungshaft nach Verbüßung der halben Strafe frei.
Neben Pfahls hat bisher nur der frühere Thyssen-Manager Winfried Haastert gestanden, von Schreiber umgerechnet rund 900.000 Euro als „Geschenk“ erhalten zu haben. Er wurde dafür wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Schreiber wehrt sich seit über sieben Jahren gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Gegen ihn liegt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Bestechung, Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung vor. Er soll rund zehn Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Gegen den 72-Jährigen mit deutschem und kanadischen Pass besteht internationaler Haftbefehl.
Quelle: Welt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 25.Jun 2007 13:58 Titel: |
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Zeuge im Strauß-Prozess taucht unter
Der wegen Schmiergeldannahme verurteilte Ex-Thyssen-Rüstungsmanager Jürgen Maßmann ist offenbar in Syrien untergetaucht, um einem Zeugenauftritt im Prozess gegen den Politikersohn Max Strauß zu entgehen. Maßmann erschien trotz Vorladung nicht vor dem Augsburger Landgericht. Nach Ermittlungen der Polizei hat sich der 58-Jährige nach Damaskus abgesetzt, wie Richter Martin Prexl erklärte.
Das Gericht hatte sich von Maßmann Auskunft über das Schmiergeldkontensystem des Rüstungs-Lobbyisten Karlheinz Schreiber sowie dessen Tätigkeit für Thyssen-Henschel erwartet. Maßmann war 2005 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er nach Feststellung des Gerichts im Zusammenhang mit dem Export von Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien von Schreiber Schmiergelder in Millionenhöhe erhalten hat.
Der Bundesgerichtshof hatte die Strafe vergangenen Januar auf eine zweijährige Bewährungsstrafe reduziert. Da der BGH das Urteil zugleich für rechtskräftig erklärt hatte, hätte sich Maßmann nicht länger auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen können, obwohl er wegen seiner Verurteilung Verfassungsbeschwerde erhoben hat.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft sieht trotz der laufenden Bewährung Maßmanns wenig Chancen, eine Aussage des Zeugen erzwingen zu können, solange dieser sich im Ausland aufhält, wie Anklagevertreter Wolfgang Natale erklärte. Sobald der Thyssen-Manager wieder nach Deutschland komme, könne er jedoch vorgeführt werden.
Die Staatsanwaltschaft sieht unterdessen laut einer im Prozess abgegebenen Erklärung ihre Vorwürfe gegen Max Strauß nach jüngsten Zeugenaussagen und Ermittlungen bestätigt. Der Sohn des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß sei demnach selbst als Lobbyist tätig gewesen und habe in diesem Zusammenhang von Schreiber über dessen Tarnkonto „Maxwell“ etwa 2,7 Millionen Euro an Provisionen erhalten und nicht versteuert.
Quelle: Welt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 27.Jul 2007 20:15 Titel: |
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| Zitat: |
| Das Gericht hatte sich von Maßmann Auskunft über das Schmiergeldkontensystem des Rüstungs-Lobbyisten Karlheinz Schreiber sowie dessen Tätigkeit für Thyssen-Henschel erwartet. |
Der frühere kanadische Premierminister Brian Mulroney muss dem deutschen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber 470.000 kanadische Dollar (ca. 324.600 Euro) zurückzahlen.
Ein Gericht in Ontario habe befunden, dass der Ex-Regierungschef Dienste nicht geleistet habe, für die er bezahlt worden sei, berichteten kanadische Medien am Donnerstag. Schreiber hatte dem Gericht demnach versichert, 1993 und 1994 an Mulroney 300.000 Dollar in bar gezahlt zu haben. Im Gegenzug habe ihn der Regierungschef bei der Anbahnung eines Geschäfts unterstützen sollen.
Bei dem Geschäft sei es um die geplante Errichtung einer Fabrik des deutschen Konzerns Thyssen für militärische Panzerfahrzeuge gegangen. Mulroney habe das Verfahren aber nicht wie versprochen vorangetrieben, klagte Schreiber. Der Ex-Premierminister äußerte sich den Berichten zufolge nicht in der vom Gericht vorgegebenen Frist zu dem Fall. Daher müsse er das gezahlte Geld zuzüglich Zinsen zurückzahlen, urteilte das Gericht.
Quelle: Welt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 2.Aug 2007 21:42 Titel: |
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Es sieht gut aus für den Politiker-Sohn.
Der Angeklagte erschien mit viel Schwung und einem strahlenden Lächeln im Landgericht Augsburg.
Foto:dpa
Auf die Frage, wie es ihm gehe, antwortete Max Strauß: "Am schönsten ist es, wenn der Schmerz nachlässt."
Vor drei Jahren war der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß noch als Depressions-Patient in den Schwurgerichtssaal geführt worden, in dem er wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde.
Nach inzwischen elfjährigen Ermittlungen der Steuerfahndung und achtmonatiger Neuverhandlung darf sich der 48-Jährige nun Hoffnungen auf ein mildes Urteil oder gar auf Freispruch machen. Seine vier Verteidiger forderten am Mittwoch mit Vehemenz einen Freispruch für ihren Mandanten.
Selbst die Staatsanwaltschaft ließ in ihrem Plädoyer zahlreiche Punkte der Anklage fallen und sprach sich für eine weitaus geringere Haftstrafe als in der ersten Instanz aus: Übrig blieb nunmehr ein Antrag auf eine 15-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Das Urteil von 2004 hatte der Bundesgerichtshof Ende 2005 wegen Fehler in der Beweisführung aufgehoben. Das vom Gericht unterstellte Treuhandverhältnis zwischen Strauß und Schreiber sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, so die Bundesrichter, die das Verfahren ans Augsburger Landgericht zurückwiesen.
Die Neuaufnahme vor der 9. Strafkammer hatte der Vorsitzende Richter Manfred Prexl am Montag abgekürzt, indem er Anträge der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung weiterer Zeugen zurückwies, die Beweisaufnahme abschloss und die Prozessbeteiligten um ihre "Schlussausführungen" bat.
Die Staatsanwälte Wolfgang Natale und Simone Bader versuchten in einem eineinhalbstündigen Plädoyer, dem Politikersohn eine "gewerbliche Tätigkeit als Lobbyist" sowie Steuerhinterziehung nachzuweisen.
Strauß soll zwischen 1991 und 1993 Provisionen für den Verkauf von Airbus-Flugzeugen nach Thailand erhalten und dabei knapp 338000 Euro Steuern hinterzogen haben. Der Ermittler räumte ein, "auf Indizien angewiesen" zu sein, und dass ohne die Zeugenaussage des nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber die Treuhandabsprache zwischen Strauß und Schreiber nicht nachgewiesen werden könne.
Schreiber gilt als Initiator eines Schmiergeld-Systems, mit dem er unter anderem für Strauß Provisionen auf das Schweizer Tarnkonto "Maxwell" gezahlt haben soll.
Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte "als klassischer Lobbyist" für die Firmen Airbus, Heilit & Wörner und Böwe gewerblich tätig. Sie stützte sich dabei auf Zeugenaussagen aus den Chefetagen der Firmen, auf einen Telex- und Faxverkehr mit einem saudischen Geschäftsmann und einem thailändischen Regierungsberater.
Etwaige Provisionen aus Rüstungsgeschäften mit Saudi-Arabien oder Kanada erwähnten die Ermittler nicht mehr. Einen Geldfluss von Schreiber zu Strauß konnten sie nicht nachweisen. Dennoch argumentierten sie, Strauß hätte "seine Ansprüche gegen Schreiber gewerblich bilanzieren und versteuern müssen" - und zwar "unabhängig davon, ob Geld geflossen ist oder nicht", so Natale.
Max Strauß nahm die Vorwürfe mit verschränkten Armen zur Kenntnis - mal im Selbstgespräch versunken, mal herzhaft gähnend. Die Argumentationen seiner vierköpfigen Anwalts-Armada quittierte er dagegen mit fleißigem Kopfnicken.
Heiko Lesch bezeichnete die Ausführungen der Staatsanwälte als "bemerkenswert dürftiges Konstrukt ohne objektive Fakten". Bernd Müssig sagte, nach dem Beschluss des BGH sei eine Verurteilung nur möglich, falls neue Beweise vorliegen. Diese habe die Staatsanwaltschaft aber nicht erbracht.
Steuerexperte Manfred Krautkrämer betonte, Strauß habe nichts erhalten außer dem versteuerten Anwaltshonorar. "Von welchem Geld soll er denn die Steuer zahlen? Vom Erbe seines Vaters? Soll er Insolvenz anmelden?", fragte Krautkrämer.
Das letzte Wort sprach der Angeklagte lächelnd: "Niemand wird begreifen, wenn ich Steuern für etwas zahlen muss, dass ich nie erhalten habe - und wenn ich dann auch noch bestraft werde."
Das Urteil wird am Montag erwartet. Für den Fall eines Freispruchs kündigte die Staatsanwaltschaft Revision an.
Quelle: SZ |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 6.Aug 2007 8:29 Titel: |
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Gericht spricht Max Strauß frei
In der Neuauflage des Prozesses um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist der Politikersohn Max Strauß vom Landgericht Augsburg freigesprochen worden. Die Richter folgten damit dem Antrag der Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 48-jährigen Strauß eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll Strauß rund 338.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Dafür sah das Gericht jedoch keine ausreichenden Beweise. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.
In der ersten Instanz war der Sohn des verstorbenen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß 2004 noch zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Strauß war ursprünglich angeklagt, von dem nach Kanada geflüchteten Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber über ein Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" 2,7 Mio. Euro Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch bei ihrem Schlussplädoyer vergangene Woche wegen der schwierigen Beweislage einen Teil der Vorwürfe gegen Strauß fallen und beschränkte sich auf ein Airbusgeschäft mit Kanada. Daraus soll Strauß ein Provisionsanspruch gegenüber Schreiber in Höhe von 896.000 Euro entstanden sein, den er dem Finanzamt verschwiegen haben soll. Das Urteil der ersten Instanz hatte der Bundesgerichtshof wegen nicht ausreichender Beweise im Herbst 2005 aufgehoben.
Quelle: FTD |
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