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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7557
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Verfasst am: 29.Aug 2008 6:59 Titel: Melderegisterauskünfte - Mißbrauch |
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Personenbezogene Daten der kommunalen Melderegister werden offenbar rechtswidrig von Privatfirmen gespeichert und verkauft.
Sie übernehmen die bürokratische Drecksarbeit: Adressmittler. Wartet eine Bank auf die Rückzahlung eines Kredits, schaltet sie solche Firmen ein. Adressmittler nehmen mit den Melderegistern Kontakt auf, um den Aufenthaltsort des säumigen Zahlers herauszufinden und die Daten der Bank zur Verfügung zu stellen. Nur der Bank - denn der Mittler darf die Daten nirgends speichern.
Doch mehrere Unternehmen handeln offenbar rechtswidrig mit Millionen dieser Melderegister-Daten.
Das bestätigten mehrere Landesinnenministerien. Statt die Angaben nach Erhalt nur dem Auftraggeber weiterzuleiten, behalten die Vermittler sie in eigenen Datenbanken.
Nach Informationen werden mindestens acht Firmen beschuldigt.
Eines dieser Unternehmen besitze eine Datenbank mit 72 Millionen Datensätzen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums Schleswig-Holsteins. Von den übrigen Händlern lägen keine konkreten Zahlen vor. "Aber auch dort dürften Datensätze im vielfachen zweistelligen Millionenbereich vorgehalten werden", sagte der Sprecher.
Die Innenbehörden in Kiel und in Nordrhein-Westfalen haben deshalb einen Runderlass an ihre Kommunen verschickt, der den örtlichen Meldeämtern untersagt, den entsprechenden Firmen Auskünfte zu erteilen.
Auch die Innenverwaltung des Saarlands prüft eine solche Weisung. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert warnt vor einer steigenden Anzahl solcher "Schattenmeldeämter". Betroffenen Bürgern würden so "sämtliche melderechtlichen Rechte entzogen".
In einem Schreiben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden heißt es: "Der Schutz der Meldedaten" sei so "nicht mehr gewährleistet". Es bestünden "erhebliche Bedenken" in datenschutzrechtlicher Hinsicht, kritisiert die Behörde in Kiel.
Der Hintergrund: Jeder Bürger ist zwar nach dem Melderecht dazu verpflichtet, seine aktuellen Namens- und Anschriftsdaten dem zuständigen Meldeamt mitzuteilen. Private Dritte aber können nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die einfache Melderegisterauskunft (EMA) Zugriff auf diese Daten erhalten. So müssen den Ämtern eigens Daten vorgelegt werden, um die gesuchte Person eindeutig identifizieren zu können.
Nach dem Melderecht und Bundesdatenschutzgesetz sind die Adressmittler dazu verpflichtet, die sensiblen Daten nach der Auskunft zu löschen.
"Die kommunalen Melderegister sind kein Selbstbedienungsladen für Datenjäger", sagt Datenschützer Weichert. Zudem haben Bürger durch das Melderecht die Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Online-Übermittlung einzuleiten und eine komplette Auskunftssperre zu beantragen.
Diese Rechte werden von Parallelregistern der Adressmittler nun ausgehebelt.
Die schwarzen Schafe unter den Adressmittlern erhöhen durch diese Praxis ihre Gewinne. Zum einen können sie die Kundenanfragen zunächst mit der eigenen Datenbank abgleichen, bevor sie für eine Melderegisterauskunft bezahlen. Und Weichert befürchtet, dass die Firmen ihre Daten im großen Stil für Werbezwecke verscherbeln.
So ist das Berliner Unternehmen Regis24 ins Visier der Innenminister geraten.
Bis vor kurzem warb es auf seiner Website noch damit, über "einen umfangreichen und qualitativ hochwertigen Datenbestand" zu verfügen, der "ausschließlich mit Melderegisterauskünften angereichert" wurde. Inzwischen ist auf der Seite nur noch von einem "internen Pool" die Rede.
Auf Anfrage wies Regis24 alle Anschuldigungen zurück. "Wir verkaufen keine Adressen, weder an Werbetreibende, Listbroker, Callcenter noch sonstige Dritte", sagte ein Sprecher. Die Auffassung, die Daten aus Melderegisterauskünften dürften nicht gespeichert werden, hielte man "für eine neue und alles andere als zwingende Deutung der Gesetzeslage".
Paragraf 29 des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt privaten Dritten in der Tat die Speicherung von Daten.
Allerdings nur, wenn dagegen kein "schutzwürdiges Interesse" vorliege oder die Daten "aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen" würden. Für die Landesinnenministerien sind Meldeämter weder eine öffentliche Quelle, noch sind deren Daten schutzlos herauszugeben.
Auch die ebenfalls ins Zwielicht geratene Firma Deltavista beruft sich auf eine rechtliche Grauzone.
Sie wirbt im Internet noch immer mit einem "QuickPoolCheck" im internen "EMA-Pool", um rascher und billiger Auskunft zu geben. Allerdings: "Wir verkaufen keine Adressen, haben dies nie getan und werden dies auch nie tun", so ein Sprecher.
Hinter der Intervention der Bundesländer sieht Deltavista allein ein ökonomisches Interesse. Ein Speicherverbot "erhöht die Einnahmen der Bundesländer", weil für jede Neuauskunft gezahlt werden muss, so ein Firmensprecher.
Die acht Firmen, die durch EMAs ihren eigenen Datenbestand anreichern, sind von der Kieler Innenbehörde bereits abgemahnt worden. Sechs von ihnen haben nach Angaben des Ministeriumssprechers inzwischen versichert, Daten schleswig-holsteinischer Meldebehörden nicht mehr in einer eigenen Datenbank zu speichern, darunter auch Regis24 und Deltavista.
Die meisten anderen Bundesländer sehen derzeit keinen Handlungsbedarf.
Quelle: taz
Lesen Sie auch:
→ Call Center Adressen/Daten
→ Verkauf von Adressen
→ Call-Center mißbrauchen illegale Kunden-Daten
→ Verkauf von Adressen |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7557
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Verfasst am: 31.Aug 2008 18:14 Titel: |
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Windige Adressmittler geraten zunehmend unter Druck.
Nach den Innenministerien aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland will nun auch die hessische Innenverwaltung den illegalen Handel mit Daten aus Meldeämtern unterbinden. Ziel sei, die Meldeämter für das Problem zu sensibilisieren, sagte ein Sprecher.
Der von der Europäischen Union initiierte europaweit tätige Adressmittler → Riser verurteilte die Parallelregister. Er begrüße "den Schritt der Innenministerien hin zu einem effektiveren Schutz von personenbezogenen Daten", sagte Geschäftsführer Arno Fuchs. Auf einer Berliner Konferenz im Oktober werde er gemeinsam mit dem Kieler Datenschützer Thilo Weichert und dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans Bernhard Beus, das Problem diskutieren.
Zuerst hatte das Land Schleswig-Holstein auf den Missstand reagiert und per Runderlass seinen Meldeämtern die Weitergabe von Daten an entsprechende Firmen verboten. Auch Nordrhein-Westfalen verschickte bereits einen Erlass.
Quelle: taz |
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