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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 25.Nov 2006 9:01 Titel: Minister – „Junge Säufer“ verdienen weniger Arbeitslosengeld |
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Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Vorstoß seines Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers nach einer längeren Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I für Ältere befürwortet – mit äußerst markigen Worten.
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In einem Interview mit der „Westdeutschen Zeitung“ vom Freitag sagte der CDU-Politiker: „Das Prinzip, dass jemand, der lange Beitrag gezahlt hat, auch längere Zeit das Arbeitslosengeld I bezieht als ein junger Säufer, der nichts geleistet hat, ist richtig und sozial.“ Die Grünen forderten Laumann umgehend auf, „sich für die Diffamierung von Jugendlichen zu entschuldigen“.
„Die Äußerungen von Herrn Laumann sind schamlos, unanständig und politisch entlarvend. Wer Arbeitslose derart unverfroren gegeneinander ausspielt, den treibt weder christliche Nächstenliebe noch soziale Verantwortung, sondern purer Populismus“, sagte Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke. Lauman bezeichnete in dem Interview die Debatte seiner Partei um ALG I als „Richtungsstreit“. Er sei aber sicher, dass der Parteitag in der kommenden Woche in Dresden dem Antrag zustimmen werde.
Rüttgers will seine Forderung für eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für langjährige Beitragszahler bereits zu Beginn des Parteitags am Montag vor den rund 1000 Delegierten bekräftigen. Nach Angaben seines mächtigen Landesverbandes will der Parteivize im Anschluss an Merkels Rede das Wort ergreifen. Die Abstimmung über seinen Antrag ist allerdings erst als einer der letzten Programmpunkte zum Abschluss des Kongresses am Dienstagnachmittag vorgesehen.
HB |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 16.Feb 2008 20:29 Titel: |
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Der Bundesrat hat am Freitag der Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere zugestimmt.
Für Erwerbslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich mit der Neuregelung die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten.
Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden können.
Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch dann auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten. Bedingung dafür sind 48 Monate Vorversicherungszeit.
Anspruchsberechtigte brauchen keinen besonderen Antrag zu stellen, die Bundesagentur wird Zahlungsverlängerungen rückwirkend zum 1. Januar automatisch veranlassen.
Ebenfalls beschlossen wurde die Nachfolgebestimmung zur sogenannten 58er-Regelung, wonach ALG-II-Beziehern bis zum 63. Lebensjahr keine Frühverrentung mit Abschlägen verordnet werden kann.
(AFP) |
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