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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7555

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2008 2:38    Titel: Antworten mit Zitat

Perverse "Doktorspiele" eines Krankenkassen-Mitarbeiters

Er gab zu, bei 14 Kindern eine ärztliche Untersuchung vorgetäuscht zu haben, um sich sexuell zu befriedigen: Der 28-jährige Ex-Mitarbeiter einer Krankenkasse wurde daher zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.


Der 28-Jährige hatte gestanden, bei 14 Kindern im Alter von drei bis sieben Jahren eine ärztliche Untersuchung vorgetäuscht zu haben, um sich sexuell zu befriedigen.

Das Landgericht Konstanz folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Voraussetzung sei allerdings, dass sich der Mann aus einer Schwarzwaldgemeinde einer Therapie unterziehe, urteilte die Kammer am Montag. Sie berücksichtigte, dass der 28-Jährige bereits sechs Monate in Untersuchungshaft saß und den Opfern teilweise schon Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro gezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert.

Der Mann hatte Familien mit kleinen Kindern in mehreren Gemeinden am Bodensee und im Schwarzwald Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Die Daten der Familien hatte er sich an seinem früheren Arbeitsplatz beschafft.

Bei Hausbesuchen stellte er sich mit gefälschtem Ausweis als angeblicher Rettungssanitäter mit der Fantasiebezeichnung "Fachrichtung Kinder- und Jugendheilkunde" vor. Der Angeklagte sei ein klassisches Beispiel dafür, wie planvoll sexuelle Straftäter vorgehen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Weimer.

Der 28-Jährige untersuchte die Kinder im Beisein der Eltern. Dabei berührte er sie am ganzen Körper. In zwei Fällen setzte der medizinische Laie sogar schmerzhafte Injektionen mit echten Impfstoffen. Ein ärztlicher Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich mit "ritualisierten Doktorspielen" Befriedigung verschafft.

Der Mann entschuldigte sich für seine Taten und sagte, er wisse seit 1999 von seiner pädophilen Veranlagung: "Ich habe sie nicht in den Griff bekommen." Damals hatte der Mann wegen eines Übergriffs vor Gericht gestanden. Das Verfahren wurde aber eingestellt mit der Auflage, dass der Mann eine Therapie beginnt.

Aus Sicht des ärztlichen Gutachters liegt beim Angeklagten keine schwerwiegende psychische Störung oder seelische Andersartigkeit vor. Die pädophile Veranlagung werde ein Leben lang bleiben. Fachleute könnten ihm aber Wege zeigen, wie er mit ihr umgehen kann.

Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil des Konstanzer Landgerichts als zu milde. "Das hat eine fatale Signalwirkung", bemängelte der Vorsitzende der Organisation Georg Ehrmann in Berlin.
Quelle: jjc/dpa
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7555

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2008 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Im Kampf gegen den Kindersex-Tourismus haben das Bundesamt für Polizei und "Kinderschutz Schweiz" ein Online-Formular entwickelt. Es soll mithelfen, Sextouristen der Strafverfolgung zuzuführen.

Sex mit Kindern ist ein Verbrechen. Die Dunkelziffern sind hoch. Verbindliche Zahlen fehlen. Misshandlung, Missbrauch und Prostitution finden meist im Verborgenen statt. Sie sind deshalb strafrechtlich schwer zu erfassen und zu verfolgen.

Die Kinderrechts-Organisation ECPAT (End Child Prostitution and Trafficking) schätzt den weltweiten Umsatz mit Kinder-Prostitution und –Pornographie auf jährlich12 Milliarden US-Dollar.

Auch Schweizer schrecken nicht vor diesem Verbrechen zurück.

Laut einer Unicef-Studie gehen in Kenia 12% der Kinder-Prostitution auf Schweizer Sextouristen. Damit liegt die Schweiz nach Italien und Deutschland an dritter Stelle. Zu andern Destinationen existieren keine vergleichbare Studien.

Zahlen zum Kinder-Sextourismus der Schweizer fehlen. Es gibt auch keine Erhebungen über die Anzahl der Anzeigen, Verfahren und Verurteilungen.

Mit einem Online-Formular will das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nun den Kampf gegen Schweizer Kindersex-Touristen verstärken. Wer im Ausland den Verdacht hegt, die sexuelle Integrität eines Kindes sei gefährdet oder verletzt worden, kann seine Beobachtungen auf der Fedpol-Website melden.

Bisher konnten solche Verdächtigungen auf einer Polizeistelle im Aufenthaltsland oder nach der Rückkehr auf einem Schweizer Polizeiposten gemeldet werden. Resultat: Es gingen nur sehr wenig Meldungen ein.

"Mit dem Online-Formular fällt eine Hürde weg", sagt Fedpol-Sprecher Guido Balmer. "Bei der Internet-Pädophilie haben wir damit gute Erfahrungen gemacht. Wir sind auf Meldungen angewiesen. Im Bereich Pädophilie haben die Meldungen zu zahlreichen Strafverfahren geführt."

Das Fedpol erhofft sich nun mehr Meldungen über verdächtigte Kindersex-Touristen. "Im Kampf gegen Kindersex sind wird auf diese Meldungen angewiesen", so Balmer.

Die eingehenden Hinweise werden von den Beamten des Fedpol gesichtet und einer ersten Auswertung unterzogen. Bei einem Verdacht auf ein Delikt geht das Dossier an die Justizbehörden des zuständigen Kantons. Diese entscheiden anschliessend, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Balmer glaubt nicht, dass der Weg über das Internet zu einem weit verbreiteten Denunziantentum führt.

"Wir gehen nicht davon aus, dass viele Leute Schabernack treiben werden. Die Meldungen können nicht anonym erfolgen und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass falsche Anschuldigungen oder Irreführungen der Rechtspflege strafrechtlich verfolgt werden."

In einschlägigen Destinationen wie zum Beispiel Bangkok haben die Schweiz und auch andere Länder Polizeiattachés stationiert, die verdächtige Fälle ebenfalls melden.

Rechtlich stützt sich das Fedpol auf einen neuen Artikel im schweizerischen Strafgesetzbuch, der seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist. Seither kann in der Schweiz gegen alle Personen ein Verfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern im Ausland eröffnet werden. Die Staatszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

"Der Gesetzesartikel ist international vorbildlich und gilt als beispielhaft", sagt Cordula Sanwald vom Verein Kinderschutz Schweiz. Dennoch seien kaum Fälle bekannt, in denen in der Schweiz Anklage gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Ausland erhoben worden seien.

"Dies wohl in erster Linie wegen der Anonymität und einer gewissen Tendenz zu Korrumpierbarkeit an einschlägigen Destinationen." Die Zusammenarbeit der Strafverfolgung über die Landesgrenzen sei kompliziert. Die Faktenlage sei schwierig zu erhärten, so Sanwald.

Kinderschutz Schweiz erhofft sich vom Online Formular, dass die Schwelle für eine Meldung einschlägiger Beobachtungen an die Polizei sinkt.

Seit 2003 können Tourismusunternehmen einen Verhaltens-Kodex zum Schutz der Kinder vor kommerzieller Ausbeutung unterzeichnen. Weltweit haben mehr als 600 Unternehmen – Reisebüros, Hotels, Fluggesellschaften, Nachtclubs – den Kodex unterzeichnet.

"Sie verpflichten sich zu Nulltoleranz gegenüber dem Kindersex-Tourismus, zur Personalschulung und zur Sensibilisierung ihrer Kundschaft", führt Sanwald aus.

In der Schweiz haben bisher drei Reisebüros und eine Hotelkette den Kodex unterzeichnet.
Quelle: A.Keiser

Fedpol: Meldeformular

    Vom 25.-28. November findet in Rio de Janeiro der 3. Weltkongress gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern statt. 150 Länder werden daran teilnehmen.

    Am 17. und 18. September tagen in Genf europäische und zentralasiatische Länder und Nichtregierungs-Organisationen. Dabei sollen gemeinsame Positionen für den Weltkongress in Rio entwickelt werden.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7555

BeitragVerfasst am: 2.Okt 2008 6:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Walliser Behörden haben dem umstrittenen Sektenführer Raël zu Recht die Aufenthaltsbewilligung verweigert, sagt das Bundesgericht. Raël will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Raël hatte unter anderem mit seinen Äusserungen zur "aktiven Sexualerziehung" von Kindern und im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen für Aufsehen gesorgt.

Das Walliser Kantonsgericht hatte sein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung mit Hinweis auf die öffentliche Ordnung abgelehnt.

Das Bundesgericht geht mit den Walliser Richtern einig. Der Schutz der sexuellen Integrität von Minderjährigen und der Schutz der menschlichen Würde seien wichtiger als jede andere Erwägung.

Raël wurde vom Walliser Kantonsgericht auch vorgeworfen, sich nicht von kontroversen Schriften über Pädophilie distanziert zu haben. Raël billige es auch, dass sein Name mit der Gesellschaft Clonaid in Verbindung gebracht werde. Das Klonen von Menschen ist in der Schweiz verboten.
Quelle: swissinfo
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