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Newsletter vom 27.10.2006 - 42 Jungen getötet!

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GoMoPa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2446

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 13:35    Titel: Newsletter vom 27.10.2006 - 42 Jungen getötet! Antworten mit Zitat

Zitat:
Er hat vermutlich 42 Jungen auf dem Gewissen! Sie wurden vergewaltigt, verstümmelt und verbrannt. Für nur einen Mord wurde jetzt der 41 Jahre alte Mechaniker Francisco Chagas verurteilt - zu 20 Jahren Gefängnis. Ein Gericht verhängte die Strafe am Mittwoch. Die Polizei hatte ihn 2003 wegen sexuellen Missbrauchs, Mordes und Verstümmelung der 42 Opfer festgenommen.

Die brasilianischen Medien schreiben vom "Fall der kastrierten Jungen", denn den meisten der Opfer wurden die Genitalien abgeschnitten. Viele wiesen Spuren von Vergewaltigungen auf, manche waren verkohlt oder geköpft. Das Gericht verurteilte Chagas wegen des Mordes an einem 15-Jährigen. Der Angeklagte hatte gestanden, den Jungen erstickt zu haben. Weitere Prozesse werden folgen.

Wir stehen sprachlos vor solchen Nachrichten. Was geht vor, in solch menschenähnlichen Gestalten, die diese unbegreiflichen Verbrechen begehen? Was ist es, was diese „Menschen“ zu Monstern mutieren lässt? Was wäre eine auch nur annähernd gerechte Strafe? Lebenslängliche Angst im Gefängnis? Weder Sie, noch irgendjemand von dieser Welt, wird diese Fragen jemals beantworten können!

Ihren Lieben und Ihnen ein schönes Wochenende

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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das ihr schon heute wisst, was morgen im NL steht...

Zitat:
Verfasst am: Do Okt 26, 2006 12:35 pm Titel: Newsletter vom 27.10.2006


Spass beiseite.

Zitat:
Er hat vermutlich 42 Jungen auf dem Gewissen! Sie wurden vergewaltigt, verstümmelt und verbrannt. Für nur einen Mord wurde jetzt der 41 Jahre alte Mechaniker Francisco Chagas verurteilt - zu 20 Jahren Gefängnis.


Mich wundert diese Verhältnismässigkeit:

Zitat:
WINDHOEK – Nerven hat der Mann: Hollywood-Star Wesley Snipes setzt seine Dreharbeiten in Afrika seelenruhig fort – trotz Haftbefehls wegen Steuerbetrugs. Die Produzentin Joanne Reay erklärte gestern, Snipes arbeite derzeit in der Wüste nahe Swakob an dem Cowboy-Film «Gallowwalker». «Wir drehen und wir werden weiter drehen», sagte sie. «Wir wissen von den Vorwürfen, aber wir sprechen nicht darüber.» In den USA wird der 44-jährige Snipes des Versuchs beschuldigt, ungerechtfertigterweise Steuererstattungen in Höhe von zwölf Millionen Dollar zu bekommen. Ausserdem habe er sechs Jahre lang keine Steuererklärung eingereicht. Bei einer Verurteilung drohen dem Schauspieler 16 Jahre Haft.


Aber logo, der Eine hat ja nur ein paar Jungen umgelegt,
der Andere schließlich den Staat beschi.....
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Caracas
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verhältnismäßigkeit im Strafmaß zwischen Gewalt- und Wirtschaftsdelikten ist eben völlig abhanden gekommen.
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HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 6:53    Titel: Das gibts doch nicht... Antworten mit Zitat

ich erweitere meinen Threat damit auf weitere Länder, die ähnliche Probleme haben:

xxxxxx editiert - das Thema ist zu ernst, um es der Lächerlichkeit preiszugeben, was Sie mit Ihrem Link zu "Satire & Blödeleien" tun. /Mod.
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 663

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 8:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei diesem Menschen (ich sage extra nicht Bestie, siehe nachfolgender Text) kann man nicht mehr von "normaler" Abfolge von Gesetzesverstößen ausgehen.
Dieser Mann ist krank.
Hier gibt es nur eine Möglichkeit: lebenslange (nicht die 15 Jahre, die als lebenlang bezeichnet werden) Sicherungsverwahrung und echte, operative Kastration.
Hier hat Rache nichts zu suchen (auch wenn die Eltern der Opfer ihn vermutlich zerlegen würden wenn sie ihn habhaft würden... verständlicherweise).
Ein Insasse der Nervenanstalt, der schwer schizophren ist und während eines Anfalls jemand verletzt oder gar tötet wir auch nicht hingerichtet.
Bei diesem abartigen Mörder ist es das Gleiche.
Bei ihm ist die natürliche Sicherung durchgebrannt, die verhindert, dass Phantasien in die Wirklichkeit übertragen werden. Ein Krimileser oder _Schriftsteller wird deswegen nicht zum Serienmörder, weil er Krimi liest oder schreibt. Ein Sexualphantast träumt beim Selbstbefriedigen von allen möglichen sexuellen Abartigkeiten. Doch wird er als "gesunder" Mensch (wer von uns ist schon gesund?) diese nie ausleben.
Diese Hemmschwelle ist bei ihm nicht mehr vorhanden. Sie kann nur etwas eingedämmt werden durch eine nicht mehr umkehrbare Kastration: die Sexualhormone fehlen dann. Trotzdem Sicherheitsverwahrung, denn es gibt leider "Ärzte" die solchen Menschen Testosteron verabreichen (siehe der Fall Bartsch). Damit wäre eine Kastration ad absurdum geführt. Ich würde sogar dafür plädieren, dass alle Geschlechtsteile entfernt werden. Damit ist er "entwaffnet".
Grüße
Brendle
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PayAway
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Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Douala

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 8:50    Titel: Gerecht? Antworten mit Zitat

mojo99 hat folgendes geschrieben::
Die Verhältnismäßigkeit im Strafmaß zwischen Gewalt- und Wirtschaftsdelikten ist eben völlig abhanden gekommen.


Hat irgendwann jemand behauptet, das die, willkürlich, von irgendwelchen sogenannten "Staatenlenkern" geschaffenen Gesetze gerecht seien? Geschweige denn deren Anwendung durch Gerichte ???
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Caracas
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 9:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesetzte lassen genug möglichkeiten zu, es muß natürlich auch dementsprechend gehandelt werden. Wenn ich z.B: lese: "kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden"

Wie lange dauert es denn, bis bei einer solchen Formulierung auch mal eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ausgesprochen wird? Nach der 5. Wiederholungstat vielleicht. Wir brauchen keine härteren Gesetze sondern nur eine härte Auslegung der schon vorhandenen.

Im Falle von Wirtschaftsdelikten sieht es eben anders aus. Da wird gerne von oben an das Strafmaß herangegangen. Das wirkt halt auch dementsprechend nach außen, daß dem Staat seine finanziellen Interessen wichtiger sind, als der Schutz seiner Bürger.
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maennlein
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Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 10:18    Titel: Was wäre eine auch nur annähernd gerechte Strafe? Antworten mit Zitat

1. Kastrieren.
2. Vier Wochen einsperren, damit er sich ein Leben ohne sein Anhängsel ausmalen kann.
3. Dann aufhängen.

Ich weiß, das verstößt natürlich alles gegen die Menschenrechte. Bestimmt hat der Typ ja auch eine schwere Kindheit gehabt.
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 663

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo maennlein,
würdest Du einen aus der Nervenheilanstalt auch so behandeln?
Das wäre dann Euthanasie in Verbindung mit Ausleben der sexuellen Phantasie.
Also auch nicht besser als der Irre.
Und hier handelt es sich einwandfrei um einen Geistesgestörten.
Dieser Mann ist nicht fähig logisch zu denken, zu handeln.
(siehe mein Posting weiter oben)
Ich will bestimmt nicht seine Taten beschönigen. Sie sind abgrundtief pervers und hässlich.
Doch sollte man dabei noch seinen klaren Verstand gebrauchen und offensichtlich Kranke nicht auch noch als Lustobjekt verwenden und foltern.
Grüße
Brendle
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maennlein
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Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo brendle,

ich kenne das Procedere vor Ort nicht. Aber immerhin hat die lokale Gerichtsbarkeit im ersten Prozess eine Haftstrafe ausgesprochen, was ja voraussetzt, dass Schuldfähigkeit festgestellt wurde.

Man mag einwenden, dass Lateinamerika auch in juristischer Hinsicht nicht mit Europa gleich zu setzen ist. Aber es wäre arrogant von unserer Warte aus, das Verfahren von vornherein als nicht rechtsstaatlich einzustufen.

Da sich somit die Frage nach der Schuldfähigkeit nicht stellt, sondern nur die nach dem Strafmaß, bleibe ich bei meiner oben dargstellten Meinung.
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HoOps
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2006 6:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ maennlein: dito.

Auch ich bin eher Deiner Meinung. Krankheit hin oder her. Es ist die Schuld bewiesen. Es kann KEINER eine Garantie für die Zukunft geben. Eine positive Entwicklung wird es nicht geben.

Aber eins ist gewiß: die hohen Kosten für (ärztliche) Versorgung und das ganze drumherum trägt der Staat. Der Staat finanziert sich... das wissen wir ja wohl noch.

Es ist immer hart über das Leben anderer zu entscheiden. Aber jede Regierung setzt das Leben "anderer" andauernd aufs Spiel (siehe Bundeswehreinsätze, Polizei, etc.). Da handelt man mit menschlicher "gesunder" Ware.

Für einen "Normalo" wie mich, ist es schwer nachzufühlen, was in solch' kranken Hirnen vorgeht. Aber das die Krankheit "irgendwie" abgestellt gehört, ist selbstredend.

Ob für das Abstellen nun emens hohe Kosten aufgewendet werden müssen - bleibt die Frage. Weiterhin bleibt die Frage, ob es für den Täter sinn macht, dauerhaft weggesperrt zu sein...
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Caracas
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2006 6:26    Titel: Antworten mit Zitat

Euthanasie heißt das Stichwort!
Haben wir alles schon mal gehabt. Ich bin froh, daß wir diese Zeiten überwunden haben.
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hostaria
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Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2006 7:03    Titel: Antworten mit Zitat

@majo99

Zitat:
Ich bin froh, daß wir diese Zeiten überwunden haben.


Deswegen haben auch wir wieder so viele, die frei herumlaufen, inklusive Wahlrecht.
Gesindel wählt Gesindel.
Einer Minorität von 10% gab dieses System in den letzten Jahrzehnten die Möglichkeit ihre kranken Visionen auf fast alle Ebenen in die Gesellschaft zu plazieren.
Das ist ihre Demokratie ohne Grenzen.
Ausbreitung und Beherschung der Gesellschaft von dekadentem Pöbel.
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 663

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2006 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hostaria
möchtest (kannst) Du entscheiden, wer "euthanasiert" werden soll und wer nicht? Was lebenswert ist und was lebensunwertes Leben ist?
Der nächste Schritt ist die Ausmerzung andersdenkender, politischer Gegner, als Geisteskranke (lebensunwertes Leben). Und dann ist es nicht mehr weit, Arbeitslose als lebensunwertes Leben zu bezeichnen und die ebenfalls im Zuge der Euthanasie zu eliminieren ("in Deutschland gibt es keine Arbeitslosen, wir haben Vollbeschäftigung!").
Irgend wann haben wir dann den Zustand der "schönen neuen Welt": eine herrschende Klasse und die Masse der willenlosen Sklaven.
Grüße
Brendle
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hostaria
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2006 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Brendle

Zitat:
möchtest (kannst) Du entscheiden, wer "euthanasiert" werden soll und wer nicht? Was lebenswert ist und was lebensunwertes Leben ist?


Nein,das nicht.
Aber muß man solchen Monstern, wie im eingangs beschriebenen Fall, gleich den Teppich für eine weiter Wiederholung nach 20 Jahren (am Ende sind sie wahrscheinlich reduziert) ausbreiten?
Ist es nicht an der Zeit solchen Menschen , das politische Wahlrecht abzuerkennen?
Zur Euthanasie gibt es immer noch die Alternative, ihn für produktive Arbeit einzusetzen.
Ist es nicht überholt, dass andere Leute dafür arbeiten müssen,Steuern zu bezahlen, damit man von so einer Person bis an ihr Ende, Spesen u. Probleme auf die Mitwelt ablädt?
Die Natur u. Tierwelt zeigt ganz ein anderes Verhalten.
Sie ist gnadenlos u. kennt keine zweite Chance.

Zitat:
Irgendwann haben wir dann den Zustand der "schönen neuen Welt": eine herrschende Klasse und die Masse der willenlosen Sklaven.


Dieser Zustand ist heute schon Realität.

Mit Gruß,
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 663

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2006 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hostaria,
da hast Du mich falsch verstanden.
Nein, die gehören in eine lebenslange Sicherheitsverwahrung.
Nicht nach 15-20 Jahren als "geläutert" in die Freiheit.
Es wäre nicht der erst Sexualverbrecher, der sich trotz chemischer Kastration (also chemische Zerstörung der Keimdrüsen) wieder potent gemacht hat. Er braucht nur zum Arzt zu gehen und sich Testosteron verschreiben lassen. Deswegen sollte zu einer Kastration auch die Entfernung des Gliedes gehören.
Zu den Kosten: Gefängnisinsassen arbeiten für wenig Geld und bringen den Haftanstalten Gewinne. Nun, nicht gewaltige. Doch immerhin. Für die paar Kröten würdest Du nicht arbeiten. Allerdings sollte man dabei nicht außer Acht lassen, dass die Sträflinge kostenlos wohnen, essen, ärztl. Versorgung haben, Sportgeräte im Fitnessraum, usw.
Das Problem ist eigentlich nur, dass man Kastration nicht rückgängig machen kann. Rückgängig deshalb, weil evtl. Unschuldige dann einen unwiederbringlichen Schaden haben.
Ein wegen Vergewaltigung verurteilter muss nicht unbedingt der Täter gewesen sein. So manche Frau hat jemanden angezeigt, obwohl sie mit dem Geschlechtsverkehr voll einverstanden war.
Oder so wie in dem Witz als eine Frau einen 500 Euroschein zur Bank bringt und der Bankmensch am Schalter zu ihr sagt: "der ist falsch!" und sie stöhnt: "Hilfe, ich bin vergewaltigt worden!"
Kastration sollte nur auf eigenem Verlangen gemacht werden. Und Hafteerleichterungen nur nach vorhergehender OP.
Diese endgültigen Handlungen sind immer mit Problemen behaftet.
Grüße
Brendle
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hostaria
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2006 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Brendle
Zitat:
Ein wegen Vergewaltigung verurteilter muss nicht unbedingt der Täter gewesen sein. So manche Frau hat jemanden angezeigt, obwohl sie mit dem Geschlechtsverkehr voll einverstanden war.

Ihr Einwand ist angebracht.
Dieses u. andere Beispiele sind sogar häufiger als man annimmt.

Zur falschen Zeit am falschen Ort.
Und schon lauert der Mißbrauch,einen Unschuldigen anstatt Z.B.einer einflußreiche Person einzulochen.

Aber erwiesene Fälle, oder gar mit 42 Vollstreckungen.da würde ich schon kurzen Prozeß machen.Ab auf den Tisch.

Mit Gruß
hostaria
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7555

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2008 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Thread wird auch die Sicherungsverwahrung angesprochen, ein Fall dazu aus der Schweiz:

Strafuntersuchung gegen Psychiater

Die Staatsanwaltschaft erzielte einen Teilerfolg: Nun soll doch untersucht werden, ob der Psychiater, der den Taxi-Mörder als "nicht fremdgefährlich" einstufte, der fahrlässigen Tötung schuldig ist.

Zum Tötungsdelikt vor einem Jahr an einem Taxifahrer in Wetzikon soll nun doch ein Strafverfahren gegen einen Psychiater eröffnet werden. Das Zürcher Obergericht stützt einen Rekurs der Staatsanwaltschaft.

Diese beantragte anfangs Jahr eine Strafuntersuchung gegen den Psychiater und fünf weitere Personen wegen fahrlässiger Tötung. Sie wollte klären, ob deren Verhalten mitschuldig war, dass am 16. September 2007 ein 53-jähriger Schweizer das Tötungsdelikt begehen konnte.

Der aktenkundige Psychischkranke hatte den Taxi-Chauffeur mit einem Messerstich in den Hals getötet. Zu jenem Zeipunkt hätte er aber gar nicht auf freiem Fuss sein dürfen. Gegen den als gefährlich eingestuften Mann hatte ein Richter einen Monat zuvor Sicherheitshaft angeordnet.

Die Anklagekammer des Obergerichts wies im März die Anträge auf Strafuntersuchung ab, weil "nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit" feststehe, dass die Tat durch ein anderes Verhalten der Involvierten hätte verhindert werden können. Dagegen rekurrierten Staatsanwalt Markus Oertle und Angehörige des getöteten Taxifahrers bei der II. Zivilkammer des Obergerichts.

Offene Fragen zu psychiatrischem Gutachten

Im Fall des Psychiaters haben diese nun recht bekommen. Gestützt auf das psychiatrische Gutachten war der Täter rund eine Woche vor der Tat aus einem fürsorgerischen Freiheitsentzug aus einer Klinik entlassen worden. Der Psychiater hatte den Mann als "nicht fremdgefährlich eingestuft".

Gemäss Rekursentscheid kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Psychiater den Fall nicht umfassend genug abgeklärt habe. Um dies zu klären, fordert die Rekursinstanz die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Psychiater.

Kein Verfahren gegen Richter und Justizbeamte

Dagegen stützt der Rekursentscheid die Einstellung des Verfahrens gegen einen Meilemer Bezirksrichter, einen Ustermer Gemeindepolizisten und zwei Mitarbeiter des kantonalen Amtes für Justizvollzug. Sie alle waren in den Fall involviert, hatten dabei aber laut dem Entscheid nicht pflichtwidrig gehandelt. Gegen sie sei daher keine Strafuntersuchung zu eröffnen.

Nicht zu beurteilen hatte die Rekursinstanz einen Oberrichter, der gegen den Messerstecher Sicherheitshaft angeordnet hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe nicht für den sofortigen Vollzug gesorgt. Der Kantonsrat lehnte im Frühjahr eine Strafuntersuchung gegen den Oberrichter ab. Ein Rekurs der Opfer- Angehörigen vor Bundesgericht ist hängig.

Die Tat hatte auch eine Überprüfung der gesamten Abläufe durch die Justizdirektion ausgelöst. Diese kam im Juni zum Schluss, dass verschiedene kleinere Fehlentscheide und damit eine "Verkettung unglücklicher Umstände" zum Drama führten. Sie erliess Massnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen den verschiedenen Instanzen.
Quelle: tagesanzeiger
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 663

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2008 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Prozess gegen die Psychiater ist nur eines: Steuergelder verbraten.
Denn keiner kann einem den Vorwurf machen, dass er sich geirrt hat. Ich glaube nicht, dass es möglich ist den Psychiatern Mutwilligkeit zu beweisen.
Ein Irrtum ist leider immer möglich. Oder würde ein Automechaniker, der zu seinem Kunden sagt: "Aber klar hält das Auto den Urlaub noch aus!" vor Gericht kommen, weil er sich geirrt hat und das Auto genau nach der Grenze den Geist aufgab?
Bei der Technik ist das noch eher vorhersehbar als bei Lebewesen. Wir wissen zwar schon viel über die Psyche der Menschen und Tiere. Doch alles noch nicht.
Werden die Psychiater verurteilt, wird kein Gericht mehr einen als Hilfe bekommen. Es wird jeder ablehnen. Ergebnis sind dann Urteile von psychiatrischen Laien. Das ist noch schlimmer als gelegentliche Irrtümer. so schlimm ein Irrtum nun mal ist.
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preusse
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Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 233

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2008 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
....vor Gericht kommen, weil er sich geirrt hat und das Auto genau nach der Grenze den Geist aufgab?


natürlich.
hat er seinen job falsch gemacht, ist er theoretisch dran. kann man ihm das nachweisen, auch praktisch.
das gilt auch für psychiater, ist nur deutlich schwieriger.
aber es gilt.
insbesondere muss ihnen eins klar gemacht werden.
das individuelle recht eines schwerverbrechers ist im zweifel immer zu gunsten der allgemeinen sicherheit zu beschneiden. letzteres hat vorrang.
entschieden wird oft umgekehrt.

preusse
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