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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6446
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Verfasst am: 30.Jul 2007 19:09 Titel: Ö: U-Haft 445 Mal zu Unrecht |
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Jede 22. Person, die im Jahr 2006 in Untersuchungshaft genommen wurde, wanderte zu Unrecht hinter Gitter - denn von den insgesamt 9885 Verdächtigen wurden letztlich bei Gericht 389 freigesprochen, und in zusätzlich 56 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Das heißt, 4,5% der U-Häftlinge verloren ihre Freiheit vorschnell - ohne dass sich der gegen sie erhobene Verdacht oder Vorwurf als triftig erwiesen hätte.
Diese beunruhigende Relation erschließt sich aus einer parlamentarischen Anfrage, die der aus Salzburg stammende NRAbg. Johann Maier (SPÖ) an Justizministerin Maria Berger richtete. Den Hintergrund der Anfrage bildeten die Erfahrungen, die man mit dem seit 2005 neu gefassten Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) gemacht hat. Tatsächlich wurde den Anträgen von 299 Personen in 232 Fällen stattgegeben und Haftentschädigungen von 1,7 Mill. Euro anerkannt.
Was ist ein Hafttag in Österreich "wert"?
Man kann sagen, dass pro Tag zwischen 70 und 110 Euro bezahlt werden. Dazu kommen dann noch Schadenersatzzahlungen wegen Nachteilen am Vermögen, etwa Verdienstentgang und Anwaltskosten. Die Entschädigung erfolgt sowohl wegen materieller wie auch immaterieller Beeinträchtigungen.
Anspruch auf Haftentschädigung haben In- und Ausländer, Asylwerber und Konventionsflüchtlinge.
Bekanntlich sind in Österreich die Haftzahlen in den vergangenen Jahren massiv gestiegen - vor allem auf Grund konstant hoher U-Haften. Schwerpunkt ist Wien, wo seit 2002 die U-Haft-Zahlen um mehr als 45% gestiegen sind. Von den 9885 Personen, die im Jahr 2006 in Verwahrungs/U-Haft waren, kamen 4092 aus Österreich, 1466 aus dem EU-Ausland und 4327 aus Nicht-EU-Staaten.
Wer in Österreich in U-Haft genommen wird, verbleibt dort durchschnittlich 60 bis 70 Tage - diese Dauer liegt im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld. Was besonders auffällt, ist das exorbitante Ansteigen der Freisprüche nach vorangegangener U-Haft in den vergangenen sechs Jahren: 2001 waren es 61, 2002 schon 90, dann 83 im Jahr 2003, 108 im Jahr 2004, 267 im Jahr 2005 und schließlich 389 im Jahr 2006.
An vier Gerichten wurden Angeklagte, die vorher verurteilt worden waren, nach einer von den Gerichten auf Grund neuer Beweismittel bewilligten Wiederaufnahme freigesprochen, wobei der Fall des Peter Heidegger in Salzburg den spektakulärsten Fall bildete.
Stichwort Salzburg: Hier waren im Jahr 2006 insgesamt 497 Personen in Verwahrungs- und Untersuchungshaft.
11 der 21 U-Häftlinge wurden später von den Gerichten freigesprochen. In Österreich gibt es auch eine Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof, wenn gerichtliche Instanzen jemandem zu Unrecht die Freiheit entzogen haben. Von 55 derartigen Beschwerden, die 2005 eingebracht wurden, waren sechs erfolgreich.
Quelle: ots |
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