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Onlineshops wehren sich erfolgreich gegen Abmahnwelle

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 5:18    Titel: Onlineshops wehren sich erfolgreich gegen Abmahnwelle Antworten mit Zitat

Zitat:
Onlineshops wehren sich erfolgreich gegen Abmahnwelle

Pressemitteilung von: Trusted Shops GmbH


Nach Schätzungen von Trusted Shops, dem Gütesiegel für Onlineshops, sind bis zu 700 Shopbetreiber von einer neuen Abmahnwelle betroffen. Knapp 760 Euro versucht die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rubinstein Jäger von jedem einzelnen Onlinehändler einzutreiben. Das sind zusammengerechnet eine halbe Million Euro. Die Serienabmahnung wird wohl am vereinten Widerstand der Shops scheitern.

Veranlasst hat die Abmahnungen der IT-Händler Digital Worldnet. Er bemängelte bei seinen Konkurrenten eine angeblich im Detail unkorrekte Preisauszeichnung. Nach Einschätzung von Trusted-Shops-Justiziar Carsten Föhlisch ist dies ein äußerst zweifelhaftes Vorgehen: »Einerseits ist höchstrichterlich ungeklärt, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, andererseits sind Massenabmahnungen eindeutig gesetzwidrig.« Hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage wird beim BGH ein Revisionsverfahren geführt (Az: I ZR 143/04).

Um den Widerstand zu organisieren, hat Trusted Shops beteiligte Händler recherchiert und den Kontakt zwischen den Abgemahnten und Anwälten hergestellt. Immerhin 90 Shops stehen auf der internen Liste – die Dunkelziffer ist wohl mindestens sechsmal so hoch. Föhlisch ist zuversichtlich, dass alleine die Zahl der Shops, die nun an einem Strang ziehen, die Abmahnung aus den Angeln hebt. »Laut § 8 Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Abmahnungen missbräuchlich, wenn sie einzig den Zweck des Geldverdienens verfolgen.«

Wie zu vernehmen ist, haben die Berliner Rechtsanwälte bereits in einigen Fällen kapituliert und das Abmahnverfahren eingestellt. Unklar ist, ob es noch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird oder ob die Einigkeit der Geschäftsleute bereits auf ganzer Linie gesiegt hat. Die neuste Wendung in der Auseinandersetzung: Offenbar wies der Onlineshop von Digital Worldnet selbst rechtliche Mängel auf, die nun nach erfolgreicher Gegenabmahnung behoben wurden.

Über Trusted Shops:

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Außerdem bietet Trusted Shops dem Verbraucher eine kostenlose Geld-zurück-Garantie für alle Einkäufe.

Bei Bedarf versendet Trusted Shops an seine Mitglieder einen »Abmahnungsradar«. Dieser Newsdienst informiert die Mitglieder zeitnah über aktuelle Ereignisse wie die jüngste Abmahnwelle und weist auf mögliche Angriffspunkte hin.

Zitat:
Pressekontakt:

Trusted Shops GmbH
Ulrich Hafenbradl
Von-Werth-Straße 21-23a
50670 Köln
Tel.: 0221 - 77536-83
E-Mail: [E-Mail anzeigen]

Ausführliche Hintergrundinformationen sowie diesen Text in digitaler Form finden Sie unter www.trustedshops.de/presse .

PR-Agentur: http://www.prdienst.de
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hepe
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

> Andererseits sind Massenabmahnungen eindeutig gesetzwidrig -

Ohne jetzt den Sachverhalt hier genau zu kennen, darf zu dieser Formulierung mal folgendes gesagt werden:

Grundsätzlich ist das richtig! Die Frage die sich stellt ist jedoch immer, ob auch jede Vielfachabmahung eine Massenabmahnung ist.

Wäre dem so, wäre damit auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Man bräuchte sich nur mit einer Vielzahl von Gleichgesinnten zusammenzutun. Jeder würde z. B. den gleichen Wettbewerbsverstoss z. B. in seinen Shop zum Nachteil derer einstellen, die sich an einer derartigen Aktion nicht beteiligen und schon wäre man sicher vor Abmahnungen, weil es sich ja dann um Massenabmahnungen handeln würde.

Etwas Vorsicht mit dem Begriff "Massenabmahnung" ist also angebracht und es kann nur davor gewarnt werden, die Argumentation so zu übernehmen, nur weil sie von einem Anwalt als Gegenargumentation eingebracht wird.
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virgo0sex
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Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 15:36    Titel: Arbeitslose Berliner Rechtsanwälte, Abzocker? Antworten mit Zitat

Wie ich diese Abmahnfuzzis liebe!

Bereits vor mehr als 30 Jahren waren die mit aktivster Berliner Gerichtsunterstützung zu Gange.

Deckmäntelchen:

"Unlauterer Wettbewerb".

Vor Gericht bist du meist chancenlos, selbst wenn der Vorwand mehr als nur an den Haaren herbei gezogen ist.

Fakt ist, dass in der Regel fast jeder die Konfrontation scheut, da das Risiko ungeheuer groß ist, zu unterliegen.

Da zahlt man diesen Schlawinern aus Angst vor noch höheren Kosten die Forderung, selbst wenn der scheinheilig vorgeschobene Sinn mehr als fragwürdig ist.

virgo0sex
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Maxim
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 3.Apr 2006 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

hepe hat folgendes geschrieben::

Grundsätzlich ist das richtig! Die Frage die sich stellt ist jedoch immer, ob auch jede Vielfachabmahung eine Massenabmahnung ist.


In diesem Falle hat der schlaue Unternehmer im Januar seinen Onlineshop Online gestellt, bei dem man fast alles zu sehr günstigen Preisen kaufen kann und das ohne Versandkosten zahlen zu müssen .... Testkäufe blieben allerdings erfolglos!

Einen Monat später kommt dann die Abmahnwelle, d.h. ca. 700 Shops (Er muss mehrere 1000 Shops untersucht haben um das Ergebnis zu erreichen) wurden abgemahnt mit Kostennote jeweils über ca. 700 Euro * 700 Shops = ca. 490 000 Euro wird damit in 1 Monat verdient - wenn alles gut geht.

Tolle Geschäftsidee für den Anwalt und seinen Kumpel aus dem Verein nothilfe-fuer-menschen.de
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3188

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 6:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Landgericht Bielefeld setzt Schlusspunkt gegen Abmahnwelle bei Onlineshops


Pressemitteilung von: Trusted Shops GmbH

Ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen deutlichen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops waren rund 700 Shopbetreiber von der zweifelhaften Abmahnwelle betroffen.

Die fraglichen Abmahnungen waren alle innerhalb weniger Tage im März ergangen. Absender war die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rubinstein Jäger. Anlass waren angeblich nicht rechtskonforme Details bei den Preisauszeichnungen der Onlineshops. Statt allerdings die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 760 Euro zu bezahlen, gingen einige Onlineshops in die Gegenoffensive und klagten ihrerseits.

»Gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch«

Trusted Shops hatte eine Liste mit knapp 100 betroffenen Onlinehändlern zusammengestellt und so zu dem Erfolg beigetragen. Denn in der belegten massenhaften Abmahnung sieht das Landgericht Bielefeld – so die Urteilsbegründung – »gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch«. Außerdem hegt das Gericht den Verdacht auf »sachfremde Motive« von Digital WorldNet, da »sehr fraglich« sei, ob die »geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen«. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 15 O 53/06).

Seit Jahren suchen findige Rechtsanwälte im Auftrag ihrer Mandanten nach Schwachstellen bei Mitbewerbern und kassieren mit wenig Aufwand große Summen. Dabei geht es oft um Details, wie im Beispiel der jetzt gestoppten Abmahnwelle: Die beanstandeten Onlineshops hatten bei den Einzelpreisen nicht in unmittelbarer Nähe auf die enthaltene Umsatzsteuer und zusätzliche Versandkosten hingewiesen. Das Landgericht Bielefeld äußerte nun ernsthafte Zweifel, ob dies ein ausreichender Abmahngrund sei. Hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage wird laut Trusted Shops beim BGH ein Revisionsverfahren geführt (Az: I ZR 143/04).

Das ergangene Urteil kann allen Onlineshops Mut machen, sich auch künftig gegen Serienabmahnungen aktiv zur Wehr zu setzen. »Jetzt können vielleicht sogar diejenigen Shops, die voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ihr Geld zurückbekommen«, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops.

Gleichwohl sind weitere Abmahnwellen denkbar. Justiziar Föhlisch: »In Deutschland ist es - von Ausnahmefällen abgesehen - immer noch völlig legal, dass Anwälte bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße vierstellige Honorarrechnungen stellen und allein auf diese Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries, das Anwaltshonorar in bestimmten Fällen auf 50 bis 100 Euro zu begrenzen, geht noch nicht weit genug.« Zypries hatte auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln scharfe Kritik an der Abmahnpraxis einiger Anwälte geübt und angekündigt, die Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten bei einfachen Urheberrechtsverstößen zu deckeln. Von dieser Regelung würden gewerbliche Händler jedoch nicht profitieren.
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Kernseife
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Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 17:57    Titel: Das wird aber aller höchste Zeit! Antworten mit Zitat

Das wird aber allerhöchste Zeit, daß diese Abmahnmachenschaften endlich beseitigt werden!!!!
Hoffentlich dauert das nicht wieder, wie in anderen Verbraucherschutzfällen 20 Jahre.
Aber vielleicht gelingt es auch mal, einen solchen "Rechtsanwalt" mit den gleichen Waffen zu schlagen und solchen einen Typen mit hunderttausenden Euro Strafe zu belegen!
_________________
Einladung auf meine Homepage:
Buch - Autor - und mehr
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fon5656
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Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Finde ich total richtig was Kernseife schreibt!! Diese Rechtsanwälte gehören selbst vors Gericht die die Sachlage so auszunutzen! Man kann ja zuerst eine Mahnung an den Beschuldigten schicken damit der, wenn er was falsches gemacht hat, die Möglichkeit hat es abzustellen. Aber hier arbeiten reine "Blutsauger" die versuchen tausende von Euro mit Ihren Auftraggeber auf leichterweisse zu "verdienen".
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Thomas_Herzog
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Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2006 8:59    Titel: Zweischneidiges Schwert Antworten mit Zitat

Pauschal auf die Anwälte zu hauen, finde ich nicht unbedingt richtig. Oftmals machen Gewerbetreibende bewußt Werbung die nicht gesetzeskonform ist um einen Wettbewerbsvorteil zu bekommen. Gerade in der Computerindustrie gab und gibt es viele die Werbung machen und die Nutzer dabei bewußt täuschen (keine Angabe der MwSt.; keine Angabe der Frachtkosten; kein Möglichkeit der Zustellung von Schreiben und Klagen etc.; Ware nicht verfügbar ...) Selbst die ganz großen der Branche nutzen dies aus - nehmt mal irgendeine Zeitungsanzeige über das Superbilligangebot und versucht es zu bestellen, dann wißt Ihr wie ich das meine....
Da sich offensichtlich mit solchen unsauberen Methoden eine Menge Geld verdienen lässt, sind die vorhandenen Abmahnverfahren nicht wirksam genug.
Natürlich ist es für einen kleinen Shopbetreiber schwierig, sämtliche gesetzliche Vorgaben einzuhalten und ein Anwalt der einen Shop prüft kostet Geld, aber das ist keine Entschuldigung für Rechtsverstöße.
Ich denke ein differenzierter Lösungsansatz für Wettbewerbsverstöße wäre angebracht. Mahnt ein Anwalt viele ab, bekommt der seine Arbeit entsprechend dem Aufwand entlohnt, d.h. bei 100 oder mehr Fällen könnten das auch nur 100 EUR sein (für den Schreibaufwand, die Aktenanlage, die Aktenführung und das einmalige Prüfen des Vorgangs, Erstellen einer Musterabmahnung). Wird nur eine Firma abgemahnt, richtet sich der Streitwert nach dem Umsatz/Gewinn der durch die Werbung entsteht - und das könnten bei großen Firmen schnell ein paar Millionen sein. Da bei großen Firmen mit entsprechender Gegenwehr zu rechnen ist und damit auch ein höherer Aufwand für den Anwalt ensteht, wäre dies nur legitim.
Im übrigen sollte auch die öffentliche Verwaltung, Institutionen des öffentlichen Rechts etc abmahnbar sein, so könnten z.B. falsche Angaben in GEZ Werbespots unterbunden werden. Die vorhandene Möglicheit im Verwaltungsgerichtsweg Recht zu erhalten ist einfach unpraktikabel und führt selten zu befriedigenden Ergebnissen.
Abmahnungen gegenüber Privatpersonen, z.B. bei Auktionen sollten im Verhältnis zum Artikelpreis stehen (eine Briefmarke für 10 EUR darf nicht eine Anwaltsrechnung von 500 EUR auslösen).

Vielleicht sollte unsere unsere Regierung mal in diese Richtung Änderungen vornehmen. Ich denke solch ein System wäre gerechter.

Thomas Herzog
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Maxim
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2006 15:27    Titel: Re: Zweischneidiges Schwert Antworten mit Zitat

Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben::

Abmahnungen gegenüber Privatpersonen, z.B. bei Auktionen sollten im Verhältnis zum Artikelpreis stehen (eine Briefmarke für 10 EUR darf nicht eine Anwaltsrechnung von 500 EUR auslösen).

Vielleicht sollte unsere unsere Regierung mal in diese Richtung Änderungen vornehmen. Ich denke solch ein System wäre gerechter.

Thomas Herzog


Nicht vergessen, viele Abgemahnte dachten sie wären Privatpersonen, aber da sie z. B. 20 Ebay Bewertungen hatten, wird von den Schleimern behauptet sie wären gewerblich tätig. Der Abgemahnte muss dann erstmals mehrer Hundert Euro (die er nie mehr wieder sieht) an Anwaltskosten zahlen, um den Vorwurf loszuwerden.

Oder eine private Homepage über Katzenzucht mit einem Werbebanner, der noch nie eine Umsatz abgeworfen hat wird als gewerblich eingestuft und schon wirds teuer.

Anwaltsprüfung von Online Shops? Lach ich mich tot! Der geneigte Anwalt soll sich mal die Shops der grossen Versender anschauen inwieweit die Gesetzlich konform sind!
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Thomas_Herzog
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Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2006 16:18    Titel: Siehe dazu auch C'T 13/2006 S. 146 ff Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema gibt es in der aktuellen CT auch was Interessantes.

.. und ein Sprichwort sagt: Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.

Also wer auf einer privaten Seite Werbebanner schaltet ist selbst dran schuld; auch wer fremde Bilder oder Inhalte kopiert, begibt sich auf unsicheres Gelände. Das gilt auch für den Anwalt, der den 20fachen Ebay-Seller abmahnt, denn der hat nicht nur die Anwaltskosten, sondern im Zweifel auch die Gutachterkosten etc. zu zahlen, wenn er fälschlicherweise abgemahnt hat.

Nur so als Vorschlag für Interessierte: in vielen Fällen könnte es für den Betreiber hilfreich sein, sich eine .COM Domäne über einen ausländischen Provider anonym registrieren zu lassen. Dann haben es Anwälte richtig schwer Forderungen durchzusetzen.....

Einen wirksamen Schutz vor den Kosten ungerechtfertigten Abmahnungen und dem daraus resultierenden Kosten ist eine Rechtsschutzversicherung (am besten ohne Selbstbeteiligung).

Im übrigen sollte mein Beitrag in die Richtung gehen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum und kleine Verfehlungen sollten wie eine OWIG (z.B. falsches Parken) "kostengünstig" geahndet werden, richtige "Verbrecher" die Gewinn aus Ihren Verfehlungen ziehen soll das "Bußgeld" auch weh tun. Fände ich jedenfalls nur fair.

Thomas Herzog
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Gerd Beier
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 11:25    Titel: Arme Anwälte Antworten mit Zitat

die schon so ihr Geld verdienen müssen.
Sollen sich doch vernünftige Fälle suchen, aber sich nicht auf Internetanfänger stürzen, die ein paar Fehler gemacht haben.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6271

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2007 13:13    Titel: Neue Abmahnwelle erzürnt Unternehmen Antworten mit Zitat

Neue Abmahnwelle erzürnt Unternehmen

Eine gewaltige Serie von Abmahnungen verunsichert derzeit hunderttausende von Unternehmen, die Online-Handel betreiben. Juristen und Wirtschaftsverbände machen eine unsaubere Richtlinie des Justizministeriums für das Chaos verantwortlich und fordern von der Bundesregierung, endlich Rechtssicherheit herzustellen. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf.

Zitat:
Tausende von Unternehmern in Deutschland werden derzeit abgemahnt, obwohl sie sich Wort für Wort an die Richtlinien des Bundesjustizministeriums halten. Widersprüchliche Gerichtsentscheide zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Handel haben dafür gesorgt, dass zahlreiche deutsche Anwälte die Rechtsberatung ablehnen, weil ihnen das Haftungsrisiko zu groß ist. „Es gibt heute keine Rechtssicherheit mehr“, sagt Jan Kaestner, Mitglied der Geschäftsführung bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. „Das ganze ist eine Katastrophe.“

Betroffen sind vor allem mehrere hundert tausend Unternehmen, die ihre Waren beim Internet-Auktionshaus Ebay verkaufen. Einer von ihnen ist der Schuhhändler Michael Schmitt (Name geändert). „Ich bin früher mal wegen meiner AGB im Internet abgemahnt worden und deshalb habe ich mir extra die offizielle Vorlage der Bundesregierung besorgt“, sagt Schmitt. „Diese Vorlage stand unter jedem Artikel, den ich verkauft habe, und zwar Wort für Wort. 14 Tage später bin ich wieder abgemahnt worden.“

Schmitt muss voraussichtlich zahlen. „Sie können kaum etwas gegen diese Abmahnungen machen“, sagt der Rechtsanwalt Johannes Richard. Er hat sich auf das Onlinerecht spezialisiert und betreut Dutzende ähnlicher Fälle. Pro Abmahnung verlangt die Gegenseite bis zu 1 200 Euro. „Für Anwälte sind diese Abmahnungen ein ganz leichtes Geschäft“, sagt Richard. „Das liegt vor allem am Versagen des Gesetzgebers.“

Tatsächlich tobt zwischen Wirtschaft, Justiz und Regierung derzeit ein Streit um eine offizielle Mustervorlage des Gesetzgebers. Die so genannte » Musterwiderrufsbelehrung im Anhang der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) soll Unternehmen als Leitfaden für Geschäfte im Internet dienen. Diese Vorlage wurde von der Bundesregierung erstellt und in der Vergangenheit auch von der Wettbewerbszentrale empfohlen. Inzwischen aber gibt es mehrere Gerichtsurteile, die diese Mustervorlage für unzureichend halten. Die Urteile wurden vom Kammergericht Berlin (» AZ 5W 156/06) und Oberlandesgericht Hamburg (AZ 3U 103/06) bestätigt.

„Die Lage ist für den Gesetzgeber peinlich und für die Unternehmen misslich “, sagt Christian Groß, Rechtsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Weil die Richter in ihren Urteilen die Mustervorlage in vielen Punkten kritisieren und für rechtsunwirksam erklären, bestünde dringender Handlungsbedarf. „Wenn nicht einmal der Gesetzgeber die Gesetze richtig anwenden kann, sind die Unternehmen allemal überfordert“, sagt Groß. „Wir brauchen so schnell wie möglich einheitliche und klare Regeln für den Internethandel.“

Die Bundesregierung dagegen sieht keinen Handlungsbedarf. „Wir halten die Widerrufsbelehrung für zutreffend“, sagt ein Sprecher des Justizministeriums dem Handelsblatt auf Anfrage. „Aus diesem Grund kann eine Abmahnung nicht erfolgreich sein.“ Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung auch in der » Antwort auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter sowie der FDP-Fraktion zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Die lässige Haltung der Politiker bringt die Betroffenen zum Rasen. „Fakt ist, dass angemahnt wird und die Kläger vor Gericht Recht bekommen“, sagt Rudolf Koch, Vorstandsmitglied des Vereins Abmahnwelle e.V. Er bekommt täglich neue Fälle auf den Tisch und schätzt die Zahl der Abmahnungen bundesweit auf mehr als 10 000. Über den Erfolg der Klage entscheidet oft der Gerichtsstand. In vielen Bundesländern haben sich die Abgemahnten vor Gericht durchgesetzt, in Hamburg und Berlin dagegen schon in zweiter Instanz die Abmahner. „Das Problem ist jetzt, dass im Internet der fliegende Gerichtsstand gilt“, sagt Koch. „Weil man Internet-Angebote überall abrufen kann, sucht sich der Abmahner seinen Gerichtsstand einfach aus.“

So kann es für Unternehmen sehr teuer werden, sich an die Vorgaben des Gesetzgebers zu halten. Das Kammergericht Berlin nimmt in seiner Entscheidung ausdrücklich Bezug auf die Mustervorlage der Bundesregierung und untersagt dem abgemahnten Damenschuhhändler, die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung zu erteilen. Sollte er dies doch tun, droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.
Quelle:HB

Zitat:
„Der Gesetzgeber hat nicht sauber gearbeitet, die Rechnung zahlen die Unternehmer “, sagt Bernd Seifert, Referatsleiter Recht bei der IHK in Oldenburg. Was viele Betroffene besonders aufregt: fast alle Abmahnungen werden offenbar von Anwälten lanciert, die sich auf das Eintreiben von Gebühren spezialisiert haben. Zwar ist genau dies im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, doch immer wieder tauchen in den Abmahnschreiben die Namen derselben Anwälte auf. „Es ist oft nicht zu erkennen, wo der Wettbewerbsnachteil des Abmahners liegen soll“, sagt Rechtsanwalt Richard. „Aber die Vermutung liegt nahe, dass manche meiner Kollegen irgendeinen Unternehmer vorschicken und die beiden sich nachher die eingetriebenen Gebühren teilen.“

Die anhaltende Rechtsunsicherheit macht den Experten Sorgen. Derzeit wartet die Anwaltszene darauf, dass sich der Bundesgerichtshof der widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen annimmt. Doch selbst in diesem Falle haben die Abmahnspezialisten mittelfristig freie Hand. „Beim Bundesgerichtshof liegt die Sache bis zur Entscheidung mindestens zwei bis drei Jahre“, sagt Geschäftsführer Kaestner von der Wettbewerbszentrale. „In der Zwischenzeit werden sicherlich Trittbrettfahrer aufspringen und noch mehr Schaden einrichten.“

Ein besonders dreister Fall beschäftigt bereits die Staatsanwaltschaft. Der Verein „Ehrlich währt am längsten“, der in Oldenburg gegründet wurde und inzwischen in der Schweiz sitzt, hat nach Schätzung der Behörden 5 000 Abmahnungen verschickt. Die Vielzahl davon bezieht sich auf die Mustervorlage der Bundesregierung. 300 Unternehmer haben schon gezahlt. Dem Verein wurde inzwischen das Abmahnen verboten, weil offensichtlich war, dass es nicht um einen Wettbewerbsnachteil ging, sondern um das Eintreiben von Gebühren. Peter Wagner, der Vorsitzende des Vereins sitzt in Untersuchungshaft. Die Begründung der Staatsanwaltschaft Oldenburg: „Bei dem Angeklagten besteht Wiederholungsgefahr.“
Quelle:HB
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TEW
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2007 17:29    Titel: Hilfe bzgl. AGB gesucht Antworten mit Zitat

Hallo,

also sowie ich zur Zeit verwirrt bezüglich dem Thema AGB in OnlineShops und Ebay war ich glaube ich noch nie in etwas. Deshalb verstehe ich zur Zeit auch nicht mehr ob es überhaupt noch eine Sinn macht AGB zu veröfflichen oder gleich nur auf das BGB hinzuweisen.
Kann mir jemand hier weiterhelfen wo ich "rechtssichere" AGB bekomme oder was man jetzt machten soll.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3188

BeitragVerfasst am: 18.Apr 2007 7:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Widerstand gegen Abmahnungen zahlt sich häufig aus

Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße gehören zum Alltag im Onlinehandel. Aber oft fühlen sich die abgemahnten Shopbetreiber nicht nur im Recht, sondern sind es sogar. In mindestens drei Vierteln aller Fälle erzielen sie Erfolge, wenn sie sich gegen eine Abmahnung wehren. Das hat eine Studie von Trusted Shops jetzt ergeben.

Trusted Shops, Europas wichtigster Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops, hat 679 Onlinehändler nach ihren Erfahrungen befragt. Das aufbereitete Ergebnis steht inklusive Zahlen, Grafiken und Kommentaren unter www.trustedshops.de/presse zum Download bereit.

Abmahnungen und Gegenmaßnahmen

Nur 12 Prozent der befragten Shopbetreiber fanden die erfolgten Abmahnungen in vollem Umfang berechtigt – dagegen sah sich fast die Hälfte (49 Prozent) völlig zu unrecht abgemahnt. Häufigster Abmahn-Anlass waren mögliche Verstöße gegen das Widerrufs- sowie das Markenrecht.

In über zwei Dritteln der Fälle leisteten die Onlinehändler Widerstand gegen eine Abmahnung: Entweder wiesen sie die Abmahnungen vollständig zurück, änderten die Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten oder bezahlten nur einen Teil der geforderten Summe.

Dieses couragierte Verhalten brachte in der Regel wenigstens Teilsiege. Proportional am erfolgreichsten waren Shopbetreiber, die einen „Kompromiss“ angeboten hatten, also eine Änderung der Unterlassungserklärung oder eine Kostenreduzierung. Nur in 15 Prozent aller Fälle war das Vorgehen endgültig erfolglos, bei 10 Prozent läuft derzeit noch ein Gerichtsverfahren.

Abmahnungen gegen Muster ohne Wert

Pikanterweise wurden auch Formulierungen des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung abgemahnt. Das Muster stammt vom Bundesjustizministerium und sollte eigentlich Händlern, die es verwenden, Rechtssicherheit garantieren. Allerdings haben verschiedene Gerichte entschieden, eben diese Vorlage sei rechtswidrig. Die Bundesregierung bestritt noch jüngst, dass das Muster abgemahnt würde, woraufhin die FDP die Korrektur des Musters im Bundestag beantragte.

Massenabmahnungen durch Media Märkte und Co.

Der Großteil der Abmahnungen geht auf wenige Händler und Vereine zurück. An der Spitze liegt laut Umfrage die Elektronikkette Media Markt mit 18 Prozent der Abmahnungen, gefolgt vom mittlerweile aufgelösten Verein „Ehrlich währt am längsten“.

Existenznot durch Abmahnungen

Obwohl viele Händler erfolgreichen Widerstand leisten, musste die Hälfte der befragten Shops schon über 1.500 Euro Abmahnkosten bezahlen. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen. Kein Wunder, dass sich 40 Prozent der Betreiber in ihrer Existenz bedroht sehen.

Aber was lässt sich gegen die derzeitige Abmahnpraxis unternehmen?
Als wichtigste Gegenmaßnahme wünschen sich die Händler, dass die möglichen Anwaltskosten gesetzlich limitiert werden. Auch einfachere Gesetze, die unabsichtliche Verstöße verhindern, stehen oben auf der Wunschliste.




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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2007 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung:
Die e-Tail GmbH mahnt falsche Gewährleistungsklauseln bei eBay ab


"Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln 12 Monate." Dieser (oder jeder ähnlich lautender) Satz wird zur Zeit von zehntausenden eBay-Händlern auf der eBay-Plattform in den jeweiligen Artikelbeschreibungen eingesetzt - und mittlerweile leider auch seitens der abmahnfreudigen e-Tail GmbH abgemahnt.

So heißt es unter anderem in der Abmahnung:

Die von Ihnen verwendete Klausel enthält nur eine einzige einheitliche Regelung, mit der für sämtliche Gewährleistungsrechte des Käufers die Verjährung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr abgekürzt wird.
Der Vebraucher wird davon ausgehen, dass auch die in § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB genannten Gewährleistungsrechte nur innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden könnten.

Was steckt rechtlich dahinter?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 438 II vor, dass der gewerbliche Verkäufer (Unternehmer) gegenüber dem Verbraucher 2 Jahre für Mängel der gelieferten Ware einzustehen hat (die sog. Gewährleistungsfrist). Dies gilt grundsätzlich auch für Ware, die in einem gebrauchten Zustand verkauft wurde.

Nun ist es für Unternehmer gegenüber Verbrauchern zwar prinzipiell möglich, die Gewährleistung bei gebrauchten Produkten auf 12 Monate zu begrenzen und gegenüber Unternehmern gar ganz ausschließen. Zum Abmahnrisiko wird eine solche Regelung jedoch immer dann, wenn Sie rechtlich lediglich "verkürzt" zum Einsatz kommt.

Wird nämlich die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängel in den eBay-Artikelbeschreibungen modifiziert, werden damit nicht nur die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt (siehe oben unter 1) zeitlich und damit auch inhaltlich beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich vielmehr gleichzeitig - und das wird meist von den eBay-Händlern übersehen – auch auf eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers.

Für die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen gelten aber wiederum sehr hohe Wirksamkeitsvoraussetzungen:

So kann gemäß § 309 Nr. 7 a und b BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung nicht für Körper –Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden. Gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB wird darüber hinaus geregelt, dass die Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten begrenzt werden kann. Die Rechtsprechung sieht hier bei leichter Fahrlässigkeit eine Beschränkung auf den vorhersehbaren Schaden als möglich an.

Fazit:

Eine wirksame Haftungsausschlussregelung ist schon in den sog. "Allgemeingen Geschäftsbedingungen" eine recht diffiziele Angelegenheit. So müssen in einer Klausel Beschränkungen für alle Formen der Haftung formuliert werden, die wiederum sämtliche gesetzlichen Ausnahmeregelungen berücksichtigt. Die IT-Recht Kanzlei rät aus dem Grund allen Online-Händlern:

Für den Fall, dass sich in Ihren Artikelbeschreibungen bei eBay folgender (oder ähnlich lautender) Satz befindet: "Der Verbraucher hat 1 Jahr Gewährleistung für den Fall, dass es sich um gebrauchte Ware handelt." Löschen Sie diesen Satz aus Ihren eBay-Artikelbeschreibungen. Überprüfen Sie Ihre AGB dahingehend, ob Ihre Regelungen zur Gewährleistungsverkürzung rechtlich einwandfrei sind. Gerne steht Ihnen hierfür die IT-Recht Kanzlei zur Verfügung. Entfernen Sie am besten sämtliche Hinweise zum Gewährleistungsrecht aus Ihren eBay-Artikelbeschreibungen. Überlassen Sie solche Regelungen lieber Ihren AGB (wenn Sie denn welche im Einsatz haben sollten). Sollten Sie über keine AGB verfügen, dann gehen Sie in Ihrem gesamten eBay-Angebot nicht auf das Thema Gewährleistung an.

Bitte beachten: Die oben geannten Hinweise beziehen sich natürlich nicht nur auf die eBay-Plattformen, sondern gelten prinzipiell für sämtliche gewerbliche Internetpräsenzen, die für den Vertrieb von Waren eingesetzt werden.



Pressemitteilung von: IT-Recht Kanzlei
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