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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5910
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Verfasst am: 25.Sep 2007 11:56 Titel: Paul Kirchhof: Schlank, aber kraftvoll |
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Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht.
Der moderne Staat ist in seinen Handlungsmitteln verfassungsrechtlich gebunden, in seinen Aufgaben kaum begrenzt. Ursprünglich erfüllte der Staat die Aufgaben der "Policey", des Schutzes eines durch Mauern umgrenzten Gemeinwesens und dessen Lebensbedingungen. Später verfolgte er einen aufklärungsgewissen Auftrag einer gemeinsamen "Glückseligkeit" von Fürst und Volk, überforderte damit aber seine Handlungsmöglichkeiten. Der freiheitliche Verfassungsstaat erwartet von den freiheitsberechtigten Bürgern in einem prinzipiellen Freiheitsvertrauen die Gestaltung von individuellem Leben und Gemeinwohl.
Grundsätzlich beschränkt sich der Staat auf das Setzen und Durchsetzen von Recht, das den Rahmen für diese Entfaltung individueller Freiheit sichert. Doch darf der Verfassungsstaat nicht bei der bloßen Rechtsgewähr stehen bleiben.
Solange die Gesundheitsvorsorge privat war, gab es keine Impfpflicht und keine Versicherungspflicht, damit aber auch keinen staatlichen Schutz gegen Seuchen und allgemeine Krankheitsrisiken. Technische Gefährdungen mit wachsenden Risiken - insbesondere des Atom- und Verkehrsrechts - konnten nicht mehr durch privatrechtliche Verantwortlichkeiten vermieden, sondern mussten durch ein staatliches Verbot mit Genehmigungs-, Erprobungs- und Überwachungsvorbehalten begrenzt werden. Gemeingüter wie Wasser und Luft waren früher für jedermann zum beliebigen Gebrauch verfügbar, werden nunmehr aber durch eine Belastung von nicht mehr erträglicher Intensität zu einem staatlich bewirtschafteten Gut. Und individuelle Freiheit bedeutet keinesfalls, dass ein einzelner Mensch in Deutschland in Freiheit existenziell oder kulturell verhungern würde.
Das Grundgesetz sieht den Staat deswegen weniger als bevormundenden Organisator und Interpreten individueller Freiheit. Es sieht ihn als Gewährleistungsstaat, der die Gestaltung von Wirtschaft und Kultur sowie individuelle Lebensgestaltung privater Hand überlässt, aber in Reserve steht, wenn Freiheit, Individualinitiative und Markt ihre Aufgabe nicht erfüllen. Grundsätzlich bietet der Bäcker dem Menschen das Brot, der Staat übernimmt nur in Krisenzeiten eine Lebensmittelbewirtschaftung. Der Mensch verdient durch eigene Arbeit sein Einkommen, der Staat leistet nur soziale Hilfe bei existenzbedrohender Armut. Die Eltern erziehen ihr Kind, der Staat beschränkt sich auf die Rolle des Wächters.
Diese Idee des freiheitsgewährleistenden, nicht freiheitsbevormundenden Staates wird gegenwärtig durch drei Entwicklungen gefährdet: Das Gesetz ist ein Garant der Freiheit, wenn es Mein von Dein abgrenzt, Erwerb und Einkommen ermöglicht, die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ordnet. Doch erleben wir gegenwärtig eine Normenflut, weil der deutsche und der europäische Gesetzgeber immer mehr Lebensbereiche und dort jedes Detail regeln wollen, damit den Bürger bedrängt und seine Freiheit fast erstickt. Demgegenüber müssen wir uns darauf besinnen, dass nur ein rares Gut wertvoll ist. Das gilt auch für das Recht, das der Bürger kennen und verstehen muss, will er es befolgen. Deshalb sollte es für jeden Lebens- und Rechtsbereich nur so viele Normen geben, wie der zuständige Ministerialrat aktiv im Gedächtnis behalten kann. Was der Experte nicht vermag, darf der Staat vom Bürger nicht erwarten.
Sodann muss der Staat Distanz zu seinen Bürgern wahren. Die Grundidee des unbefangenen und unparteilichen Handelns setzt voraus, dass Staatsorgane und demokratische Repräsentanten sich nicht mit den von ihren Regelungen betroffenen Menschen vernetzen und verflechten, sie vielmehr eine innere Unabhängigkeit und Souveränität gegenüber den betroffenen Menschen wahren. Wenn das Recht in den Sog von Interessentenwissen, Erwerbsmotiv und Gruppenherrschaft gerät, der Abgeordnete mehr mit Verbänden und Parteien als mit den Bürgern spricht, der Staat beim "Energiekonsens" oder einem "Bündnis für Arbeit" mit den Betroffenen paktiert, wenn sich zwischen staatliches Handeln und den betroffenen Bürgern ein System von Räten und Organen der Zielführung, Evaluation und Qualitätssicherung drängt, so werden fast alle verfassungsrechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Gleichheit, Gemeinwohl, Demokratie und Rechtstaat unterlaufen.
Schließlich und vor allem müssen die Bürger sich wieder in ihren Erwartungen an den Staat zurücknehmen. Je mehr wir vom Staat nicht nur gutes Recht sondern auch gutes Geld erwarten, desto mehr Finanzmacht gewinnt er, und desto weniger Kapital bleibt für den Bürger. Der Staat ist grundsätzlich nicht wirtschaftlich produktiv, kann deshalb als Wohltäter nur das geben, was er vorher steuerlich genommen hat. Wer dem Bürger neue Staatsleistungen verspricht, verheißt höhere Steuern. Ein Ausweichen in die Staatsverschuldung ist unverantwortlich. Gerade weil der Staat strukturell nicht wirtschaftlich produziert, deswegen keine Gewinne erzielt, mit denen er Darlehen tilgen und Zinsen bezahlen könnte, steht ihm eine Verschuldung nur als Ausnahmeinstrument zur Verfügung.
Wir brauchen den schlanken Staat, der sich auf die Kernaufgaben einer Gewährleistung von Frieden, Sicherheit, Freiheit, sozialer Zugehörigkeit und Existenz besinnt. Nur der schlanke ist ein handlungsfähiger Staat.
Quelle: FTD |
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