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Prognose: Prozessflut

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loooser
User gebannt


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 2774

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2004 7:34    Titel: Prognose: Prozessflut Antworten mit Zitat

Eheverträge dürfen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Ehepartner nach der Scheidung nicht einseitig benachteiligen. Sonst können sie sittenwidrig und damit ungültig sein.

Auch wenn die Ehepartner den Vertrag frei gestalten könnten, dürften sie einen Kernbereich gegenseitiger Rechte dabei nicht antasten, befand der zwölfte Zivilsenat des BGH in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil. Dazu gehörten der Unterhalt für die Kinderbetreuung sowie die Versorgung im Alter und bei Krankheit. Die Aufteilung des gemeinsam in der Ehe angehäuften Vermögens (Zugewinnausgleich) könne dagegen ausgeschlossen werden. Die Gerichte müssten in jedem Einzelfall die Lebensumstände beider Partner bei Abschluss des Vertrags und bei der Scheidung prüfen, entschied der BGH-Familiensenat. (Az.: XII ZR 265/02)

In dem Verfahren ging es darum, wie weit die Partner bei der Ausgestaltung von Eheverträgen gehen dürfen. "Ein Ehevertrag ist ein anderes Gebilde als ein normaler Vertrag", hatte Richterin Meo-Micaela Hahne in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2003 betont. Das Verfassungsgericht hatte 2001 verlangt, Eheverträge genauer zu überprüfen. Bis dahin hatten die Gerichte derartige Vereinbarungen im Nachhinein nur vorsichtig abgeändert.

BGH SCHREIBT DOPPELTE PRÜFUNG VOR

Nun gab der BGH den Gerichten eine zweistufige Prüfung auf: Die Situation beider Eheleute müsse einerseits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, andererseits bei der Scheidung beleuchtet werden. Sei ein Ehepartner schon bei der Unterschrift unter den Vertrag erheblich benachteiligt worden, weil der andere seine Unterlegenheit oder Abhängigkeit ausgenutzt habe, seien alle Vereinbarungen im Ehevertrag unwirksam, bestimmte das Gericht. Dann behielte der oder die zu kurz Gekommene alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Auch das Vermögen könne dann aufgeteilt werden. Ergebe sich die Benachteiligung eines Partners erst aus den geänderten Lebensumständen während der Ehe, müsse der Vertrag zwar der Situation angepasst werden, sei aber nicht ungültig.

Im konkreten Fall gaben die Richter dennoch dem beklagten Ehemann recht, dessen Ehevertrag das Oberlandesgericht München (OLG) mit der Begründung aufgehoben hatte, der Vertrag verstoße wegen starker Benachteiligung der Ehefrau gegen die guten Sitten. Das OLG müsse den Fall besser überprüfen, rügte der BGH. Aus dem Urteil sei nicht erkennbar, ob der Mann die Unterlegenheit seiner Frau ausgenutzt habe und der ganze Vertrag damit nichtig sei.

Der Unternehmensberater und seine Frau, eine Kunsthistorikerin, hatten nach der Geburt des ersten Kindes 1988 im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart und Unterhaltszahlungen ausgeschlossen. Die Frau ging anschließend nicht mehr arbeiten, während der Ehemann 13.800 Euro monatlich verdiente. Bei der Scheidung 2001 verfügte der Mann im Gegensatz zu seiner Ex-Frau über erhebliche Einkünfte und Immobilienbesitz von 500.000 Euro. Sie verlangte daraufhin Unterhalt und die Hälfte des Vermögens. Ihr Anwalt hatte erklärt, die Familie habe sich mit Kleidern aus der Altkleidersammlung und Möbeln aus dem Sperrmüll versorgen müssen.

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Starskies2000
Insider


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2004 7:48    Titel: Verträge? Antworten mit Zitat

Gut es gibt wie immer auch Schmutzbuckel. Klar.
Aber was sagt uns das ganze? (Jedenfalls mir).
Rechtssicherheit? Gibt es nicht. Der Grundsatz Verträge sind Einzuhalten ist nichts mehr Wert.
Das ist doch mit einer der Grundübel in diesem Land.
Verträge haben nur noch einen unverbindlichen Charakter.
Eine Wage Absichtserklärung sich solange an einen Vertrag zu halten wie er mir von nutzen ist. Passt er nicht mehr wird er einfach gebrochen.
Dies zieht sich durch alle Schichten, durch alle Systeme. Egal ob Privat, Regierung, Firmen, Behörden etc.
Das Wort (Vertrag) hat einfach keinen Wert mehr.
Das heist also keine Rechtssicherheit, keine Planungssicherheit und somit kein Vertrauen.
Kein Vertrauen keine Investitionen (Privat oder Geschäftlich).
Verträge haben den Wert von Politiker Versprechen bekommen.
Einige werden jetzt wieder erwiedern, ja aber wenn doch eine Seite über den Tisch gezogen wurde.
Zum einen gilt, vorher lesen bevor man (frau) unterschreibt.
Sich genau überlegen was man (frau) dort unterschreibt.
Sich über Mögliche Konsequenzen Bewust sein.
Dies ist jetzt aber kein Statement jeden Staubsaugerverkäufer der einer Oma den Brandneuen Staubsauger verhökert den sie garantiert nicht mehr braucht in Schutz zu nehmen.
Den Ehrlichkeit erwarte ich auch von der Ausstellenden Vertragsseite.
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2004 8:55    Titel: ......... Antworten mit Zitat

Hier hat der BGH, unter vielen anderen fragwürdigen Entscheidungen, mal wieder eine korrekte Entscheidung getroffen.
Betrachtet man die Ehe (bei Ehevertrag) als Zusammenschluß zweier unabhängiger Ich-AG's, so ist festzustellen, daß, aufgrund des besonderen Charakters dieses Zusammenschlusses, grundsätzlich von einer gegenseitigen Abhängigkeit und gegenseitiger Einflußnahme in allen ihren Diversifikationen ausgegangen werden muß. Zu berücksichtigen ist hierbei selbstverständlich der Umstand, daß die der Institution Ehe innewohnenden physiologischen und psychologischen besonderen Beziehungen auch ihren Niederschlag im rein unternehmerischen Bereich finden.
Insofern ist es selbstverständlich korrekt und auch notwendig, die Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Vertrags als auch die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags jeweils einer Prüfung zu unterziehen. Selbstverständlich sollte dies auch Auswirkungen auf den Vertrag haben, sobald dieser aufgelöst wird.
Dies sollte allerdings wirklich n u r auf die Ehe als Gesellschaftsform (Ehevertrag) bezogen werden können.

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