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Realer Einkommensverlust von 0,45 %...

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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2005 14:44    Titel: Realer Einkommensverlust von 0,45 %... Antworten mit Zitat

Liebe LeserInnen...

sofern Sie als Arbeitnehmer tätig sind, werden Sie beim Blick auf Ihre Juli- Lohn- / Gehaltsabrechnung feststellen, daß sich gewisse Relationen verschoben haben...

Das seit fast vierzig Jahren feststehende Prinzip der Gleichbehandlung zur Aufbringung der Krankenkassenbeiträge (50:50) wurde nun endgültig aufgeweicht...

War die Neuregelung zunächst für Anfang 2006 vorgesehen, greifen die Änderungen bereits zum 01.07.05...

Infos darüber u.a. hier:

http://www.dak.de/content/dakhome/beitragssenkung.html

Natürlich handelt es sich dabei nicht, wie großflächig angekündigt, um eine Beitragssenkung seitens der Krankenkassen, sondern um eine gesetzlich verordnete Senkung aufgrund der Gesundheitsreform durch Frau Ministerin Ulla Schmidt...

Gleichzeitig wird das bisher bestehende Paritätsprinzip ausgehebelt insoweit, als das zukünftig (eben ab 01.07.05) der Arbeitnehmer 0,45 % (eben die Hälfte von bewußten 0,9 %) mehr als Krankenkassenbeitrag zu leisten hat als der Arbeitgeber...

Diese zusätzlichen 0,45 % stellen einen definitiven Einkommensverlust dar...!

Mir liegt im Rahmen meiner Tätigkeit ( www.wilhelm-data.de ) u.a. die Papierform der DAK-Ausgabe vor...

Die - sinngemäße - Aussage am Ende des Beitrags...

Die Arbeitnehmer haben damit ihren Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten geleistet... Nun wollen wir schauen, was arbeitgeberseitig nachfolgt...

Sie wollen meine Meinung wissen...?

NICHTS wird geschehen...! Stattdessen können sich die Aktionäre darüber freuen, daß man ihnen wieder 1/10 mehr in den Allerwertesten wird schieben können...

Pfui Deibel...

Meine Hinweise, um das Desaster zumindest für das Jahr 2005 abzumildern:

- Zeit-Lohnempfänger erhalten ihr Urlaubsgeld üblicherweise unmittelbar mit der Lohnabrechnung, in dessen Zeitraum auch die genommenen Urlaubstage fallen...

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, daß spätestens mit der Juni-Lohnabrechnung das Urlaubsgeld für das restliche Gesamtjahr 2005 ausbezahlt wird...

- Gehaltsempfänger erhalten ihr Urlaubsgeld, unabhängig von den genommenen Tagen im lfd. Jahr, in der Regel in einem bestimmten Monat des Jahres zu 100 % - oftmals ist es der Monat Juli...

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, daß das komplette Urlaubsgeld mit der Juni-Abrechnung ausgezahlt wird...

In diesem Sinne...

Peter Wilhelm
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sophros
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2005 7:54    Titel: Krankassenbeiträge für Rentner Antworten mit Zitat

Aber nicht nur Arbeitnehmer haben weniger in der Lohntüte. Wie ich jetzt auf meinem neuen Rentenbescheid feststellen mußte, wid auch der Zuszuschß zur Krankenkasse gekürzt. Ist das eine Kürzung der Rente?
Gunter Kaufmann
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