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Rechtsschutz wird ausgehebelt

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tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1177

BeitragVerfasst am: 9.Sep 2004 19:11    Titel: Rechtsschutz wird ausgehebelt Antworten mit Zitat

Länder wollen »Reform der Justiz« zu Lasten der Bürger. »Praxisgebühr« auch bei Gericht

Nicht die eigentlich dafür zuständige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), sondern die Justizminister der Bundesländer haben am Mittwoch mit Plänen für eine »Reform der Justiz an Haupt und Gliedern« überrascht. Sie schlagen eine völlige Neuorganisation der Gerichte vor. Es ist anzunehmen, daß die meisten Bürger dies für eine Debatte halten, die nur für Fachleute und Insider interessant ist. In Wahrheit sind aber massive Einschränkungen des Rechtsschutzes vorgesehen, die alle angehen.

Ein Kernpunkt der »Reform« ist die Abschaffung der Amtsgerichte. Als erste Instanz wären demnach überall die Landgerichte zuständig. Wer also beispielsweise sein Recht als Mieter oder Verbraucher einklagen will, wird künftig wesentlich weitere Wege zum Gericht einkalkulieren müssen. Denn Amtsgerichte gibt es auch in kleineren Städten, Landgerichte sind meist zentral an einem Ort für mehrere Landkreise eingerichtet. Nebenbei wird der Rechtsschutz teurer, denn bei Landgerichten herrscht Anwaltszwang, während man bei einem Amtsgericht sein Anliegen selbst vortragen kann. Hintergrund des Vorstoßes der Bundesländer ist angeblich die Einsparung von Kosten, obwohl die Justizetats die öffentlichen Haushalte ohnehin nur gering belasten.

Bürger, die ihr Recht mit Hilfe eines Gerichts durchsetzen wollen oder müssen, werden nach den Plänen der Justizminister künftig stärker zur Kasse gebeten. So soll eine Art »Praxisgebühr« allein dafür erhoben werden, daß man die Justiz in Anspruch nimmt. Diese Gebühr ist persönlich zu entrichten, selbst wenn man den Rechtsstreit gewinnt und auch dann, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Dahinter steckt offenkundig der Versuch, die Bürger davon abzuhalten, sich überhaupt an ein Gericht zu wenden. Ob eine solche Abschreckungspolitik mit dem verfassungsmäßigen Anspruch auf Justizgewährung vereinbar ist, erscheint fraglich.

Um Kosten zu sparen, sollen auch wieder einmal die Rechtsmittel eingeschränkt werden. Wer künftig einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr bezichtigt und zu einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt wird – immerhin eine spürbare Einschränkung der persönlichen Mobilität und ein Arbeitsplatzrisiko für viele Beschäftigte –, hätte nach dem Willen der Justizminister keine Chance mehr, gegen eine solche Entscheidung Einspruch einzulegen.
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Browser
.


Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 9.Sep 2004 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll's!
Es wird also weitaus früher darauf hinauslaufen, daß der bzw. die Bürger das Recht, einschl. Urteil und Vollstreckung, nicht zu vergessen den Schadensersatz und die Wiedergutmachung, in die eigenen Hände nehmen.
Vielleicht sollte man schon mal rein vorsorglich doch von der alten DDR was lernen. Da haben sich die Bürger mit den Entscheidungen des Staates arrangiert und viele haben gar nicht so schlecht dabei gelebt (wie mir ein Insider sagte).

Sollten Vertreter der Staatsgewalt, wenn sie schon nicht in der Lage waren, eine solche Entwicklung vorherzusehen, dagegen Einwände haben, könnte es leicht möglich sein, daß sich eine Art letzte Instanz bildet, deren Aufgabe es ist, solche Einwände dieser Vertreter direkt bei jenen zu hinterfragen und gleich an Ort und Stelle die notwendigen Korrekturen einzuleiten.

Mit den besten Wünschen, Browser (der die Zeichen der Zeit zu sehen glaubt)
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 9.Sep 2004 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Würde die Rechtschutzversicherung abgeschafft oder dementsprechend
verteuert, wäre eine Entlastung der Gerichte um mindestens 50% zu
verzeichnen.

Dann gäbe es auch kein Problem mit irgendwelchen "Gerichts-Praxisgebühren".

Dann nämlich hätte es ein Ende mit den Sprüchen wie "Sie hören von
meinem Anwalt", wenn die Blätter des nachbarlichen Kirschbaums
zufällig auf das Nebengrundstück rieseln.

Vor zwei Wochen streift jemand mit seinem Wagen mein schickes Auto.
Das schöne daran: ich stand (!) und er war der Meinung, ich hätte nicht
einfach anzuhalten, schließlich dachte er ja, ich sei schon weitergefahren.

Auch das beruhigende und aufklärende Einreden der Polizeibeamten
konnte ihn nicht davon abbringen, erst mal einen ebenso dummen
Spruch abzulassen. "Das laß ich erst mal durch meine Anwälte prüfen,
ich habe ja schließlich Rechtschutz."

Am nächsten Tag hat er mich kleinlaut angerufen und alles eingesehen.
Wohl aber erst nach Rücksprache mit seinem Anwalt...

Kurz gesagt: zum Ko***
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tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1177

BeitragVerfasst am: 9.Sep 2004 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in die eigenen Hände nehmen.


Sag ich doch, @ Browser.
Ich bettele hier schon lange nach einer
Doppelläufigen, wie Sie sich erinnern werden

@ werner callies,
Zitat:
Würde die Rechtschutzversicherung abgeschafft oder dementsprechend
verteuert, wäre eine Entlastung der Gerichte um mindestens 50% zu
verzeichnen.


Ein Rechtsschutzversicherer prüft ob überhaupt eine Grundlage für
den Gang vor das Gericht besteht.
Sind die Erfolgsaussichten zum Gewinn eines Prozesses nicht
mindestens 55% dann lehnt der Versicherer Rechtsbeistand ab.

Ja, und noch etwas.
Eines sollten sich die Rechtsschutzversicherten merken:
Die kostenlose Rechtsauskunft bei einem Anwalt ist für die
Versicherungsgesellschaft nicht kostenlos. Der Anwalt fordert
sein Honorar ein.
Wer nun denkt unbegrenzt einen Anwalt für seine Wehwehchen mit den Mitmenschen beschäftigen zu können - der irrt.

Übersteigen die Anwaltskosten im laufenden Jahr das (x)- fache des
des zu zahlenden Jahresbeitrages, dann war man mal versichert
und wird keine Rechtsschutzversicherung als bekannter Streitlustiger
mehr bekommen.

MfG Ronald

(x)- fache = die Versicherer handhaben es unterschiedlich , es gilt
im allgemeinen der 3 -4 fache Jahresbeitrag.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2004 6:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hier eine aktuelle Meldung dazu:

Gerichtsverfahren sollen verkürzt werden
Künftig nur noch zwei statt fünf Gerichtsbarkeiten - Bundesländer bereiten radikale Justiz-Reform vor
von Ansgar Graw

Berlin - Nur noch zwei statt fünf Gerichtsbarkeiten. Drei anstelle von vier Stufen im Gerichtsaufbau. Verkürzte Verfahren. Die Vorschläge, die eine von Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann eingesetzte Arbeitsgruppe für eine "zukunftsfähige Justiz" vorgelegt hat, klingen überzeugend. Es gehe um eine "Reform der Justiz an Haupt und Gliedern", sagte die CDU-Politikerin bei der Präsentation des 58-seitigen Papiers.

Einer der Autoren, Horst Eylmann, ehemals CDU-Abgeordneter und Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses, definierte das zentrale Anliegen: "Wir möchten eine Justiz, die sich auf ihre Kernaufgabe bezieht - die spruchrichterliche Tätigkeit." Derzeit seien die Verfahren zu lang, der Apparat zu kompliziert und mit Aufgaben überfrachtet. Darum soll die "freiwillige Gerichtsbarkeit" von den Gerichten zu den Behörden delegiert werden. Das betrifft etwa Angelegenheiten des Register-, Vormundschafts- oder Nachlasswesens. Koautor Christian Kirchner, Professor für Internationales Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Berliner Humboldt-Universität, ergänzte, bei der Wahrnehmung etwa der Aufgaben des Gerichtsvollziehers seien im Sinne des schlanken Staates Privatisierungen denkbar. Dabei würde die eigentliche Anordnung zwar eine hoheitliche Angelegenheit bleiben, aber Privatunternehmen könnten mit der Vollstreckung betraut werden.

Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe, zu der außerdem der Bremer Rechtsprofessor Rolf Knieper, der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, Hartwin Kramer, und der Rechtsanwalt und Kölner Lehrbeauftragte Thomas Mayen gehören, sollen die Arbeitsgerichte mit den ordentlichen Gerichten - Amtsgerichte, Land- und Oberlandesgerichte sowie deren Strafgerichte - zu einem "Zivilgericht" fusionieren.

Daneben wird die Zusammenführung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit vorgeschlagen. Dies soll zu Synergien führen. Während bei Verwaltungsgerichten nach dem Rückgang der Asylbewerberzahlen Kapazitäten frei sind, erwarten die Sozialgerichte auch infolge der Hartz-Gesetze einen weiteren Prozessanstieg. Die Umstellung von fünf auf zwei Gerichtsbarkeiten soll zuerst auf Landes-, dann auch auf Bundesebene erfolgen. Zugleich sollen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einheitliche "Eingangsgerichte" die bisherigen Amts- und Landgerichte ablösen. Zusammen mit Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof gäbe es damit statt vier nur noch drei Instanzstufen.

In dem Papier wird dafür geworben, Bagatellstreitigkeiten nur noch bei rechtsgrundsätzlicher Bedeutung vor Gericht zuzulassen. Die Ministerin denkt außerdem über eine generelle Eigenbeteiligung nach, die alle Klageführenden unabhängig von einer eventuellen Rechtsschutzversicherung zahlen müssten - eine Art Praxisgebühr für Prozesshansel also.

Bei allen Landesjustizministern gebe es die Einsicht, dass eine Strukturreform überfällig sei, versicherte Heister-Neumann. Auch vom Deutschen Richterbund kam gestern Zustimmung zu der Forderung, die Gerichtsbarkeit wieder auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Bleibt der Haken an der guten Nachricht: Vorschläge zur großen Justizreform sind in der bundesdeutschen Geschichte Legion. Eylmann erinnerte an entsprechende Forderungen des Richterbundes aus den sechziger Jahren, "die nicht einmal in die Nähe einer Realisierung gekommen sind".

Im Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf von Sachsen und Baden-Württemberg zur Zusammenführung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit. Doch die Rechtspolitiker der Unionsbundestagsfraktion votierten unlängst gegen die Auflösung der Fachgerichtsbarkeiten. Bis zur zukunftsfähigen Justiz könnte also noch ein weiter Weg zurückzulegen sein.
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Starskies2000
Insider


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2004 6:13    Titel: Schon mal in die Parlamente geschaut Antworten mit Zitat

welche Berufsgruppe nach Beamten (inkl.) Lehrer die grösste ist?
Selbstständige? Hausfrauen? Arbeiter?
Nein. Anwälte.
Mir sind allein aus meinem eigenen privaten Bekanntenkreis, 3 davon bekannt die entweder in einem Parlament sitzen oder daran arbeiten.
Wieviele Anwälte habe ich in meinem privaten Bekanntenkreis?
Richtig; 3
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monxx77
User gebannt


Anmeldungsdatum: 06.05.2004
Beiträge: 1604

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2004 6:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Streitsucht ist tatsächlich ausgeprägt in Deutschland, dabei gibt es etablierte Stellen für die kleinen Dinge des Alltages.

Es gibt die kommunalen Schiedsstellen, es gibt Ombudsmänner/Frauen, es gibt die verschiedensten Beratungsstellen und Informationsquellen, um sich schlau zu machen und sich Anwälte und Gerichte zu ersparen.

Aber nein, wegen jedem Schxxx muß Justizia endlos bemüht werden! Die Geldgier der Anwälte fördert sogar noch die Prozeßsucht der Kläger durch alle Instanzen:

(Zitat)

Urteil: Nutzer muss 5840 Euro Dialer-Kosten zahlen
Ein Internetsurfer aus dem Raum München ist jetzt auch in zweiter
Instanz dazu verurteilt worden, Dialer-Gebühren in Höhe von insgesamt
5844 Euro an seine Telefongesellschaft zu bezahlen. Das
Oberlandesgericht München kam zum Schluss, dass der User den Dialer ganz
bewusst und mehrfach genutzt hatte, um darüber Erotikdienste im Internet
in Anspruch zu nehmen. Dazu hatte er sogar eine eingerichtete
0190-Sperre abschalten lassen...

http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0001/YaBB.cgi?board=25;action=display;num=1094628320;start=0#0

(Zitat Ende)

Ja über was beschwert sich dieser Mann denn und marschiert mit seinem Anwalt durch alle Berufungsinstanzen? ER HAT ES SO GEWOLLT und solches WOLLEN muß bestraft bzw. bezahlt werden, mit DUMMHEIT/BLINDHEIT/Reue nach Rechnungserhalt kann sich niemand herausreden. Aber nein wir prozessieren weiter und zahlen Anwalts- und Gerichtskosten!

Soll ich jetzt noch belegen das DUMME Verbraucher trotz Beratung und Warnung zum Anwalt marschieren, um Briefkästen in London und Amsterdam zu verklagen, damit ihre Gewinnbriefversprechungen von 2 Mio Euro ausgezahlt werden?



MfG monxx77
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