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Schwarzarbeit - Putzfrau

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 6.März 2006 6:20    Titel: Schwarzarbeit - Putzfrau Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie bezahle ich eine Putzfrau?

Die Ich-AG steht vor dem Aus. Viele Haushaltshilfen werden künftig wieder schwarzarbeiten. Doch es gibt auch Möglichkeiten, sie legal zu beschäftigen. Wie geht das? Antworten auf die wichtigsten Fragen

Schwarzarbeit ist deshalb immer noch die am weitesten verbreitete Beschäftigungsform für Haushaltshilfen. Einige von ihnen haben sich zwar als Ich-AG selbständig gemacht und damit legalisiert. Doch der Ich-AG-Zuschuß, den die Bundesagentur für Arbeit im Februar rund 227 000 Existenzgründern überwies, läuft nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Danach werden Ich-AG und das sechs Monate lang laufende Überbrückungsgeld zusammengelegt.

Vollständig lesen bei;
http://www.wams.de/data/2006/03/05/855111.html

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6452

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2008 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Senioren pflegebedürftig werden, sind die Angehörigen oft überfordert. Ein ambulanter Pflegedienst reicht oft nicht aus. Deshalb greifen die Angehörigen immer öfter auf Helfer aus Osteuropa zurück.

Was viele Angehörige nicht wissen: Es gibt auch die Möglichkeit, osteuropäische Haushaltshilfen für Senioren legal einzustellen.

Speziell für pflegebedürftige Menschen gibt es das Haushaltshilfen-Programm der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit:

Wer in seinem Haus eine pflegebedürftige Person hat, der hat die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe aus Osteuropa zu beschäftigen über dieses Programm, sagt Sabine Seidler von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung in Bonn. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Pflegebedürftige stellt die Haushaltshilfe selbst ein. Oder er lebt mit den Angehörigen in einem Haushalt, dann können auch diese als Arbeitgeber auftreten.

Ansprechpartner sind die örtlichen Agenturen für Arbeit. Sie vermitteln die Arbeitskräfte aus insgesamt sieben osteuropäischen Ländern kostenlos:

Es gibt ja Bewerberinnen und Bewerber dort in diesen Ländern, die die Arbeitsverwaltungen kennen. Und dazu haben wir Kontakt. Und dann gehen wir auf diesen Pool von Bewerbern zu und machen einen Vorschlag.

Die Vermittlung dauert etwa fünf bis sieben Wochen. Die Helferin darf alle hauswirtschaftlichen Arbeiten verrichten, allerdings keine pflegerischen Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Hilfe beim Baden oder Duschen. Bezahlt werden die Haushaltshilfen nach einem Gewerkschaftstarif.

Der bewegt sich zwischen 1000 und etwa 1300 Euro monatlich. Und zu dieser Summe muss der Arbeitgeber so um die 20 Prozent Arbeitgeberversicherungsanteil abführen. Und das wäre es dann für die Arbeitgeberseite.

Die Haushaltshilfe kostet also je nach Bundesland etwa zwischen 1300 und 1600 Euro im Monat. Eine deutsche Kraft, die rund um die Uhr im Haus ist, würde etwa doppelt so viel kosten. Allerdings gibt es hierzulande kaum Interessentinnen für einen solchen Job. Deshalb werben neben der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile auch private Agenturen mit der Vermittlung osteuropäischer Helferinnen - zu vergleichbaren Preisen. Ihr Modell: Die Haushaltshilfen haben in ihren osteuropäischen Heimatländern ein Gewerbe angemeldet und bieten im Rahmen der Niederlassungsfreiheit in Deutschland ihre Dienstleistung an:

Rechtstheoretisch mag es möglich sein, so etwas legal zu gestalten. In der praktischen Umsetzung, vor Ort in der Familie bei der Betreuung der erkrankten Person laufen sie immer in Gefahr, ganz schnell in die Illegalität abzurutschen, warnt allerdings Michael Horst von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln. Der Knackpunkt: Die Frauen dürfen nur als Selbständige in Deutschland tätig sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie eigenständig arbeiten und keine Anweisungen erhalten.

In der Praxis ließen sich diese Regeln aber nur schwer einhalten, meint Horst. Deshalb empfiehlt er nur das Programm der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundesverband der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung in der 24-Stunden-Betreuung weist diese Kritik allerdings entschieden zurück. Das Modell sei vollkommen legal. Man halte sich strikt an Gesetze und Richtlinien.
Quelle: dlf

Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen
Entgelttabelle für Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen
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dallmeyer
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2003
Beiträge: 135
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2008 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann ich nur empfehlen, vorher mal dieses Buch zu lesen


Wohin mit Vater?: Ein Sohn verzweifelt am Pflegesystem

Absolut empfehlenswert.
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