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Kai Beers Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2004 Beiträge: 142 Wohnort: Dortmund / Basseterre
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Verfasst am: 18.Mai 2005 8:44 Titel: Schwarzarbeiter - und die Arbeitsagentur greift nicht ein |
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Schwarze Tage im Schlachthof
In München wurden 1500 illegale Arbeiter aus Ungarn erwischt. Sie arbeiten dort weiter, die Arbeitsagentur greift nicht ein
Es war um sieben Uhr morgens, als sich die Sonderkommission "Bunda" aufmachte, zeitgleich 136 Betriebe in ganz Deutschland zu durchsuchen. Im Visier der Fahnder: illegale Beschäftigte in Schlachthöfen und auf Baustellen. Bei der bundesweiten Razzia gegen Schwarzarbeit erwischten die Ermittler des Zolls am Morgen des 26. April gleich 1500 illegale Arbeiter aus Ungarn.
Auch ein Betrieb in München wurde von den Fahndern durchsucht. Wie ein Lauffeuer sprach sich diese Nachricht im Münchner Schlachthofviertel herum. In den Kneipen der Gegend war man sich schnell einig: Die Durchsuchung würde gewiß ein Nachspiel haben. Viele Arbeitslose, die früher einmal in den Schlachthöfen gearbeitet hatten, hofften sogar auf eine neue Chance. "Die, die jetzt hier für einen Hungerlohn unsere Arbeit gemacht haben, müssen jetzt sicherlich wieder zurück nach Ungarn, und dann haben meine hiesigen Kollegen und ich endlich wieder Arbeit", erzählte der arbeitslose Metzger Helmut K., ein ehemaliger Angestellter aus einem der Schlachtbetriebe, gegen den die SoKo Bunda ermittelt.
Fast drei Wochen liegt der Erfolg der Zollbehörden inzwischen zurück. Die Hoffnung im Münchener Schlachthofviertel ist längst geschwunden. Jetzt erzählen sich die Menschen in den Gasthöfen, die Durchsuchung sei wohl nur eine Farce gewesen. Die Schwarzarbeiter aus Ungarn kommen weiter zur Arbeit, jeden Morgen. Helmut K. ist enttäuscht: "Das ist eine Riesensauerei. Wieso durchsuchen die überhaupt, wenn die Ungarn dann trotzdem illegal weiterarbeiten dürfen?"
Die Zollbehörden haben die 1500 Schwarzarbeiter aus Ungarn zwar bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg gemeldet. Die BA hat den Verdächtigen die Arbeitserlaubnis jedoch nicht entzogen. Dabei sind gerade die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen in das öffentliche Blickfeld gerückt, seit Berichte über osteuropäische, scheinselbständige Fleischer die Debatte um Mindestlöhne anheizten.
Hat die BA versagt, oder hält sie sich an die Vorschriften? Ungarische Arbeitskräfte dürfen in deutschen Betrieben arbeiten, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Ausland liegt - so steht es im Merkblatt 16 zum Regierungsübereinkommen zwischen Deutschland und Ungarn. Kurz: Wenn die Arbeiter im Ausland bei einem Schlachtbetrieb angestellt sind.
Der ungarische Schlachtbetrieb kann sich um einen Auftrag in Deutschland bewerben und diesen über einen Werkvertrag abwickeln. Ob es sich dabei um einen echten Betrieb oder ein Rekrutierungsbüro für Billigarbeiter handelt, prüfen ungarische Behörden.
Mit den entsprechenden Papieren kann der Betrieb bei der BA Arbeitserlaubnisse für seine Arbeitskräfte einholen. Damit dürfen sie für diesen Auftrag in Deutschland legal beschäftigt werden.
Im Fall der SoKo Bunda ist das Bild anders: Bei der Vernehmung gaben der Ungar Bela G. und die meisten seiner Kollegen an, daß ihr Entsendebetrieb daheim gar keine Firma habe, für die sie dort hätten arbeiten können. Die ungarischen Behörden haben einem Geflecht von Scheinfirmen die Entsendefähigkeit bestätigt.
Insgesamt erwirtschafteten derartige Scheinfirmen in Deutschland einen Umsatz von 100 Millionen Euro, wie der Zoll Ende April mitteilte. Über 20 Scheinfirmen in Budapest wurden die Billigarbeiter organisiert.
Wieso aber nimmt die Bundesagentur die zu Unrecht erteilten Arbeitserlaubnisse jetzt nicht zurück? Nachträgliche Kontrollen der Ermittler ergaben, daß die Ende April erwischten Ungarn bis heute in Deutschland beschäftigt sind. Ob eine Arbeitserlaubnis zurückgenommen werde, "hängt von der Schwere des Verstoßes ab, der erst in einem Verfahren geklärt werden muß", sagt Ulrich Waschki von der Bundesagentur für Arbeit.
Christoph Thaler von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Augsburg, der den bundesweiten Einsatz der Soko Bunda leitet, kann allerdings nur schwer verstehen, daß ein schwarz erwirtschafteter Umsatz von 100 Millionen Euro nicht ausreichen soll, um die Arbeitserlaubnisse zu widerrufen. Die Argumente der BA kennt er: "Bei früheren Fällen wurden unsere Anträge auf Rücknahme der Zusicherungsbescheide von Werkverträgen sowie die gleichzeitige Rücknahme der Arbeitserlaubnisse mit der Begründung abgelehnt, daß weder die BA noch die deutschen Strafverfolgungsbehörden darüber zu befinden haben, ob es sich um ein tatsächlich im Ausland existentes Unternehmen oder ein reines Rekrutierungsbüro handelt."
Die Bundesagentur verlasse sich lieber auf fragwürdige Papiere aus Ungarn als auf Ermittlungsergebnisse der deutschen Behörden. Und bis ein Verwaltungsverfahren der BA klären wird, daß auf diversen Schlachthöfen schwarz gearbeitet wird, sind die ungarischen Arbeiter längst bei der nächsten Scheinfirma angestellt.
Das Wirtschaftsministerium, das die Aufsicht über die BA hat, erklärte auf Anfrage lediglich, es sei in der Frage nicht zuständig.
von Sabina Wolf
http://www.wams.de/data/2005/05/15/718883.html |
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