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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 6.Apr 2008 11:09 Titel: Staatsanwalt - Kokain - amtsmissbräuchliches Verhalten |
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Ein Wiener Staatsanwalt ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden, weil er in einem Kellerlokal in Wien-Mariahilf Kokain gekauft und womöglich auch behördeninterne Informationen weitergegeben haben soll.
Das bestätigte am Samstag die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Gegen den 41-Jährigen ist ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz anhängig, das aus Befangenheitsgründen von Wien nach St. Pölten delegiert wurde. Über dienstrechtliche Konsequenzen wird als zuständige Disziplinarbehörde das Oberlandesgericht Graz entscheiden.
Auch der Verteidiger des außer Dienst gestellten Staatsanwalts betätigte am Samstag die Verdachtslage gegen seinen Mandanten. Dieser wolle sich zum Wahrheitsgehalt vorerst nicht äußern, sondern erst im Zuge seiner Einvernahme vor dem mit den Ermittlungen betrauten Staatsanwalt ausführlich Stellung beziehen, sagte der Wiener Rechtsanwalt Harald Schuster.
Gegen den wegen möglichen Suchtmittel- und Amtsmissbrauchs suspendierten Ankläger ist auch ein Disziplinarverfahren anhängig, wobei das Oberlandesgericht Graz die zuständige Disziplinarbehörde ist, die über dienstrechtliche Sanktionen absprechen wird.
Der 41-jährige Staatsanwalt erfreute sich im Kollegenkreis, aber auch bei den im Grauen Haus vielbeschäftigten Strafverteidigern großer Beliebtheit. Vor allem seine Leidenschaft für den Fußballclub Rapid Wien, die er an verhandlungsfreien Tagen mitunter auch mit seiner Bekleidung an den Tag zu legen pflegte - er trug ab und an Rapid-Sweatshirts oder sonstige Waren aus dem Fan-Shop -, lieferte immer wieder Gesprächsstoff.
Bevor er in den roten Talar schlüpfte, hatte sich der sportliche, groß gewachsene Jurist unter anderem als Türsteher vor Discotheken verdingt. Mit Jobs im Security-Bereich hatte er sich auch sein Studium finanziert.
Gravierender, weil im Fall einer Anklageerhebung und einer Verurteilung mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bedroht, wäre das amtsmissbräuchliche Verhalten, das im Raum steht. Der Staatsanwalt soll in dem Lokal auf Gleichgesinnte gestoßen sein und für diese Computerabfragen getätigt haben.
"Er hat im Register nachgeschaut und dann anderen offenbar Verfahrensstände, Verhandlungstermine oder ob jemand in U-Haft ist zur Kenntnis gebracht", sagte dazu die OStA-Sprecherin. Man müsse sich nun im Detail ansehen, ob es sich dabei um Behördeninterna gehandelt habe oder dieses Wissen für die Interessierten nicht auch selbst in Erfahrung zu bringen gewesen wäre.
Quelle: derstandard |
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