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Statische Berechnung und Bauanträge für ein Zelt

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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 15.Apr 2005 8:07    Titel: Statische Berechnung und Bauanträge für ein Zelt Antworten mit Zitat

Ralf Lüdke ist Inhaber einer mittelständischen Tischlerei in Berlin-Kreuzberg. Früher mußte er einmal pro Jahr den Auszug des Gewerbezentralregisters einreichen, wenn er in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis des Senats aufgenommen werden wollte. Neuerdings muß er jedesmal, wenn er sich um einen Auftrag bewirbt, diesen Auszug beibringen. "Dazu muß man erst 30 Seiten lesen, um dann eine Seite auszufüllen, stöhnt Lüdke.

Eine Gruppe des Landesjugendrings Baden-Württemberg will ihr 50jähriges Bestehen feiern. Für die Aktion ist der Aufbau eines Zeltes geplant, in dem die Gäste bewirtet werden und das Programm stattfinden soll. Die Gemeinde fordert dafür ein Bauantrag. Dafür - für ein Zelt, wie es bei jedem größeren Lager unzählige Male im Jahr aufgestellt wird, muß erbracht werden: ein Bauantrag, eine Bauplanzeichnung, statische Berechnung und Materialprüfung. Die Kosten: 1500 Euro. Städtischen Bearbeitungsgebühren noch nicht mitgerechnet.

Karsten Berning aus Berlin hat eine Bäckerei im Bezirk Schöneberg. Für den Ausbau seiner Ladentheke schickt er seine Baupläne vorschriftsmäßig an die zuständige Baubehörde. Der Maßstab beträgt 1:20. "Falsches Format", entscheidet die Sachbearbeiterin und besteht auf einen Maßstab 1:100. Gesagt, getan - doch anstelle der Genehmigung folgt ein Schreiben mit der Beschwerde, daß der Plan im Maßstab 1:100 zu klein und deswegen nicht lesbar sei. Daraufhin schickt der Bäckermeister den Plan im Maßstab 1:20. Diesmal bekommt er zur Antwort, das Ganze müsse jetzt noch unverwüstlich auf Leinen gedruckt werden, damit es nicht vergilben kann.

In Bayern bekam eine Boutiquenbesitzerin eine Zahlungsaufforderung vom Ordnungsamt: Sie mußte eine "Beschattungsabgabe" entrichten, weil ihre Marquise vor dem Geschäft in den "abgabenpflichtigen Luftraum" ragte.

http://www.welt.de/data/2005/04/15/701710.html


Oh - Deutschland ..........
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Rainer Dressler
Specialist


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 16.Apr 2005 19:18    Titel: Re: Statische Berechnung und Bauanträge für ein Zelt Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Ralf Lüdke ist Inhaber einer mittelständischen Tischlerei in Berlin-Kreuzberg. Früher mußte er einmal pro Jahr den Auszug des Gewerbezentralregisters einreichen, wenn er in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis des Senats aufgenommen werden wollte. Neuerdings muß er jedesmal, wenn er sich um einen Auftrag bewirbt, diesen Auszug beibringen. "Dazu muß man erst 30 Seiten lesen, um dann eine Seite auszufüllen, stöhnt Lüdke.

Eine Gruppe des Landesjugendrings Baden-Württemberg will ihr 50jähriges Bestehen feiern. Für die Aktion ist der Aufbau eines Zeltes geplant, in dem die Gäste bewirtet werden und das Programm stattfinden soll. Die Gemeinde fordert dafür ein Bauantrag. Dafür - für ein Zelt, wie es bei jedem größeren Lager unzählige Male im Jahr aufgestellt wird, muß erbracht werden: ein Bauantrag, eine Bauplanzeichnung, statische Berechnung und Materialprüfung. Die Kosten: 1500 Euro. Städtischen Bearbeitungsgebühren noch nicht mitgerechnet.

Karsten Berning aus Berlin hat eine Bäckerei im Bezirk Schöneberg. Für den Ausbau seiner Ladentheke schickt er seine Baupläne vorschriftsmäßig an die zuständige Baubehörde. Der Maßstab beträgt 1:20. "Falsches Format", entscheidet die Sachbearbeiterin und besteht auf einen Maßstab 1:100. Gesagt, getan - doch anstelle der Genehmigung folgt ein Schreiben mit der Beschwerde, daß der Plan im Maßstab 1:100 zu klein und deswegen nicht lesbar sei. Daraufhin schickt der Bäckermeister den Plan im Maßstab 1:20. Diesmal bekommt er zur Antwort, das Ganze müsse jetzt noch unverwüstlich auf Leinen gedruckt werden, damit es nicht vergilben kann.

In Bayern bekam eine Boutiquenbesitzerin eine Zahlungsaufforderung vom Ordnungsamt: Sie mußte eine "Beschattungsabgabe" entrichten, weil ihre Marquise vor dem Geschäft in den "abgabenpflichtigen Luftraum" ragte.

http://www.welt.de/data/2005/04/15/701710.html


Oh - Deutschland ..........


Oh ja,

genau so ist Deutschland mittlerweile verkommen, leider.

Der Amtsschimmel wiehert.

Gerechterweise muss man aber auch hinzufügen, dass wir als Bürger uns unser Deutschland zu einem guten Teil selbst machen.

Soll heissen:

Mit jedem Muckenschiss, den wir anprangern und durch sämtliche Gazetten der Republik ziehen wird D. nicht besser, sondern eher schlechter.

Medien erblöden sich, aus irgendeinem schwachsinnigen Ärger um einen Maschendrahtzaun einen unsäglichen Hype hervorzubringen, Nachahmer garantiert. Die Quote heiligt alle Mittel.

Reality-Shows und -Soaps der untersten Schublade werden in endlosen Wiederholungen und neuen Aufgüssen über unsere Köpfe ausgegossen. Mit begleitenden, pseudointelektuellen bzw. -wissenschaftlichen Kommentaren.

Leute, die ausser Hartz-IV keinen Ausweg mehr haben, geben sich für die dümmlichsten Selbstdarstellungen der Nation her. Immer begleitet von einem objektiven Publikum, Claqueure bleiben selbstverständlich im Hintergrund.

Der Rest der Nation meint, das wäre Realität, und projeziert all seine Erwartungen auf eine grosse, virtuelle Wand. Und ist dann stinkesauer, wenn genau diesen Projektionen nicht entsprochen wird bzw. festgestellt wird, dass die alles Humbug sind.

Aber, da ja nun ein kleines Körnchen Wahrheit drinsteckt und ein grosses öffentliches Interesse da ist, erlässt man eine Verordnung oder ähnliches, ändert selbst Gesetze.

Man setzt Kräfte frei, die sonst völlig unbekannt wären in unserem Alltag und wird ungeahnt schnell.
Beispiel?
Florida-Rolf.

Wenn diese Kräfte gebündelt zu unserem tatsächlichen Wohle eingesetzt würden und sinnvolle Massnahmen - vor allem was die Steuergesetzgebung angeht - getroffen werden würden, wäre schon viel geholfen.

Offensichtlich fehlt da der öffentliche Druck. Ist ja auch nicht so schön medienwirksam.

Mit fatalistischen Grüssen aus dem Schwarzwald.

Rainer Dressler
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