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Strafverteidiger - Spezialist für das Böse

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7558

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2008 16:17    Titel: Strafverteidiger - Spezialist für das Böse Antworten mit Zitat

Rolf Bossi liebt den Kampf. In seinen besten Jahren zelebrierte er ihn als Schauspiel.

Kaum einer wagte zu atmen, wenn Bossi - die schwarze Anwaltsrobe über den kraftstrotzenden Körper geworfen - mit seinen Raubvogelaugen den Gegner durchbohrte. All jene im Gerichtssaal, die gegen ihn gewinnen sollten, zitterten, sobald sich die Gewalt seiner Worte entlud.

"Hohes Gericht, ich bitte um Milde."

So lautete der Standardsatz eines jeden Strafverteidigers in Deutschland - bis Bossi kam. Der Münchner Anwalt hat nie um Milde gefleht. Sein Credo hieß: Verteidigung bedeutet Kampf.

Mit dieser Haltung, kombiniert mit einem rasierklingenscharfen Verstand und königlichen Selbstbewusstsein, stieg der Jurist zum bekanntesten und gefürchtetsten Strafverteidiger der Republik auf. Seine Verteidigungsstrategie revolutionierte das deutsche Strafrecht.

Einige Staatsanwälte hassten Bossi, weil er ihre Beweise zerlegte wie alte Pappkartons. Richter fürchteten seine Wutausbrüche, und Kollegen neideten ihm seine Erfolge. Trotz aller Ablehnung, die dem zu Arroganz und Eitelkeit neigenden Star entgegenschlug, erkennen die Meisten seine außergewöhnliche Leistung an.

"Bossi führte die schwierigsten Fälle Deutschlands", sagt beispielsweise Gunter Widmaier, Revisionsanwalt in Karlsruhe. "Im Prozess ist er unschlagbar", lobt Steffen Ufer, der 40 Jahre lang sein Partner war.

In einigen Tagen, am 10. September, wird der Unschlagbare nun 85 Jahre alt - kein Grund, sich vom Schlachtfeld zurückzuziehen.

Noch einmal packt Bossi seine bewährten Waffen aus.

In seiner Autobiografie* maßregelt er Richter und kritisiert das gesamte deutsche Rechtssystem, "das aus der Zeit von Federkiel und Ärmelschonern stammt". Er geißelt Gier, Eitelkeit und Vergnügungssucht. Bossi rechnet ab: mit der Justiz, der Gesellschaft, der Wirtschaft - und mit sich selbst.

Der große Verteidiger nimmt Platz auf der Anklagebank.

----------------------
------Hier stehe ich: Späte Bekenntnisse zu Glaube,
-----------------Wahrheit und Gerechtigkeit

Er blicke auf "ein langes und recht erfolgreiches Arbeitsleben" zurück, schreibt er in seinem Buch. Als Anwalt habe er vielen Menschen geholfen, als Ehemann und Vater jedoch habe er versagt. "Mein privater Lebensweg war hauptsächlich durch Versäumnisse und Fehler geprägt." Zu viel Energie habe er in seinen Beruf gesteckt, zu groß sei sein Drang nach Aufmerksamkeit, Ruhm und Anerkennung gewesen.

Die Tragödien im Hause Bossi dokumentierte die Boulevardpresse akribisch: Ehefrau Klara, die die Finanzen der Familie verwaltete, hatte das Geld auf 30 Konten in der Schweiz und in einer Stiftung verschwinden lassen. "Insgesamt viereinhalb Millionen Euro", schätzt Bossi. Über den Verlust redet er ohne Zorn und Bedauern. Geld habe ihn nie interessiert, glaubt Kollege Ufer.

Tochter Marion, genannt "Mausi", geriet als Jugendliche im Münchner Nachtleben auf die schiefe Bahn. Sie trank zuviel, wurde heroinabhängig, bestahl ihre Eltern und heiratete einen Drogenabhängigen. 1983 wurde "Mausi" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der eigene Vater hatte sie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Vor zwei Jahren starb sie 45-jährig an Herzversagen. Es sei "bitter" für ihn, dass er "ein gehöriges Maß an Mitverantwortung trage", gesteht Bossi. "Ich war ein miserabler Vater."

Seine Passion galt allein den Fällen.

Um seine Klienten - fast ausschließlich Schwerverbrecher - kümmerte sich der Starjurist mit beschützendem Eifer. "Die innere Beziehung zu seinen Mandanten war ihm das Wichtigste. Sie war stärker als alles andere in seinem Leben", erzählt Ufer. Den Ausgestoßenen, den Gehassten habe er helfen wollen, sagt Bossi. "Gleichgültig, welche Taten einer begangen hat, er bleibt ein Mensch, der mich zutiefst berührt."

Bossi hat immer das Böse verteidigt. Meist fußte seine Strategie auf dem Geheimnis um das "unergründliche menschliche Schicksal".

Als er in den 60er-Jahren den Kindermörder Jürgen Bartsch vertrat ("der Fall meines Lebens"), ließ er Dutzende Wissenschaftler vor Gericht auftreten, um das abnorme Wesen des Serienkillers zu erklären. Damit revolutionierte Bossi das Recht: Psychologische Gutachten gehörten bald zum Standard eines jeden Strafverfahrens. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 1959 einen neuen Typ definiert: Täter, die von einem krankhaften Trieb gesteuert werden und deshalb nicht oder vermindert schuldfähig sind.

Für Täter, die laut Bossi unter einem "sadistisch-perversen Tötungsimpuls" leiden, "sollten wir die Todesstrafe einführen". Ein "bloßes Einsperren" bewirke keine Einsichten und stelle eine Gefahr für die Gesellschaft dar. "Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen", fordert der Verteidiger. Als Provokation ist diese Idee nicht gemeint. Sein spät entdeckter Glaube habe ihn zu dieser Einsicht geführt. Die Schöpfung verpflichte den Menschen, "das Beste aus seinem Leben zu machen".

Er selbst habe diese Aufgabe erfüllt, hofft Bossi, denn er habe aus seinen Fehlern gelernt. "Ich habe innere Ruhe und Erfüllung gefunden", womit sich der Sinn des Lebens erfülle.

Ein Plädoyer in eigener Sache - vielleicht reicht es für einen Freispruch.
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