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mlm-aktuell.de Specialist
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 51 Wohnort: nördlich von Berlin
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Verfasst am: 8.Feb 2005 16:13 Titel: Tausenden Türken droht Verlust des deutschen Passes |
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Doppelte Staatsbürgerschaft: Deutscher Passverlust bei über 10.000 Türken möglich
Mehr als 10.000 eingebürgerte Türken verstoßen nach Angaben des Innenministeriums gegen das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Sie sollen unter Umgehung der deutschen Behörden zusätzlich ihre alte Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Montag in Berlin, ihnen drohe nun der Verlust des deutschen Passes. Diese Rechtslage sei allen bekannt, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangten. Eine doppelte Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht sei nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zulässig. Die unrechtmäßigen Bemühungen um eine Doppel-Staatsbürgerschaft würden bei Behördenangelegenheiten der Betroffenen auffliegen.
Unklar ist derzeit, wie viele Türken der Verlust der erst in den vergangenen Jahren erlangten deutschen Staatsangehörigkeit drohe. Während das Ministerium von einer Zahl "deutlich über 10.000" sprach, verstoßen nach Angaben türkischer Initiativen bis zu 50.000 Menschen gegen das seit 2000 geltende Staatsbürgerschaftsrecht. Die damalige Reform hatte die Einbürgerung in vielem erleichtert, aber auch der bis dahin oft tolerierten Doppelstaatsangehörigkeit einen Riegel vorgeschoben.
Initiative kritisiert "absurden Eingriff"
Nimmt jemand nun nach der Einbürgerung in Deutschland eine weitere Staatsangehörigkeit an, verliert er automatisch den deutschen Pass wieder. Betroffene, die in solchen Fällen den deutschen Pass verlören, können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und später auch wieder die deutsche Staatsangehörigkeit, sagte der Ministeriumssprecher.
Eine Bürgerinitiative in Hamburg kritisierte, dass der "absurde bürokratische Eingriff" die Betroffenen wieder zu Bürgern zweiter Klasse mache. Ihr Sprecher Azmi Celik forderte die deutsche und die türkische Regierung auf, gemeinsam eine Regelung zu finden, damit die Menschen beide Pässe behalten könnten. Die Hamburger Ausländerbehörde hatte kürzlich von zwei bis drei aufgedeckten Verstößen das Staatsbürgerschaftsrecht pro Monat berichtet.
Quelle: http://www.ftd.de/pw/de/1107770934806.html |
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Rnb002 Specialist
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 85
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Verfasst am: 17.Feb 2005 11:59 Titel: |
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| Ich finde es auch das es so sein sollte das sich beide Regierungen wie die Türkei und Deutschland zusammen setzten sollte um dieses problem zu beheben. |
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gega62 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.07.2004 Beiträge: 37 Wohnort: Ulm
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Verfasst am: 17.Feb 2005 12:44 Titel: Re: |
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Auch wenn’s einige vielleicht als „ausländerfeindlich“ (was ich wirklich nicht bin) abtun, ich fände es nicht o.k., wenn wiederum nach einer Regelung gesucht würde, um den eingebürgerten Deutschen türkischer Abstammung die Möglichkeit der „Doppel-Staatsbürgerschaft“ zu verschaffen.
Ich selbst bin als Sohn deutscher Eltern im Ausland geboren. Nach deutschem Recht hatte ich natürlich sofort ab meinem ersten Atemstoß die deutsche Staatsbürgerschaft, bin also seit Geburt deutscher Staatsbürger.
Nach den Rechtsvorschriften meines ausländischen Geburtslandes hätte ich aber auch die Möglichkeit, deren Staatsbürgerschaft anzunehmen (Geburtsort zählt dort als Basis).
Vor rund 20 Jahren versuchte ich mal aus einer Laune heraus, diese Tatsache umzusetzen und die ausländische Staatsbürgerschaft zusätzlich anzunehmen, also „Doppel-Staatler“ zu werden.
Das Ergebnis meiner Bemühungen könnt’ Ihr Euch denken – absolut chancenlos. Entweder so – oder so, war das letztendliche Resultat.
„Als guter Staatsbürger“ denke ich halt in dieser Sache immer: Was für einen selbst gilt, sollte auch für andere gelten - und zwar ohne Ausnahme. Nur deshalb sind wir doch auch so ein toller Rechtsstaat. Oder etwa nicht?
gega |
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