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Partymacher Newbie
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.Apr 2006 19:12 Titel: Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt |
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Ich bin Geschäftsführer von drei Firmen (GmbH-Gesellschaften). Eine Gesellschaft hat Probleme mit dem zuständigen Finanzamt. Für eine zweite Firma beantragte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Firma ist beim Finanzamt absolut sauber, trotzdem wird auf die andere Gesellschaft verwiesen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert. Beide Firmen (alle drei natürlich) haben unterschiedliche Steuernummern.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß - partymacher |
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3000-x Newbie
Anmeldungsdatum: 20.06.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Nähe Frankfurt
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Verfasst am: 26.Jun 2006 13:28 Titel: |
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| Grundsätzlich ist die Sache genauer zu untersuchen, jedoch ist jede Gesellschaft steuerlich in sich zu betrachten, wenn da bei einer der Gesellschaften Steuerschulden oder Rechtsstreitigkeiten mit dem FiAmt sind, steht dem FiAmt der Rechtsweg bis hin zur Durchgriffshaftung gegenüber dem GF zu, nicht aber sowas, das ist aus meiner Sicht Erpressung... offensichtlich will man da Druck ausüben auf Sie um sich den Rechtsweg zu sparen, bzw. Ihnen damit Ihr legitimes Recht einschzuschränken, scheint etwas willkürlich zu sein die Handhabe Ihres FiA Beamten... Als Unternehmer würde ich eine Sitzverlegung meiner Gesellschaft in ruhigere Landkreise oder Bundesländer beschließen, ggf. außerhalb Deutschlands, dürfte sich außerdem noch steuerlich positiv für Sie auswirken. Für welchen Zweck benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung? ggf. die Sache ans verwaltungsgericht geben... denn niemand auf europäischer Ebene darf Sie in Ihrer Freiheit zu arbeiten einschränken , auch nicht ein deutsches Finanzamt. MfG J. |
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