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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 6.Nov 2002 10:43 Titel: Urteil: Schadensersatz bei Faxspam |
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Viele Firmen und Freiberufler schalten ihre Faxgeräte schon nachts ab, um nicht am nächsten Morgen eine Fülle unerwünschte Faxe vorzufinden. Von der Werbung für Waren und Büroartikel bis hin zur Aufforderung an Umfragen oder dem Abruf von Faxen per 0190-Nummer ist alles dabei. Doch das muss ein Unternehmen nicht einfach hinnehmen.
Es hat für die Kosten der unerwünschten Faxsendungen Anspruch auf Schadensersatz, so entschied das Amtsgericht Würzburg kürzlich in einem Fall (Aktenzeichen: 18 C 3356/01). Die klagenden Unternehmen hatten von einer Firma insgesamt 11 Faxe mit unerwünschter Werbung erhalten. Dafür können dem Faxabsender nach Ansicht des Gerichts pro Fax eine Kostenerstattung von 19,63 Euro plus Mehrwertsteuer sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Oktober 1995 stellen unerwünschte Faxe einen "Verstoß gegen einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" und damit eine Eigentumsverletzung dar, die Anspruch auf einen Schadensersatz begründe.
Im Falle der Absender von 0190-Werbefaxen sind dem Empfänger allerdings meist die Hände gebunden, denn hier wird in der Regel die Absenderangabe "vergessen". Die Firmen haben ihren Sitz zumeist außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, so dass ein Gerichtsverfahren recht aufwändig und teuer wäre. In den meisten Fällen ist der Sitz des Unternehmens ohnehin nur eine Briefkastenadresse. Es sind also zuerst die Hintermänner zu ermitteln, bevor diese angeklagt werden können.
Erst wenn der Gesetzgeber - wie bereits angekündigt – die Telekommunikationsunternehmen, allen voran die Deutsche Telekom AG, stärker in die Verantwortung nimmt, wird man sich gegenüber anonymen Faxabsendern wirksam wehren können. |
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