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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 12.Okt 2006 14:31 Titel: Verbrechensopfer nehmen Recht auf Entschädigung kaum wahr |
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Wer Opfer einer Straftat wird, muss sich danach mit vielen belastenden Fragen beschäftigen: Etwa ob gesundheitliche Schäden oder ein Trauma bleiben, wie der Gerichtsprozess in Gang kommt und wie viel dieser kostet.
Nach Ansicht des Weißen Rings, der nunmehr seit 30 Jahren die Belange von Kriminalitätsopfern vertritt, bekommen Täter auch heute noch mehr Aufmerksamkeit als die Opfer, die unter Umständen ihr ganzes Leben mit den Folgen der Straftat zurechtkommen müssten.
„Die Öffentlichkeit interessiert sich nach wie vor für das Tatgeschehen und den Täter“, sagt Veit Schiemann vom Weißen Ring. „Nach einem Raubüberfall wollen alle wissen, was er vorher gemacht hat, ob er vorbestraft ist oder ob er eine schwere Kindheit hatte.“ Das Opfer komme erst wieder im Prozess zu Wort und werde dort auch nur als Beweismittel gebraucht, betont Schiemann.
Bei jährlich 6,5 Millionen registrierten Straftaten gehen allein 200.000 Fälle auf Gewaltkriminalität zurück, berichtet der Weiße Ring mit Verweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik. Darüber hinaus würden Millionen von Bürgern Opfer von Dieben, Einbrechern und Betrügern. Und nach Ansicht des Weißen Rings machen sie dann häufig noch die bittere Erfahrung, dass solche Delikte verharmlost werden und die Opfer nicht ernst genommen werden.
„Natürlich hat sich einiges stark verbessert“, räumt Schiemann ein. So gebe es an vielen Gerichten eine professionelle Opferbetreuung. Auch das Opferentschädigungsgesetz sei in den vergangenen 30 Jahren verbessert worden. So können Geschädigte Ansprüche anmelden, wenn sie wegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gesundheitlichen Schaden erleiden. Nach Angaben des Weißen Rings stellen aber nur zehn Prozent aller Gewaltopfer einen solchen Antrag beim Versorgungsamt.
Die Organisation fordert deswegen eine Informationspflicht der Behörden.
Ende der 90er Jahre trat zudem das so genannte Opferanspruchs-Entschädigungsgesetz in Kraft, mit dem ein Betroffener zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Täter durchsetzen kann, der seine Geschichte in den Medien vermarktet.
Als positive Entwicklung begrüßt Schiemann die in den letzten Jahren in allen Landespolizeien eingerichteten Opferhilfestellen. So gibt es zum Beispiel im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums seit 2000 in jeder Kreispolizeibehörde einen Opferschutzbeauftragten. Außerdem gibt es in vielen Bundesländern Stiftungen, die Kriminalitätsopfern über mögliche gesetzliche Leistungen hinaus finanziell unter die Arme greifen.
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