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Was Würstchenbuden von Windrädern unterscheidet

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
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BeitragVerfasst am: 7.Mai 2005 10:36    Titel: Was Würstchenbuden von Windrädern unterscheidet Antworten mit Zitat

Handelsblatt

Zweierlei Maß: Was Würstchenbuden von Windrädern unterscheidet

Die Kantinenköche Müller, Meier und Schulz machen sich nebenberuflich selbstständig. Sie gründen "Die Würstchenbude KG", kaufen einen komplett eingerichteten Imbisswagen, zum Teil auf Kredit, und mieten einen Stellplatz. Morgens wird in der Kantine gekocht. Abends werden Würstchen verkauft. Am Morgen sind sie Angestellte und bekommen Lohn, im Finanzamtsdeutsch "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" genannt, von denen ihr Arbeitgeber Lohnsteuer abführt.

Am Abend sind sie Selbstständige und erzielen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Und weil das Geschäft nicht gleich rund läuft, sind diese Einkünfte im ersten Jahr negativ. Sie teilen diesen Verlust entsprechend ihren Eigenkapitalanteilen auf. So mindert jeder sein steuerpflichtiges Einkommen und bekommt vom Finanzamt eine Steuererstattung.

Ein einfaches Prinzip, das die Bundesregierung bei geschlossenen Fonds künftig durchbrechen will. Wenn sich etwa GmbH-Geschäftsführer, die ein Mehrfaches der Gehälter der Kantinenköche beziehen, an einer Windanlagen KG beteiligen, soll die Verlustverrechnung begrenzt werden. Maximal zehn Prozent Verlust, bezogen auf die Fondseinlage, sollen sie steuermindernd geltend machen dürfen. Ist der Verlust höher, soll er vollkommen - also nicht nur der Rest - mit späteren Gewinnen aus dieser Windpark-Beteiligung verrechenbar sein.

Wieso soll die Windpark KG nun anders als die Würstchenbude KG behandelt werden? Man kann es nur vermuten. Die Kantinenköche gründen die KG selbst. Die GmbH-Geschäftsführer beteiligen sich an einer bereits durch einen Dienstleister gegründeten KG. Der Dienstleister lässt die Beteiligungen mit Hilfe eines Prospektes von Vertretern einwerben. So wird die KG zum geschlossenen Fonds. Mit solchen geschlossenen Fonds haben Finanzminister schlechte Erfahrungen gemacht, weil die in den Prospekten avisierten Gewinne oft nicht erwirtschaftet wurden. Die anfänglichen Steuerausfälle wurden damit nicht durch spätere Mehreinnahmen kompensiert. Verluste gab es aber auch bei den Anlegern: Denn die Steuerrückerstattungen für 100 Prozent Anfangsverlust, wie sie Film- und Windparkfonds bieten, reichen selbst bei Spitzenverdienern nicht aus, um ihre Einlage zu ersetzen.

Die Folgen des geplanten Gesetzes: Wer unternehmerische Risiken durch die Möglichkeit der sofortigen vollen Verlustverrechnung abfedern will, muss selbst die Initiative ergreifen. Er muss Gleichgesinnte suchen und kann dann die Beteiligungsverträge ausarbeiten lassen. Und wenn er in eine Branche investiert, von der er nichts versteht - wer ist schon Film- oder Windkraftexperte - dann lässt er sich von Fachleuten beraten. Auf diese Weise werden allerdings niemals Publikums-KGs mit mehreren hundert Anlegern zustande kommen, die zweistellige Millionenbeträge investieren. "Für Superreiche bleibt so ein individuell gestaltetes Steuersparmodell möglich. Den GmbH-Geschäftsführern wird es verwehrt", sagt Christof Schmidt, Medienfondskonzeptionär bei Heussen Rechtsanwälte.

Die GmbH-Geschäftsführer können die mageren zehn Prozent steuermindernde Anfangsverluste auf die Bareinlage nur erhöhen, indem sie ihre Anteile per Bankkredit finanzieren. Die Banken werden dafür zusätzliche Sicherheiten verlangen - und die Anleger hoffentlich nicht ihr Eigenheim verpfänden, um Steuern zu sparen.

Oder die Fondsanleger verzichten auf Anfangsverluste, indem sie in einen US-Immobilienfonds investieren. Dann fließt noch mehr Geld als bisher an deutschen Finanzämtern vorbei, denn die Einkünfte aus dieser Beteiligung kassiert der amerikanische Fiskus.

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