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Was sich für Autofahrer 2007 ändert

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2006 17:48    Titel: Was sich für Autofahrer 2007 ändert Antworten mit Zitat

Auf die Autofahrer kommen von Januar an erhebliche Änderungen zu. So werden sie wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer beispielsweise für Sprit und Neuwagen stärker zur Kasse gebeten. Außerdem müssen sie sich noch mehr vor Verkehrsdelikten im Ausland hüten, denn Knöllchen können nun auch in Deutschland eingetrieben werden.

Wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer müssen die Kraftfahrer schätzungsweise fünf bis sechs Cent pro Liter Benzin oder Diesel mehr zahlen.
Auch die Versicherungssteuer wird angehoben. Der ACE geht davon aus, dass im nächsten Jahr unterm Strich die Kosten für Mobilität einschließlich Auto, Bus und Bahn erneut um drei bis vier Prozent stärker ansteigen werden als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Teure Gleichstellung für Wohnmobilisten: Bei der Besteuerung ihrer fahrbaren Häuser geht es künftig nicht mehr allein nach Gewicht. In Stufen eingeführt wird nun auch die sonst bei Kraftfahrzeugen übliche schadstoffbezogene Komponente.

Die Nachrüstung eines alten Dieselsfahrzeugs hingegen bringt bares Geld: Wer einen Rußpartikelfilter einbaut, bekommt einmalig 330 Euro vergütet. Die Regelung soll rückwirkend für 2006 gelten.
Finanziert werden soll dies über Mehrbelastung von Dieselautos ohne Filter.
Für sie werden künftig 1,20 Euro zusätzlich je 100 Kubikzentimeter fällig. Neue Pkw, die schwerer als 2,5 Tonnen wiegen, und leichte Nutzfahrzeuge sind ab Januar nur noch zum Verkehr zugelassen, wenn sie die Abgasstufe Euro vier erfüllen.

Für Verkehrsopfer werden ab dem Juni 2007 Verbesserungen in Kraft gesetzt. Eine entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, dass Opfern von Fahrerflucht künftig die Schäden am Fahrzeug ersetzt werden.
Wer bei einem Fahrer einsteigt, der möglicherweise Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, riskiert nicht mehr, nach einem Unfall vollkommen leer auszugehen. Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland kann der ausländische Versicherer in der Heimat verklagt werden.

Einfacher und sicherer wird zudem der Autokauf im EU-Ausland. Importfahrzeuge genießen 30 Tage lang Versicherungsschutz.

Im Ausland verhängte Geldbußen wegen Verkehrsvergehen können laut ACE von März 2007 an auch in Deutschland eingetrieben werden. Auslöser für das Verfahren ist das so genannte EU-Knöllchen-Abkommen. Es sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.

Die Null-Promille-Grenze gilt für Fahranfänger ab Sommer. Das Verbot soll unabhängig vom Alter für zwei Jahre ab dem Führerscheinerwerb gelten.

Schluss ist laut ACE demnächst mit dem berüchtigten Führerscheintourismus. Wer künftig die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland mit dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis umgehen will, hat Pech. In diesem Fall können die deutschen Behörden ab Frühjahr Führerscheine, die im EU-Ausland erworben wurden, wieder einziehen.

An unbeschrankten Bahnübergängen dürfen Straßenverkehrsbehörden den Angaben zufolge künftig Stopp-Schilder aufstellen.

Nur in engem Rahmen dürfen Werkstätten nach Unfällen künftig allgemein über die rechtlichen Hintergründe oder die Abrechnung aufklären und sich den Reparaturanspruch gegen den Versicherer abtreten lassen. So sieht es das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor, das Mitte 2007 in Kraft treten soll.

Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird ab März einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nach 18 Monaten nicht mehr automatisch die Betriebserlaubnis.
Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung verstrichen, kann laut ACE das Auto direkt wiederzugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, reicht künftig die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Mit dem frischen Prüfbericht kann das Auto dann zugelassen werden.

Neues gilt zudem für Oldtimer. Wer für seinen Oldie ein H-Kennzeichen (“H“ steht für Historisch) beantragen will, braucht dazu ein Gutachten, in dem bestätigt wird, dass es sich bei dem Auto um „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ handelt. Der Vorteil des Kennzeichens: Die Kfz-Steuer beträgt pauschal 191,73 Euro (für Motorräder: 46,02 Euro). Dies sei natürlich vor allem für Autos mit großem Hubraum ohne Katalysator vorteilhaft, betont der ACE.

Die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten, die im April in Kraft tritt, führt vor allem für Berufskraftfahrer zu einer wesentlichen Änderung: Sie kommen in den Genuss einer Arbeitszeitverkürzung.
Davon verspricht man sich eine verbesserte Verkehrssicherheit. So darf künftig die wöchentliche Lenkzeit höchstens nur noch 56 Stunden pro Woche betragen - bisher waren bis zu 74 Stunden möglich. Die Tageslenkzeit beträgt nach wie vor höchstens neun Stunden - mit der Option, diese zwei Mal pro Woche auf zehn Stunden zu verlängern.
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