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Wehrlos gegen Behörden

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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 5.Jul 2005 10:30    Titel: Wehrlos gegen Behörden Antworten mit Zitat

Justizminister wollen drastische Einschränkung der Rechtsmittel bei Ordnungswidrigkeit

Vorgesehen ist eine drastische Einschränkung der Rechtsmittel bei Ordnungswidrigkeiten. Falls die Vorschläge unverändert vom Parlament angenommen würden, gäbe es bei etwa 95 Prozent der Bußgeldbescheide keine Rechtsbeschwerdeinstanz mehr. Dies würde auch in Verfahren gelten, bei denen es um ein Fahrverbot oder um Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister geht. Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU) gab offen zu: »Da wollen wir hin.« Die Neuregelung hätte nicht nur Auswirkungen im Verkehrsrecht, sondern im gesamten großen Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Vorschläge entschieden ab. Derzeit kann man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, über den ein Amtsgericht entscheidet. Gegen dessen Urteil kann der Betroffene beim Oberlandesgericht vorgehen. Nunmehr will die Justizministerkonferenz diese »Rechtsbeschwerde« zum Oberlandesgericht nur noch bei Bußgeldern ab 500 Euro zulassen. Selbst bei der Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat wird der Weg in die zweite Instanz abgeschnitten, obwohl ein Fahrverbot schon einen beträchtlichen Einschnitt in die persönliche Mobilität bedeutet.

»Diese Änderungen führen dazu, daß der Anspruch des Bürgers auf materielle Gerechtigkeit eingeschränkt wird«, erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Im Klartext heißt dies: Nach einer solchen »Reform« würden viele Fehlurteile rechtskräftig werden. Die Anordnung eines Fahrverbotes kann nach den Erfahrungen des DAV eine Existenzen vernichtende Wirkung haben. Beispielsweise seien Berufskraftfahrer vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht. Hier müsse es eine zweite Instanz geben.

Diskutiert wird außerdem, Notare über einvernehmliche Scheidungen von Ehen entscheiden zu lassen. Das wäre für die Betroffenen billiger als das bisherige Gerichtsverfahren mit Anwaltszwang. Es ist auch nicht einzusehen, warum eine höchst private Entscheidung, ein Gerichtsurteil erfordert. Allerdings wird es weiterhin Fälle geben, bei denen wegen des Sorgerechts für Kinder, wegen Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung oder wegen Vermögensauseinandersetzung eine intensive anwaltliche Beratung zweckmäßig ist.
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Gast
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 316

BeitragVerfasst am: 5.Jul 2005 23:36    Titel: Nun, ich denke so Gegensätzlich wir auch manchmal sind... Antworten mit Zitat

@ Ronald,

Bösartigkeiten von Lobbyisten nehmen langsam, aber stetig überhand. Leider! Können wir da überhaupt noch etwas gemeinsam tun?

Es geht seit 1998 ständig bergab! Erst "Neuer Markt", dann der Gau... !Nun, 2005 der Neuanfang. Hoffentlich besser geplant! Also, ich bin für meine eigene Person eher unsicher was Parteien betrifft. Grundlegende Veränderungen werden nur kurzzeitig versprochen, aber nicht eingehalten (alle Parteien ), die "soziale" Gerechtigkeit ist bisweilen ein zerkautes Thema. Banken und Unternehmensfinanzierungen, da zündele ich gleich mit!

Man könnte auch sagen, alles Selbstverschuldet! An den Deutschen Dienenden (Volk) liegt meines Wissens nach, diese Schuld nicht!

MFG

Gast
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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2005 9:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @ Gast,
Zitat:
Nun, ich denke so Gegensätzlich wir auch manchmal sind...


jetzt machen Sie es mir aber schwer. Gegensätzlichkeiten, andere Meinungen oder Erkenntnisse befruchten den Dialog und bringen Erkenntnisgewinn.
Leider gehöre auch ich zu denen die es am Ende versäumen zu schreiben:
"Lieber @.. , Sie haben recht, ich schließe mich Ihrer Meinung an ".

Also befruchte ich mal:

Zitat:
Grundlegende Veränderungen werden nur kurzzeitig versprochen, aber nicht eingehalten (alle Parteien ),...


Tja, die Parteien wissen genau welche Klientel zu bedienen ist. Otto Verbraucher und Lieschen Müller - beide mit einem von Bild/Sat/RTL durchweichtem Gehirn behaftet - rennen an die Wahlurne und machen ihr Kreuzchen an der eingeimpften Stelle.

Den Wahlgewinner freut's - der Verlierer macht den Mond oder den vorzeitigen Laubfall im Herbst als Schuldigen aus.
Den Beamten in den Ministerien und Behörden stört die Wahl nicht in ihrem Tun - kommt nur ein neuer Chef.

Deshalb glaube ich schon das daß Wahlvolk zuständig ist für die Misere im Land.

Was dagegen tun? Ich hätte 100 Vorschläge - keiner wäre bei der politischen Konstellation gegenwärtig machbar.

Gruß Ronald
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Chris Isaac
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 252
Wohnort: VS

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2005 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ Ronald

Zitat:
Was dagegen tun? Ich hätte 100 Vorschläge - keiner wäre bei der politischen Konstellation gegenwärtig machbar.


Ich hätte vorerst nur einen: Schafft die 5-Prozent-Hürde ab, damit neue Parteien eine reelle Chance haben. Die Ausrede, man wolle keine Verhältnisse wie in der Weimarer Republik, dient doch nur dem Machterhalt der etablierten Parteien.

Wir wissen doch heute schon, was uns die nächste Regierung bringt - egal, ob die rot-grün oder schwarz-gelb aussieht. Und insofern gibt es auch keine echte Freude darüber, daß mal wieder gewählt werden darf.

Vier, fünf oder sechs Parteien, wenn sie anfangs auch nur Splitter-Parteien sein werden, könnten endlich mal die verkrusteten Strukturen etwas aufweichen - oder das Zünglein an der Waage spielen wie der SSW in Schleswig-Holstein. Da oben wird uns doch gezeigt, was machbar wäre.

Chris

PS: Man kann ja von 5 % auf 2 % reduzieren, muß ja kein totaler Wegfall der Hürde sein.
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