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Wenn der Chef wie die Arbeiterin leben muss

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 3.Nov 2007 19:27    Titel: Wenn der Chef wie die Arbeiterin leben muss Antworten mit Zitat

Mit einem Experiment hat ein Pasta-Produzent aus Italien für Furore gesorgt: Enzo Rossi wollte einen Monat lang von dem Gehalt leben, das er seinen Arbeitern in der Fabrik „Maccheroncini di Campofilone“ in der Nähe von Ascoli Piceno zahlt. Und obwohl er jeden Euro zwei Mal herumdrehte, war seine Familie bereits nach 20 Tagen pleite.

Eigentlich wollte der 42-jährige Unternehmer seinen Töchtern nur zeigen, wie Normalverdiener in Italien leben, und wie es sich anfühlt, mit eingeschränkten finanziellen Mitteln auskommen zu müssen. Deshalb wollten seine Frau – sie arbeitet in der Nudelfabrik mit – und er einen Monat lang mit jeweils 1000 Euro Lohn über die Runden kommen.

Die Familie kaufte nur noch in Billig-Supermärkten ein und erlaubte sich lediglich zwei Besuche in einer preisgünstigen Pizzeria. Für Miete, Versicherungen und Rechnungen zog Rossi noch die durchnittlichen Kosten ab, die auch seine Mitarbeiter jeden Monat schultern müssen.

Bereits nach diesen Abzügen der Festkosten war das Portemonnaie fast leer. „Da habe ich mich geschämt: Denn auf das Gesamtjahr berechnet hätten wir 120 Tage lang kein Geld gehabt, und das bedeutet nicht nur arm, sondern völlig verzweifelt zu sein“, sagt Rossi. Jetzt wundert er sich nach eigenen Angaben nicht mehr, dass seine Mitarbeiter öfter wegen eines Vorschusses noch vor Monatsende anfragen.

Und der Italiener zeigt Größe: Rossi hat befunden, dass es unverantwortlich sei, seinen Angestellten ein solches Leben zuzumuten. Prompt erhöhte der Nudelfabrikant allen 20 Mitarbeitern das Gehalt um 200 Euro. Die freudestrahlenden Angestellten, die ab Anfang 2008 von der deftigen Lohnerhöhung profitieren, können ihr Glück kaum fassen: „Einen besseren Chef gibt es nicht, wenn doch bloß alle so wären wie er“, sagt einer.

Arbeitsminister Cesare Damiano reiste bereits aus Rom an, um Rossi persönlich kennenzulernen - und in der Lokalpresse wird der nette Chef aus Mittelitalien bereits als „Robin Hood“ der Pasta-Branche gefeiert – sogar von Italiens Sozialisten und Kommunisten. Dabei sieht sich Rossi eigentlich eher politisch rechts stehend. Er sagt, dass Mitarbeiter eben nur gut und zuverlässig arbeiten könnten, wenn sie keine solchen finanziellen Sorgen hätten. Wie das ist, weiß Enzo Rossi jetzt: „Wenn man plötzlich kein Geld mehr hat, dann fühlt sich das an, wie 20 Meter unter Wasser zu sein und keinen Sauerstoff mehr zu haben.“
Quelle: dpa/oht

Zumindest Bundestagspräsident Norbert Lammert hat erkannt, die Abgeordneten kommen auch nicht "über die Runden". Unsere Volksvertreter haben laut gejammert - und siehe da - die Fraktionsspitzen sind sich einig.

Ein ALG II- Empfänger bekommt 347 EUR/Monat Regelsatz. Bescheidene 2x Regelsatz/Monat - mehr möchten sie vorläufig nicht - unsere Abgeordneten.

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Peter Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 303
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2007 9:32    Titel: Interessanter Artikel... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein fürwahr interessanter Artikel...

Weniger deshalb, weil er Dinge aufzeigt, die lange bekannt sind.

Sondern deshalb, weil dieser Unternehmer die Situation auch tatsächlich eingesteht und dementsprechend gehandelt hat.

Hut ab!
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2007 9:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es stinkt gewaltig zum deutschen Himmel

Abgeordnete besitzen mehrere gewichtige Privilegien, deren ökonomischer Wert sie bereits jetzt weit über das Gehalt von Bundesrichter hinaus hebt.

Bundestagsabgeordnete haben - anders als Bundesrichter - zusätzlich zu ihren steuerpflichtigen Diäten eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 3720 Euro monatlich. Diese wird unabhängig von den mandatsbedingten Aufwendungen, die Abgeordnete tatsächlich haben, gezahlt und jedes Jahr entsprechend den Preissteigerungen automatisch erhöht.

Die Pauschale bedeutet für viele Abgeordneten ein erhebliches steuerfreies Zubrot - mangels entsprechender Ausgaben.

Für die Bezahlung von Mitarbeitern bekommen Bundestagsabgeordnete noch einmal bis zu 13.660 Euro monatlich.

Die Kostenpauschale ist sogar verfassungswidrig. Sie konnte sich bisher nur halten, weil den Bürgern ein Klagerecht zum Bundesverfassungsgericht vorenthalten wird, und Abgeordnete und Regierungen von ihrer Klagemöglichkeit natürlich keinen Gebrauch machen. Auch Regierungsmitglieder profitieren ja von der Abgeordnetenbezahlung und ihrer Erhöhung.

Viele sind gleichzeitig Abgeordnete und erhalten die Hälfte der steuerpflichtigen Diäten und drei Viertel der steuerfreien Pauschale zu ihren Ministerbezügen noch dazu.

Doch jetzt hat sich der Bundesfinanzhof der Kostenpauschale angenommen und zur Vorbereitung einer Entscheidung zahlreiche Fragen gestellt, die durchblicken lassen, dass auch er sie nicht für verfassungsgemäß hält.

Zudem dürfen Abgeordnete - anders als Richter und alle anderen öffentlichen Amtsträger - nebenher (!) einen vollen zweiten Beruf ausüben und daraus unbeschränkt viel Einkommen erzielen. Auch benötigen Bundestagsabgeordnete eine viel kürzere Zeit als Richter, um eine volle Altersversorgung zu erwerben, die sie bereits nach Vollendung des 55. Lebensjahres, nicht - wie Richter - erst mit dem 65. Jahr erhalten.

An der Überversorgung würden auch die geplanten Änderungen der Altersversorgung nichts ändern. Sie sind teilweise sogar noch sehr viel günstiger. Der Abgeordnete soll in Zukunft schon nach einem Jahr einen Versorgungsanspruch erwerben und nicht erst nach acht Jahren wie bisher. Auch die Höchstversorgung, die Abgeordnete in Zukunft mit 57 Jahren erhalten und die 67,5 Prozent der Diäten (bisher 69 Prozent) beträgt, wird höher ausfallen als jetzt.

Selbst wenn Abgeordnete nach zwei Wahlperioden "nur" noch 20 Prozent ihrer Diäten als Versorgung erhalten (statt bisher 24) und dies mit dem 67. Lebensjahr (statt bisher 65.) und es für jedes Parlamentsjahr 2,5 Prozent der Diäten als Versorgungsanspruch gibt (statt bisher drei Prozent), ist ihre Versorgung immer noch sehr viel höher und steigt sehr viel schneller als die von normalen Bürgern.

Abgeordneter zu werden verlangt - anders als die Ernennung zum Bundesrichter - keinerlei Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Das zeigt sich an Abgeordneten, die keinerlei abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Die meisten Abgeordneten verbessern sich durch Übernahme eines Mandats finanziell erheblich. Aus allem ergibt sich die plausible Forderung: Der Bundestag sollte erst einmal die schlimmsten finanziellen Privilegien seiner Mitglieder (Kostenpauschale und Überversorgung) beseitigen, bevor er über strukturelle Erhöhungen nachdenkt. Der nun vorgelegte Vorschlag ist ein typisches Produkt einer Großen Koalition. Auch die erste Große Koalition (1966 bis 1969) hatte im Bewusstsein ihrer Dominanz die Politikfinanzierung sprunghaft erhöht.

Das immer wieder vorgebrachte Argument vom angeblichen Nachholbedarf sticht ebenfalls nicht. Denn dabei wird regelmäßig übergangen, dass der Bundestag seine Diäten 1977 verdoppelt hatte. Bezieht man das ein, übertrifft die Entwicklung der Diäten die der allgemeinen Einkommen immer noch bei weitem.

Ohnehin besteht eine Möglichkeit, die Nettoeinkommen von Abgeordneten beträchtlich zu erhöhen, ohne den Steuerzahler zu belasten. Das Parlament müsste endlich dafür sorgen, dass die Praxis der sogenannten Parteisteuern beseitigt wird.

Dabei handelt es sich um Sonderabgaben, die Abgeordnete über ihre normalen Beiträge hinaus an ihre Partei abführen und die im Durchschnitt etwa der jetzt geplanten Erhöhung entsprechen. Eine solche Beseitigung würde auch der politischen Hygiene dienen, denn Parteisteuern sind nach übereinstimmendem Urteil fast aller Experten verfassungswidrig.
mit Material von Spiegel
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2007 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
da muss erst ein Unternehmer aus Italien zeigen, wie man es richtig macht, und unsere Volksvertreter schämen sich nicht.
Aber ganz sicher wird sich noch sehr viel verändern, auch bei den Volksvertretern, denn solche Volksvertreter benötigt kein Land.

Liebe Grüsse
Heinrich
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2007 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sachsens Landtagsabgeordnete haben sich eine Gehaltserhöhung bewilligt.

Mit der Mehrheit von CDU und SPD verabschiedete das Parlament eine entsprechende Neuregelung. Danach steigt die monatliche Grunddiät um knapp 200 auf rund 4.500 Euro.

2010 ist eine weitere Diätenerhöhung vorgesehen, dann um 350 Euro. Gleichzeitig wird die Altersversorgung umgestellt.

Künftig werden für jeden Abgeordneten monatlich rund 900 Euro in ein neues Versorgungswerk eingezahlt.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 12.Nov 2007 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Höhere Diäten, aber Einschnitte bei der Altersversorgung - so haben Vertreter der Großen Koalition Änderungen beim Abgeordnetengesetz angekündigt.

Aber stimmt das?


Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim sieht vor allem einen Zuwachs an Privilegien.

Die geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes soll die Diäten erhöhen, zur Kompensation aber die Altersversorgung kürzen. So sagten es jedenfalls die Parlamentarischen Geschäftsführer der Großen Koalition bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Montag letzter Woche.

Trifft das aber zu?

Auch in Zukunft wird ein Bundestagsabgeordneter pro Jahr im Amt 192 Euro monatliche Altersversorgung erwerben, ein Durchschnittsrentner aber nur 26 Euro pro Beitragsjahr. Das ist ein Verhältnis von 7,3 zu 1.

Die Überversorgung erkennt man schon daran, dass das Verhältnis der aktiven Einkommen nur etwa 3 zu 1 beträgt. In Wahrheit wird das Versorgungsprivileg also nicht wirklich beseitigt.

Für länger "gediente" Abgeordnete (ab 18 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag) soll es die Versorgung schon ab dem 57. Lebensjahr geben, und zwar ohne jeden Abschlag. Und es wird sogar noch ein neues Privileg geschaffen: In Zukunft erwirbt ein Abgeordneter einen Versorgungsanspruch schon nach einem einzigen Mandatsjahr.
Wo gibt es das sonst?

Bisher brauchte der Abgeordnete dafür immerhin acht Jahre. Bemerkt hatte das zunächst kaum ein Journalist, konnte es auch gar nicht merken. Die Vorstellung des Gesetzentwurfs in Berlin erfolgte nämlich nicht wie gewöhnlich um 11 Uhr, sondern erst um 14 Uhr.

Den Journalisten blieb für ihre Berichterstattung an ihre heimischen Redaktionen deshalb kaum Zeit, den eng beschriebenen 13-seitigen Gesetzentwurf noch durchzusehen, so dass sie auf den mündlichen Bericht der großkoalitionären Geschäftsführer angewiesen waren.

Wie aberwitzig die geplante Regelung ist und wie viel Grund zu Kritik besteht, zeigt ein zweiter Gesetzentwurf, den der Bundestag ebenfalls am letzten Freitag in erster Lesung behandelte und der in der bisherigen öffentlichen Diskussion erst recht völlig untergegangen ist: die geplante Änderung des Bundesministergesetzes.

Sie soll die Wartezeit verlängern und Ministern einen Versorgungsanspruch erst nach vier Amtsjahren geben.

Auch der Beginn der Versorgung wird hinausgeschoben und dem Beamtenrecht angeglichen: Eine Versorgung soll es, auch für "langgediente" Minister, erst ab dem 65., später ab dem 67. Lebensjahr geben. Zwar sollen Bundesminister ausnahmsweise schon ab dem 60. Lebensjahr eine Pension erhalten können, dann aber nur mit erheblichen Abschlägen für jedes Jahr unter 65.

Während für Bundesminister also die Wartezeit bis zum Erwerb eines Versorgungsanspruchs auf vier Jahre verlängert wird, soll sie für Bundestagsabgeordnete auf ein Jahr verkürzt werden.

Und während Minister ihre Versorgung im Regelfall erst ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr erhalten, bleibt es für Abgeordnete mit 18 Parlamentsjahren ohne jeden Abschlag beim Versorgungsalter 57. Hier besteht ein krasser Wertungswiderspruch. Er unterstreicht, dass die geplante Versorgung von Bundestagsabgeordneten ein völlig inakzeptabler Schnellschuss ist.
Quelle: Spiegel
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Peter Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 303
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 12.Nov 2007 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man sollte sie in der Tat teeren und federn und dann bei Nullgraden zum Stadtportal hinausjagen; allesamt...

Aber der Leidensdruck in Teilen des Volkes ist noch nicht groß genug!

Gruß
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Esc
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 12.Nov 2007 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber der Leidensdruck in Teilen des Volkes ist noch nicht groß genug!


Leidensdruck? Wo? Wer? RTL-Gucker? Sat1-Gucker? Koi-Liebhaber? Porsche-Fahrer?
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Peter Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 303
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 12.Nov 2007 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant...

Esc hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber der Leidensdruck in Teilen des Volkes ist noch nicht groß genug!

Leidensdruck? Wo? Wer? RTL-Gucker? Sat1-Gucker? Koi-Liebhaber? Porsche-Fahrer?

diese Antworten bzw. Fragestellungen und die Recherche...!

Lassen Sie es mich so ausdrücken:

In dem Moment, wo ich als Gutverdiener dem 'Leid' meiner Angestellten zusähe... In dem Moment wäre ich keinen Deut besser als alle anderen...

Wenn Sie konkretere 'Fragestellungen' haben, außer den oben zitierten 'Schlagzeilen', bin ich gerne bereit Ihnen diese zu beantworten...

Gruß
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 6.Mai 2008 7:26    Titel: Antworten mit Zitat

Union und SPD wollen die im November angehobenen Diäten für die Bundestagsabgeordneten zusätzlich um gut 6 Prozent erhöhen.

Dafür haben sich nach dpa-Informationen die Vorstände beider Fraktionen am Montagabend in Berlin ausgesprochen. Begründet wird diese außerplanmäßige Anhebung mit dem hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.

Auch die "Neuen Presse" (Hannover) hat von den Plänen erfahren. Das Blatt beruft sich in seinem Bericht auf den Entwurf des "Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009" der Koalitionsfraktionen, der ihr vorliege. Die Erhöhungsstufen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sollen demnach mit jeweils einjähriger Verspätung auf die Abgeordneten übertragen werden.

    Foto: AP

    Bundestagsabgeordnete bei der Arbeit

Nach der jetzt geplanten Neuregelung sollen die zu versteuernden Einkünfte der 612 Abgeordneten zum 1. Januar 2009 um 278 Euro auf 7946 Euro steigen. Dies entspricht einer Anhebung von 3,63 Prozent. Ein Jahr später ist ein weiterer Anstieg um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8159 Euro vorgesehen.

Im vorigen November hatte der Bundestag bereits eine Anhebung um rund 9 Prozent beschlossen, um die Einkommen der Parlamentarier an das Gehaltsniveau von einfachen Bundesrichtern der Gruppe R6 anzunähern. Am 1. Januar dieses Jahres waren die Parlamentarier- Einkommen deshalb auf 7339 Euro gestiegen. Für 2009 war bislang ein Betrag von 7668 Euro vorgesehen.
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